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Rechtsanwälte Der Schreck mit der Rechnung

15.05.2006 ·  Innovation: Neue Vergütungsregeln fördern Billigangebote. Die Aufhebung der Honorarbindung an gesetzliche Gebührensätze sorgt für Bewegung auf dem Markt durch Anbieter mit Dumping-Preisen.

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Der größte Schreck nach einer anwaltlichen Beratung kommt meist mit der Rechnung. Selbst wenn der Rechtsanwalt lediglich den üblichen Satz der gesetzlichen Gebühren kassiert, scheint vielen Mandanten die Kosten ihrer Rechtsstreitigkeiten bis zum schriftlichen Beleg verborgen zu bleiben. Das wird sich vom 1. Juli an für die außergerichtliche Beratung - nicht jedoch für die außergerichtliche Vertretung - ändern.

Für diesen Bereich müssen die Advokaten mit ihren Kunden den Preis ihrer Leistung erst aushandeln, bevor sie zu den Akten greifen. Wenn sie dies nicht tun, legt der Rechtsanwalt im Zweifel drauf: Die Vergütung darf bei Verbrauchern dann in der ersten Beratung 190 Euro und in der allgemeinen Beratung 250 Euro nicht überschreiten.

Honorargestaltung in Bewegung

Volker Tausch, Gründer der Kanzleiberatung Vermont, hofft nun, daß durch die neuen Regeln die Honorargestaltung erheblich in Bewegung gerät: „Jetzt bräuchte jede Kanzlei eigentlich eine Preisliste für ihre unterschiedlichen Leistungen.“ Als Konsequenz fürchten einige, daß es zu erheblichen Einbußen in den Einnahmen für diesen Bereich kommen könnte. Angesichts des harten Wettbewerbs könnten verstärkt „Dumping“-Preise für eine Erstberatung angeboten werden, erwartet etwa der Vizepräsident der Rechtsanwaltskammer Celle, Dieter Ebert.

Mandanten könnten dann einen zweiten Rechtsrat einholen, um sich ihrer Sache sicher zu sein. Bereits jetzt drängen Billiganbieter wie die Kanzleikette JuraXX auf dem Markt. Sie hat bereits in rund 30 Städten Niederlassungen und bietet ein erstes Beratungsgespräch schon ab 25 Euro an. Nach ersten Einschätzungen haben diese Billiganbieter die Rechtsberatungslandschaft jedoch nicht sonderlich verändert. Ein Markt unterhalb der Selbstkostengrenze wird auf Dauer kaum zu etablieren sein, hofft die Bundesrechtsanwaltskammer.

Einführung von Erfolgshonoraren

Um so wichtiger wird es, diese Selbstkostengrenze festzulegen, bevor die Änderungen in der Vergütungsordnung kommen, rät Christoph Hommerich, Vorstandsvorsitzender vom Soldan Institut für Anwaltsmanagement. Bisher seien die Rechtsanwälte deutlich zu schlecht auf die Deregulierung vorbereitet, beobachtet er. „Viele haben sich noch keine Gedanken darüber gemacht, wie sie Preise kalkulieren müssen.“

Dies benötige einigen Vorlauf, da dazu der Aufwand berechnet werden müßte. Auch die Kosten für Telefon, Material, Kopien und Mitarbeiter müssen in die Rechnung einfließen. Zusätzlicher Spielraum bei der Honorargestaltung könnte zudem entstehen, wenn Erfolgshonorare in Deutschland erlaubt werden. Derzeit berät das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe über eine Verfassungsbeschwerde, die das generelle Verbot für unvereinbar mit dem Grundgesetz hält. Dabei ist sich Tausch sicher, daß die Erfolgshonorare kommen werden: „Im Grunde spricht nichts dagegen.“

Quelle: cbu. / F.A.Z., 13.05.2006
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