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Neue Verordnung Handys im Flieger: Erlaubt und ungeliebt

10.03.2008 ·  Im Flugzeug mobil telefonieren - das soll nach einer neuen Verordnung künftig erlaubt sein. Bloß: Die Mehrheit der Fluggäste hat offenbar kein Interesse daran.

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Das Flugzeug ist bislang eine der wenigen handyfreien Zonen. Wenn es nach dem Willen der Fluggäste geht, soll das auch so bleiben. Zwar dürfen künftig nach einer neuen Verordnung Mobiltelefone über den Wolken funken. Aber die Lufthansa hat kein Interesse daran, Telefonate an Bord zu gestatten.

„Die überwiegende Mehrzahl der Gäste fühlt sich durch die Freigabe von Mobiltelefonen gestört“, sagt ein Sprecher der Airline. Die Fluggesellschaft habe dazu Umfragen gemacht. Deshalb sei trotz der neuen Verordnung des Bundesverkehrsministeriums nicht geplant, Handygespräche an Bord zuzulassen.

Das Handy wählt sich in ein flugzeuginternes Netz ein

Die Lufthansa will aber möglichst bald wieder Internet-Verbindungen über Laptops zulassen, wie es hieß. Derzeit ist die Fluggesellschaft nach eigenen Angaben noch auf der Suche nach einem Partner für einen solchen Service. Bei der Lufthansa war es bis Ende 2006 bereits möglich, an Bord im Internet zu surfen. Allerdings hatte der amerikanische Flugzeugbauer Boeing damals das von ihm betriebene System Connexion abgeschaltet, mit dem auch die Lufthansa arbeitete.

Laut der neuen Verordnung des Bundesverkehrsministeriums dürfen Mobiltelefone künftig im Flugzeug genutzt werden, wenn Airlines die technischen Voraussetzungen schaffen. Seit kurzem gibt es erste Techniken auf dem Markt, die es zulassen, mit Handys in Flugzeugen zu telefonieren, ohne damit die Bordelektronik der Maschinen zu stören. Dafür wählt sich das Handy in der Regel in ein flugzeuginternes Netz ein. Von dort aus wird der Anruf in das jeweilige Handynetz des Nutzers weitergeleitet. Dabei fallen laut den Betreibern in etwa die Kosten von internationalen Mobilfunkgesprächen an.

Zwei Milliarden Euro Gebührenvolumen allein in Europa

Die Handy-Nutzung in Flugzeugen ist nach Angaben des Bundesverkehrsministeriums jetzt in Ausnahmesituationen möglich. Voraussetzung dafür ist eine Freigabe durch die Fluggesellschaften. Nach der neuen Verordnung über den Elektronik-Betrieb in Luftfahrzeugen (LuftEBV) kann auch die Nutzung von Laptops mit einer kabellosen Internetverbindung (Wlan) während des Flugs genehmigt werden. Diese Geräte verfügen über eine Sendeleistung von weniger als 100 Milliwatt. Dafür muss im Flieger ein so genannter Hotspot installiert sein.

Ökonomisch ist das Telefonieren in der Kabine durchaus von Interesse. Die Management- und Technologieberatung Booz Allen Hamilton prognostizierte in einer Studie: „Wir gehen davon aus, daß 2010 allein in Europa ein Gebührenvolumen von zwei Milliarden Euro in Flugzeugen anfällt.“

„Sicherheit hat allerhöchste Priorität“

Bundesverkehrsminister Wolfgang Tiefensee kommentierte die neue Verordnung so: „Die Sicherheit an Bord hat allerhöchste Priorität.“ Die technischen Standards seien nun neu gefasst. Die Verordnung orientiere sich an den neuesten wissenschaftlichen Untersuchungen. Grundsätzlich bleibe der Betrieb von Handys in Flugzeugen aber verboten. Ausnahmen würden zugelassen, sofern die Fluggesellschaften dafür die technischen Voraussetzungen schaffen. „Der Flugzeughersteller muss die Unbedenklichkeit des Betriebs von Mobiltelefonen bescheinigen“, sagte Tiefensee.

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Von Heike Göbel

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