27.06.2008 · Wenn in diesen Tagen von der Favoritenrolle der Spanier die Rede ist, dann denken alle an Fußball. Gemeint sein könnten aber auch neue Entwicklungen in der Bankenwelt: Denn die spanische Bank Santander ist angeblich ein heißer Kandidat, um die Postbank zu kaufen.
Von Helmut BünderBeim Verkauf der Postbank sehen Fachleute die spanische Bank Santander in einer Favoritenrolle. „Die günstigen spanischen Steuergesetze könnten den Ausschlag geben, weil sie ein hohes Gebot erleichtern. Es könnte sich wiederholen, was wir schon beim Rennen um O2 erlebt haben“, sagte Ulrich Hocker, der Hauptgeschäftsführer der Deutschen Schutzvereinigung für Wertpapierbesitz (DSW), der F.A.Z. Agenturen zitierten auch namentlich nicht genannte Bankenvertreter mit der Aussage, dass Santander der Favorit sei.
Nach spanischem Steuerrecht können Unternehmen den Goodwill für Übernahmen im Ausland steuerlich geltend machen. Je nach Höhe der immateriellen Vermögensbestandteile kann dies den finanziellen Spielraum erheblich vergrößern, so dass Santander grundsätzlich in einer guten Ausgangsposition wäre, um Mitbewerber auszustechen. Der spanischen Bank wird ebenfalls Interesse an der vom Versicherungskonzern Allianz zum Verkauf gestellten Dresdner Bank nachgesagt. Auch hier könnte sie den Steuervorteil ausspielen.
Die Folgen hatte auch schon die Telekom zu spüren bekommen
Die Folgen hatte Ende 2005 bereits die Deutsche Telekom zu spüren bekommen, als sie im Bieterrennen um das Mobilfunkunternehmen O2 der spanischen Telefónica unterlag. Telefónica hatte damals rund 26 Milliarden Euro geboten. Den steuerlich bedingten Nettovorteil veranschlagte Telekom-Finanzvorstand Karl-Gerhard Eick auf rund 4 Milliarden Euro. Die Telekom hatte sich anschließend bei der Bundesregierung und der Europäischen Kommission über die „Subvention der Auslandsstrategie mit steuerlichen Mitteln“ beschwert.
Inzwischen läuft in dieser Sache zwar ein EU-Verfahren gegen Spanien. Das umstrittene Steuergesetz ist jedoch weiterhin in Kraft. Sollte die spanische Regierung unterliegen, droht den Unternehmen eine Rückforderung der so gewährten Beihilfen. Bis zu einem Abschluss des EU-Verfahrens könnten noch bis zu zwei Jahre vergehen.
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