21.10.2005 · Der Bundesgerichtshof hat am letzten Verhandlungstag seine Bedenken wegen der Millionenprämien an den früheren Vorstandschef des Mannesmann-Konzerns bekräftigt. Das Urteil wird am 21. Dezember verkündet.
Am zweiten Tag der Mannesmann-Revisionsverhandlung vor dem Bundesgerichtshof (BGH) hat der mitangeklagte frühere Konzernchef Klaus Esser die Millionenzahlungen verteidigt und seine Unschuld beteuert. „Ich bitte Sie als richtig zu bestätigen, daß das Landgericht mich freigesprochen hat“, appellierte Esser, der von der Bundesanwaltschaft der Untreue bezichtigt wird, am Freitag an den dritten Strafsenat des BGH in Karlsruhe.
„Ich war und bin aus Überzeugung heraus orientiert an korrekter Corporate Governance.“ Er selbst habe die rund 15 Millionen Euro schwere Prämienzahlung an sich selbst weder erbeten noch erstrebt. Er habe sie aber angenommen, nachdem er sich ihrer Rechtmäßigkeit vergewissert habe. „An der zivilrechtlichen Zulässigkeit des mir zugesagten Bonus bestand für mich kein Zweifel.“
Der BGH wird sein Urteil über die Freisprüche im Mannesmann-Prozeß am 21. Dezember verkünden. Das gab der Senatsvorsitzende Klaus Tolksdorf am Ende der Revisionsverhandlung in Karlsruhe bekannt. Die Bundesanwaltschaft beantragte die Aufhebung der Freisprüche des Landgerichts Düsseldorf vom Juli 2004. Das Gericht hatte Deutsche-Bank-Chef Josef Ackermann und fünf weitere Mitangeklagte vom Vorwurf der Untreue wegen der Millionenprämien bei der Mannesmann-Übernahme durch den britischen Mobilfunkkonzern Vodafone vom Vorwurf der Untreue freigesprochen.
Richter zweifeln weiter
Der BGH hat auch am zweiten Verhandlungstag Zweifel an den Freisprüchen erkennen lassen. Tolksdorf warf wiederholt die Frage auf, ob es sich bei den sogenannten Anerkennungsprämien für Führungskräfte nach der Übernahme durch Vodafone in Höhe von rund 60 Millionen Euro nicht in Wirklichkeit um „Geschenke“ gehandelt habe.
Das Karlsruher Gericht überprüft auf die Revision von Staats- und Bundesanwaltschaft hin, ob Josef Ackermann, der frühere IG-Metall-Vorsitzende Klaus Zwickel, Klaus Esser und sein Aufsichtsratschef Joachim Funk sich vor fünf Jahren einer „schweren Untreue“ schuldig gemacht haben. Ackermann, Zwickel und Funk gehörten bei Mannesmann dem Aufsichtsratsausschuß für Vorstandsangelegenheiten an. Am Vorabend hatte der berichterstattende Richter Gerhard von Lienen erhebliche Vorbehalte dagegen geäußert, daß das Landgericht den insgesamt sechs Angeklagten einen „unvermeidbaren Verbotsirrtum“ zugebilligt hatte (alles Aspekte des ersten Verhandlungstags: ).
Bundesanwalt: Esser als Täter einer Untreue
Bundesanwalt Gerhard Altvater forderte, Esser als Täter einer Untreue einzustufen. Das Landgericht hatte es lediglich für möglich gehalten, daß Esser eine Beihilfe anzulasten sei, dies aber schließlich ebenfalls verworfen. Er sei durch seine eigene Prämie von 16 Millionen Euro - zusätzlich zu einer gleich hohen Abfindung - für seine Tätigkeit „doppelt bezahlt“ worden, sagte Altvater, und habe zusätzliche Zahlungen in gleicher Höhe an weitere Vorstandsmitglieder selbständig aufgeteilt.
Auch eine Aufhebung der Freisprüche für Ackermann und Zwickel forderte Altvater. So habe das Landgericht verbindlich festgestellt, daß sie bei der Bewilligung von drei Millionen Euro für Funk willkürlich gehandelt, das Motiv der Belohnung früherer Leistungen nur vorgetäuscht und gravierend gegen das Strafgesetz verstoßen hätten. Funk hatte das Geld von sich aus verlangt und zunächst sogar selbst darüber mit abgestimmt. Einer der beisitzenden Richter merkte ebenfalls kritisch an, daß Funk das Geld noch ein Jahr nach seinem Ausscheiden aus dem Vorstand erhalten habe. Zwickel werfen die Ankläger schließlich vor, daß er sich bei den „hektischen“ Entscheidungen über die Zahlungen nur enthalten und dadurch die Beschlußfähigkeit hergestellt habe, statt die Abstimmungen zu boykottieren.
Zahlung übersteigt alles
Nach Essers Worten entsprechen freiwillige Prämien einer weit verbreiteten Praxis: „Es gibt viele Hunderttausend Arbeitnehmer und Geschäftsführer, die solche freiwilligen Boni erhalten.“ Die Arbeitsgerichte hätten dagegen keine Einwände, und es könne nicht strafrechtlich falsch sein, was arbeitsrechtlich zulässig sei. Er habe die Prämie angenommen, aber nicht angestrebt. Zwar übersteige die Zahlung alles bisher Dagewesene - allerdings sei unter seiner Führung der Wert des Unternehmens mehr gesteigert worden, als es sich irgendjemand habe vorstellen können. Die öffentliche Kritik an der Prämienhöhe akzeptiere er, allerdings sei dies für die Entscheidung nicht relevant.
Anwälte halten dagegen
Esser-Verteidiger Jürgen Welp wandte ein, ein Vorstand habe hinsichtlich seiner eigenen Vergütung keine Pflicht, das Vermögen einer Aktiengesellschaft zu betreuen, und könne deshalb eigene Interessen geltend machen. Esser habe zudem die Präsidiumsmitglieder - darunter ein Vorstand der größten deutschen Bank und der Vorsitzende der größten deutschen Gewerkschaft - nicht „determinieren“ können. Aufsichtsräte seien es gewohnt, unter großem Zeitdruck noch viel weiterreichende Entscheidungen zu fällen. Zwickel-Anwalt Rainer Hamm warf ein, ein Gewerkschaftsfunktionär sei schließlich kein Jurist. Er habe als Aufsichtsrat sogar eine Pflicht gehabt, an der Sitzung teilzunehmen. Ackermann-Verteidiger Eberhard Kempf rechtfertigte die besonders umstrittene Zuwendung an Funk damit, dessen erst im Nachhinein erkannte Bedeutung für die Wertsteigerung des Unternehmens habe „entlohnt“ werden sollen.
Zum Schluß der Verhandlung erörterte der Bundesgerichtshof die Ausschüttung von „Alternativpensionen“ an ehemalige Mannesmann-Vorstände in Höhe von insgesamt rund 60 Millionen Euro. Die Bundesanwaltschaft sieht auch hierin eine strafbare Schädigung Mannesmanns. Die Angeklagten hatten sich dagegen stets darauf berufen, sie hätten damit einen angemessenen Vergleich mit früheren Managern und deren Hinterbliebenen geschlossen.
Angriff eines Diebes oder Betrügers
RA/StB Dr. Ulrich Eder (ueder)
- 21.10.2005, 18:36 Uhr
Esser überlebensgroß
gisbert heimes (gisbert4)
- 24.10.2005, 02:04 Uhr
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