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Mängel in der Briefzustellung Netzagentur droht Post mit öffentlichem Pranger

07.12.2008 ·  Kunden klagen über sich häufende Verspätungen und den Ausfall von Zustellungen. Jetzt hat die Bundesnetzagentur rechtliche Schritte gegen die Deutsche Post angekündigt, wenn sie diese Mängel in der Briefzustellung nicht „unverzüglich“ beseitigt. Dem Unternehmen droht ein gewaltiger Imageschaden.

Von Helmut Bünder
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Die Bundesnetzagentur droht mit rechtlichen Schritten gegen die Deutsche Post, wenn diese die Mängel in der Briefzustellung nicht „unverzüglich“ beseitigt. Das geht aus einem Schreiben von Behördenpräsident Matthias Kurth an den Vorstandsvorsitzenden Frank Appel hervor. Kurth verweist nach Angaben seines Sprechers auf die zahlreichen Beschwerden von Kunden und Kommunalpolitikern über die sich häufenden Verspätungen und den Ausfall von Zustellungen. Die von der Post zugesicherte regelmäßige werktägliche Zustellung sei damit unter keinen Umständen zu vereinbaren. Wenn die Post die Situation nicht kurzfristig in den Griff bekomme, werde die Netzagentur die Mängel in einer offiziellen Mitteilung in ihrem Amtsblatt öffentlich anprangern, kündigte Kurth an.

Das wäre der erste Schritt in dem vom Postgesetz vorgesehenen Verfahren zur Sicherstellung der flächendeckenden Versorgung mit Postdienstleistungen (Universaldienst) – und ein gewaltiger Imageschaden für die Post. Schließlich stellt sich der Konzern als der einzige Anbieter dar, der in ganz Deutschland präsent ist und zuverlässig jede noch so abgelegene Region bedient. Eine amtliche Feststellung, dass die Post nicht zu einem lückenlosen Universaldienst in der Lage ist – und dazu gehört es, Briefe und Pakete überall in Deutschland mindestens einmal je Werktag, also von Montag bis Samstag, zu verteilen –, hätte möglicherweise auch direkte finanzielle Konsequenzen: Von 2010 an ändert sich die Regelung für die Mehrwertsteuerbefreiung der Post. Die Steuerfreiheit der Umsätze mit Großkunden entfällt, und für Umsätze im Geschäft mit Privat- und kleinen Gewerbekunden wird die Steuerbefreiung an die Erbringung des Universaldienstes gekoppelt.

„Die Vorwürfe spiegeln nicht die Realität wider“, sagt ein Post-Sprecher

Sollte es der Post nicht gelingen, die Mängel fristgerecht zu beseitigen, kann die Regulierungsbehörde sie als marktbeherrschendes Unternehmen dazu verpflichten, den Universaldienst sicherzustellen. Auch Bußgelder wären möglich. Alternativ hat sie laut Postgesetz die Möglichkeit, die Leistungen auf nur unzureichend versorgten Teilmärkten unter mehreren Anbietern auszuschreiben. In der Deutschen Post hält man ein Verfahren der Netzagentur für eine allenfalls theoretische Möglichkeit. „Die Vorwürfe spiegeln nicht die Realität wider“, sagte ein Sprecher. Von flächendeckenden Schwierigkeiten in der Zustellung könne keine Rede sein. Mehr als 95 Prozent aller Briefe kämen innerhalb eines Tages beim Empfänger an.

Das bezweifelt auch die Netzagentur nicht. Aber die durchschnittliche Brieflaufzeit ist nur ein Kriterium des Universaldienstes. Die Beachtung dieser Messgröße ändert nichts an der Kritik, dass das Personal in manchen Städten und Regionen nicht ausreicht, um sämtliche Haushalte jeden Tag zu bedienen. Zwischenzeitlich hat die Post reagiert. Rund 1000 zusätzliche Briefträger wurden vorübergehend eingestellt; außerdem verlängerte sie auslaufende Zeitverträge von weiteren 850 Zustellern. „Wir haben mehr als 50.000 Zustellbezirke. Da wäre es eine Illusion, dass trotz der eigenen hohen Qualitätsansprüche nie etwas schiefgehen kann“, sagte der Postsprecher.

Hat die Netzagentur die Brief-Aufsicht zu lange vernachlässigt?

Der politische Beirat der Netzagentur wirft der Regulierungsbehörde dagegen vor, die Aufsicht über den Briefmarkt viel zu lange vernachlässigt zu haben. „Da hätte man genauer hinschauen müssen“, sagte der postpolitische Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion, Klaus Barthel, der dem Gremium angehört. Er bezweifelt die Ergebnisse der Laufzeitmessungen, welche die Post von einem TÜV-zertifizierten Unternehmen durchführen lässt, und auf die sich auch die Netzagentur stützt. Ohnehin gehe es hier nicht um „abstrakte Zählverfahren, sondern um die Sicht der Bürger“, sagte Barthel. Der SPD-Politiker betonte, dass der Anspruch auf eine flächendeckende Grundversorgung mit Postdienstleistungen sogar im Grundgesetz verankert sei. Notfalls müssten deshalb zusätzliche Finanzierungsinstrumente entwickelt werden, um den Universaldienst zu sichern. „Wir lassen die Post dabei nicht im Regen stehen“, meinte Barthel.

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Jahrgang 1957, Wirtschaftskorrespondent in Bonn.

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