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Luftverkehr Amerikanische Airlines wollen weltgrößte Fluggesellschaft bilden

 ·  Die amerikanischen Luftfahrtunternehmen American Airlines und US Airways haben offiziell bekanntgeben, dass sie sich zur weltgrößten Fluggesellschaft zusammenschließen wollen.

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© REUTERS Bald vereint - Flugzeuge von American Airlines und US Airways Express auf dem Ronald-Reagan-Flughafen in Washington

Die beiden amerikanischen Fluggesellschaften American Airlines und US Airways haben am Donnerstag offiziell ihre Fusionspläne bekanntgegeben. Die Verwaltungsräte beider Unternehmen hätten dem Zusammenschluss zugestimmt, war bereits am Mittwochabend (Ortszeit) aus Verhandlungskreisen verlautet. Die neue Fluggesellschaft wäre nach Passagierzahlen die größte der Welt. Die neue Fluggesellschaft solle den Namen American Airlines behalten, hieß es aus den Verhandlungskreisen. Der Hauptsitz solle am American-Standort in Dallas-Fort Worth im Bundesstaat Texas sein. Der Chef von US Airways, Doug Parker, solle an die Spitze der neu entstehenden Fluggesellschaft rücken.

Die beiden Fluggesellschaften würden zusammen nach Passagierzahlen die größte Airline der Welt bilden. Diese würde über mehr als 1500  Maschinen verfügen und 6400 Flüge täglich anbieten. Die Umsätze von American Airlines und US Airways beliefen sich im vergangenen Jahr auf zusammen 38,7 Milliarden Dollar (28,9 Milliarden Euro). Das Gemeinschaftsunternehmen würde sich an den amerikanischen Konkurrenten United und Delta vorbeischieben, die selbst Fusionen mit Continental beziehungsweise Northwest hinter sich haben.

Spekulationen über die Fusion gab es, seit die angeschlagene American Airlines im November 2011 Gläubigerschutz beantragen musste. Die Erfolgsaussichten wuchsen im vergangenen April, als  Gewerkschaftsvertreter öffentlich ihre Unterstützung für den Schritt erklärten. Im August schlossen beide Fluggesellschaften dann eine Stillschweige-Vereinbarung und tauschten Informationen aus, um eine mögliche Fusion zu prüfen.

Da American noch immer unter Gläubigerschutz steht, müssen dem  Zusammenschluss nicht nur die Wettbewerbsbehörden und die Aktionäre  zustimmen, sondern auch das für das Insolvenzverfahren zuständige Gericht.

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