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Rechtsanwälte Massenandrang

15.05.2006 ·  Rechtsanwaltsausbildung: Da ein Ende der Anwaltsschwemme nicht abzusehen ist, gewinnt ein Examensabschluß mit „Prädikat“ an Bedeutung. Es wird auch eine Reform des Refendariats diskutiert.

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Die Anwaltschaft hat ein Massenproblem - und das bereits seit Jahren. In der vergangenen Dekade hat sich die Anzahl der zugelassenen Rechtsanwälte auf 138.000 fast verdoppelt. Ein Ende des Zustroms ist nicht abzusehen, denn das Studienfach Rechtswissenschaften ist weiterhin sehr beliebt.

Im Jahr 2004 entschieden sich nach Angaben der Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK) rund 21.000 Studienanfänger dafür, und nach dem zweiten Staatsexamen wählen rund 80 Prozent der Juristen den Weg in den Anwaltsberuf. Die BRAK und der Deutsche Anwaltverein (DAV) warnen deshalb vor einer „Anwaltsschwemme“, unter der die Qualität des ganzen Berufsstandes leide.

Refendariat soll reformiert werden

Auch die Ausbildung steht in der Kritik. Der DAV fordert eine grundsätzliche Reform des Referendariats, das an das universitäre Studium anschließt und mit dem zweiten Staatsexamen endet. Er will statt dessen eine eigene Anwaltsausbildung ins Leben rufen. DAV-Präsident Hartmut Kilger kritisiert an der derzeitigen Ausbildung, daß sie hauptsächlich auf den Staatsdienst als Richter oder Staatsanwalt vorbereite.

Innerhalb des zwei Jahre dauernden Referendariats sind lediglich neun Monate in einer Anwaltskanzlei vorgesehen. Ein Großteil dieser Zeit werde dabei für die Vorbereitung auf die Staatsprüfung verbracht, sagt Kilger. Deshalb will der DAV die Ausbildung komplett in die Hände der Anwaltschaft legen, ohne die derzeit üblichen anderen Stationen bei Zivil- und Strafgerichten und in der Verwaltung. Dazu müsse jeder Juraabsolvent eine Ausbildungskanzlei finden.

„Prädikatsexamen“ eher die Ausnahme

Auch die BRAK beklagt, daß zwei Drittel aller Universitäten die Arbeitsweise von Advokaten nicht in die Zwischenprüfung einbeziehen. Allerdings lehnt sie den DAV-Vorschlag mit dem Argument ab, daß es dann eine Vielzahl von „Fast-“Anwälten gebe, die nach der ersten juristischen Prüfung keine Ausbildungsstelle fänden und deshalb keine „Volljuristen“ werden könnten. Sie will deshalb insbesondere schon bei der Hochschulausbildung vor der ersten juristischen Prüfung ansetzen, sagt BRAK-Vizepräsident Ulrich Scharf.

Für die große Mehrzahl der Absolventen verdunkeln auch die traditionell schlechten Ergebnisse bei den Prüfungen die Erfolgschancen. Rund ein Drittel schließt mit „ausreichend“ ab. Nur ein geringer Teil erreicht das „Prädikatsexamen“ von mindestens neun Punkten.

Fremdsprachenkenntnisse erwünscht

Im Gegensatz zu der Masse der Absolventen bietet der Arbeitsmarkt für diese kleine Elite alle Möglichkeiten: vom Staatsdienst bis zu den großen internationalen Kanzleien. Bei diesen „law firms“ sind die Aussichten besonders üppig - sie locken mit Einstiegsgehältern von bis zu 90.000 Euro im Jahr.

Die Hürden sind allerdings hoch: Neben Prädikatsexamina fordern die Großkanzleien auch noch sichere Fremdsprachenkenntnisse und bevorzugen Kandidaten mit Auslandserfahrungen.

Quelle: cbu. / F.A.Z., 13.05.2006
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