Nach einem Datenleck überprüft der Versicherer Allianz seine Zusammenarbeit mit Detektiven. Das Unternehmen verschärfe nun die Anforderungen an externe Dienstleister, sagte ein Konzernsprecher am Dienstag und bestätigte damit einen Bericht der „Financial Times Deutschland“: Dabei geht um sensible Kundendaten aus polizeilichen und staatsanwaltliche Ermittlungsakten, die dem Allianz-Konzern abhanden gekommen sind (F.A.Z. vom 21. August). Von systematischen Schwierigkeiten, die Kundendaten entsprechend zu schützen, könne jedoch keine Rede sein, sagte ein Unternehmenssprecher in Reaktion auf die Berichte dieser Zeitung am Dienstag. „Die Daten unserer Kunden sind zu jeder Zeit sicher.“ Die Detektive hätten zu keinen Zeitpunkt Zugriff auf das Datenverarbeitungssystem der Allianz gehabt.
Er sprach von einem Einzelfall, der allein auf die Kündigung des Vertragsverhältnisses mit dem Privatdetektiv zurückzuführen sei. Die Allianz hatte mit dem Mann indes über fünf Jahre hinweg zusammengearbeitet. Weil die Daten nun aber offenkundig in den Besitz Dritter geraten sind, geht die Allianz gegen den Privatdetektiv juristisch vor. „Wir haben heute strafrechtliche Schritte eingeleitet“, sagte der Sprecher. Denn nach Einschätzung der Allianz hat der Privatdetektiv die fraglichen Daten widerrechtlich nicht vernichtet, sondern weitergereicht. Dabei geht es wohl nicht um Erpressung, sondern darum, der Allianz den schludrigen Umgang mit Daten im großen Stil nachzuweisen.
Der Allianz-Konzern war am Dienstag deshalb sichtbar bemüht, die Dimension des peinlichen Vorfalls einzugrenzen: Jedes Jahr gibt es demnach mehr als 3 Millionen Schadenfälle, und nur bei 2 bis 3 Prozent von ihnen liegt der Verdacht auf einen Versicherungsbetrug nahe. Um diesen Verdacht zu prüfen, schaltet die Allianz, wie andere Versicherungsunternehmen auch, Privatdetektive ein. Für die Allianz sind nach eigenen Angaben ein Dutzend Ermittler tätig - das entspricht einem Einsatz in 0,03 Prozent der Schadenfälle. Was nicht vielen Versicherungskunden bekannt sein dürfte ist, dass das Unternehmen dabei von Fall zu Fall Ermittlungsakten von Polizei oder Staatsanwaltschaft anfordert und sie dem jeweiligen Ermittler zur Verfügung stellt. Die Detektive erhalten dann meist gedruckte Akten. Nur in Einzelfällen verschicke das Unternehmen auch einmal elektronisch Informationen. „Sensible Daten verschicken wir niemals elektronisch“, sagte der Sprecher.
Über einen Beispielfall, offenbar aus dem Bestand des gekündigten Privatdetektivs, berichtete auch „Spiegel Online“: Danach beschädigte im Dezember 2007 ein Schwelbrand 20.000 DVD im Büro eines Unternehmers. Dieser ließ die beschädigten Datenträger reinigen, zahlte dafür 243.942,56 Euro, um sie dann für 37.000 Euro an die Reinigungsfirma zu verkaufen. Die Reinigungsfirma gehörte einem Bekannten des Unternehmers. Die Allianz zahlte seinerzeit 190.000 Euro für den Brandschaden aus, prüfte aber, ob hier ein Versicherungsbetrug vorliegt, und sammelte deshalb Informationen über den Schadensfall. Dabei sollen auch Schreiben Eingang in die Allianz-Akten gefunden haben, in denen es um die privaten und geschäftlichen Konten des Besitzers des Unternehmens geht, offenbar wegen des Verdachts der Geldwäsche. Selbst die Ermittlungen gegen dessen Sohn wegen des Verdachts auf Marihuanahandel sind in der Allianz-Akte nachzulesen.
