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S&P-Rating Landesbanken verlieren an Kreditwürdigkeit

06.05.2009 ·  Die Ratingagentur Standard & Poor's (S&P) hat die Kreditwürdigkeit von fünf Landesbanken deutlich gesenkt. Sie bekommen mit diesem schlechteren Rating von Anlegern nur noch Kapital gegen deutlich höhere Zinskosten, wenn überhaupt.

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Die führende Rating-Agentur Standard & Poor‘s (S&P) hat die Kreditwürdigkeit von fünf der sechs großen Landesbank-Konzerne zum Teil deutlich herabgestuft. Bayern LB, HSH Nordbank und West LB werden nun nur noch mit der Bonitätsnote „BBB+“ bewertet. Damit geraten die in der Finanzkrise besonders betroffenen öffentlich-rechtlichen Banken noch stärker in Bedrängnis. Sie bekommen mit diesem schlechteren Rating von Anlegern nur noch Kapital gegen deutlich höhere Zinskosten, wenn überhaupt. West LB und Bayern LB äußerten ihr Unverständnis über S&P. Michael Best von S&P sagte, ohne die Unterstützung der Bundesländer und Sparkassen als Eigentümer müssten die Ratings aller Landesbanken noch drei bis fünf Notenstufen schlechter ausfallen.

West LB, Bayern LB und HSH Nordbank haben in den vergangenen Monaten von ihren Eigentümern Garantien zur Abschirmung von Risiken in Milliardenhöhe erhalten. Die Bayern LB bekam darüber hinaus vom Freistaat Bayern 10 Milliarden Euro, die HSH Nordbank 3 Milliarden Euro Eigenkapital. Neben diesen drei Landesbanken senkte S&P auch das Rating der LBBW und der Nord LB jeweils auf „A-“. Damit hat die LBBW nicht nur das Privileg verloren, mit „A+“ und damit der gleichen Kreditwürdigkeit wie die Deutsche Bank bewertet zu sein; sie hat auch die Bestnote unter den Landesbanken an die Helaba verloren, die von S&P mit „A“ eingestuft wird. Bei allen sechs Landesbanken besteht die Gefahr weitererer Bonitätssenkungen. So hat S&P alle sechs Ratings mit negativem Ausblick versehen.

Mitten in die Bad-Bank-Debatte

Die Rating-Herabstufungen fallen in eine Zeit, in der in Berlin intensiv über die Bildung von staatlich geförderten Bad Banks als Lagerstätten für abwertungsbedrohte Risiken beraten wird. Am 13. Mai wird das „Gesetz zur Forsetzung der Finanzmarktstabilisierung“ im Bundeskabinett beraten. In dem Gesetzentwurf wird es zunächst nur die Möglichkeit geben, dass Banken strukturierte Wertpapiere zum Buchwert in einen mit Staatsgarantien versehenen Fonds auslangern dürfen. Zur Deckung der prognostizierten Verluste sollen die Banken nicht wie bisher vorgesehen Rückstellungen bis zum Ende der Laufzeit, sondern jährliche Zahlungen an den Rettungsfonds Soffin leisten. Für die Landesbanken aber wird es erst im weiteren Gesetzgebungsverfahren eine Lösung geben. Sie sind daran interessiert, nicht nur strukturierte Wertpapiere, sondern weitergehendes Bankgeschäft auszulagern.

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