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Leipziger Wasserwerke-Skandal Staatsanwälte fordern sieben Jahre Haft

18.01.2011 ·  Der Prozess um das 285-Millionen-Desaster bei den Leipziger Wasserwerken neigt sich seinem Ende zu. Am Dienstag wurden die Plädoyers gehalten. Am Mittwoch folgt das Urteil.

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Im Prozess um einen der größten Finanzskandale bei einem Kommunalunternehmen hat die Staatsanwaltschaft am Dienstag hohe Haftstrafen gefordert. Der Hauptangeklagte, der ehemalige Chef der Wasserwerke Leipzig, Klaus Heininger, soll wegen Bestechlichkeit und Steuerhinterziehung sieben Jahre hinter Gitter. Für zwei mitangeklagte Finanzmanager forderte die Anklage vor dem Landgericht Leipzig viereinhalb beziehungsweise fünf Jahre Haft. Das Urteil wird an diesem Mittwoch erwartet.

Heininger und sein Geschäftsführerkollege Andreas Schirmer hatten hinter dem Rücken der Aufsichtsgremien im Namen der Wasserwerke hochriskante Kreditausfallversicherungen (CDO) mit der Schweizer Großbank UBS abgeschlossen (siehe Leipzigs Besuch im internationalen Finanzdschungel). Dafür war er von den Finanzmanagern mit 3,7 Millionen Euro geschmiert worden. Die wiederum kassierten Provisionen in Millionenhöhe. Die Papiere sind mittlerweile geplatzt. KWL und Stadt sehen sich Bankforderungen in Höhe von 285,5 Millionen Euro gegenüber.

Die Verteidigung plädierte für Heininger auf maximal vier Jahre und beantragte eine Entlassung aus der U-Haft. Für die Mitangeklagten wurden zwei Jahre und sieben Monate beziehungsweise zwei Jahre und zehn Monate gefordert. Gericht und Verteidigung hatten für ein kurzes Verfahren ein Geständnis zu den Bestechungsvorwürfen und maximal fünf Jahre Haft ausgehandelt. Ursprünglich ebenfalls angeklagte Untreuevorwürfe ließ das Gericht auch unter Verweis auf mangelhafte Ermittlungen fallen. Die Staatsanwaltschaft hatte dem Deal nicht zugestimmt.

Staatsanwalt Till von Borries kritisierte in seinem Plädoyer die Prozessführung. Es habe drei pauschale kurze Eingeständnisse gegeben. Als einziger Zeuge sei der Prozessbevollmächtigte der KWL gehört worden. Er habe es noch nicht erlebt, dass „Auffassungen von Staatsanwaltschaft und Gericht so diametral auseinandergehen.“

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