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Restschuldversicherungen Verbraucherschützer werfen Banken Wucher vor

29.01.2007 ·  Der Bundesverband der Verbraucherzentralen hat die Bafin aufgefordert, gegen Wucher bei der Vergabe von Krediten vorzugehen. Die Verbraucherschützer beklagen, dass Banken den Kunden häufig Restschuldversicherungen andrehen, auch wenn sie überflüssig sind.

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Der Bundesverband der Verbraucherzentralen (VZBV) hat mehreren Geldinstituten Wucher vorgeworfen. Die Kreditvergabe werde oft systematisch an den Abschluss einer so genannten Restschuldversicherung gekoppelt, sagte VZBV-Chefin Edda Müller am Montag in Berlin. „Dieses kann zu Zinsen führen, die teilweise bei 20, 30 oder gar 40 Prozent liegen.“ Der Verband forderte die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (Bafin) auf, gegen eine solche Geschäftspolitik vorzugehen.

Erst vor knapp zwei Wochen hatte die Stiftung Warentest herausgefunden, dass beim Verkauf von Konsumentenkrediten nur 3 von 13 Banken ihre Kunden „gut“ beraten. Auch dieser Test hatte das Ergebnis, dass viele Banken versuchen, ihren Kunden zusätzlich zum Kredit Kreditversicherungen aufzudrängen. Das macht häufig nur wenig Sinn und ist ziemlich teuer.

94 Prozent bekamen kein Angebot ohne Versicherung

In einem Brief an die Bafin haben nun die Verbraucherschützer des VZBV nach eigenen Angaben die Kreditpraxis mit 200 eidesstattlichen Versicherungen von Bankkunden dokumentiert. Die Bafin wollte sich am Montag nicht dazu äußern. Der Brief sei erst am vergangenen Freitag eingegangen, es gebe noch keine Prüfung, sagte eine Sprecherin der Behörde.

Restschuldversicherungen (RSV) dienen eigentlich der Absicherung eines Darlehens, wenn der Verbraucher die Raten nicht mehr bezahlen kann oder vorzeitig stirbt. Die Police ist nach Experteneinschätzung oft überflüssig, weil es etwa ausreichende Sicherheiten durch vorhandene Geldanlagen gibt. Dennoch wurde laut VZBV fast allen Kunden, die an der Untersuchung teilnahmen, eine RSV verkauft. 94 Prozent hätten gar kein Angebot ohne diesen Vertrag bekommen. Kein Kreditnehmer sei darüber informiert worden, dass die damit entstehenden Kosten nicht in der Angabe des effektiven Jahreszinses für das Darlehen enthalten sind. Bei Koppelgeschäften müsste dies ausgewiesen werden, hieß es. Bislang würden die Banken den faktischen Zwang zur RSV bestreiten, sagte Müller. Der VZBV verlangt nun ein Gesetz, dass die Einbeziehung der Versicherungskosten in den effektiven Jahreszins zur Regel machen soll.

„Eine neue Form des Wuchers“

Die Darlehensversicherung verteuert die Kredite nach VZBV-Darstellung dramatisch. In den dokumentierten Fällen sei ein durchschnittlicher effektiver Jahreszins von 12,81 Prozent angegeben worden. Tatsächlich errechneten die Verbraucherschützer eine Belastung von 24,25 Prozent im Jahr. Häufig würden sich die Kosten auf mehrere Tausend Euro summieren, heißt es im Brief an die Aufsichtsbehörde.

Zu den reinen RSV-Prämien kämen noch erhöhte Bearbeitungsgebühren hinzu sowie zusätzliche Zinsen für die um die Versicherungskosten aufgestockten Kredite. Der Verband vermutet hohe Provisionen für die Versicherungsvermittler. Dazu würden die Banken ihren Kunden häufig noch weitere Produkte wie Rentenversicherungen oder Bausparverträge verkaufen. „Für uns ist diese Gesamtstrategie eine neue Form des Wuchers in Deutschland“, sagte der Kreditexperte der Bremer Verbraucherzentrale, Arno Gottschalk.

Quelle: FAZ.NET mit Material von Reuters und Stiftung Warentest
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