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Lebensversicherungen Versicherer senken Garantiezins

 ·  Der Garantiezins für Lebensversicherungen soll nach dem Willen der Versicherer von 2007 an weiter sinken - und zwar um einen halben Prozentpunkt auf 2,25 Prozent. Der neue Zinssatz soll nur für Neuverträge gelten.

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Die deutschen Lebensversicherer werden von 2007 an ihre Zinsgarantie reduzieren und den Verbrauchern im Neugeschäft nur noch 2,25 Prozent anbieten. Diese Empfehlung wird die Deutsche Aktuarsvereinigung dem Bundesfinanzminister geben, der Anfang des Jahres den höchstens zulässigen Garantiezins festschreibt.

Bisher ist das Ministerium der Vorgabe der Versicherungsmathematiker stets gefolgt. Umgekehrt ist der vorgegebene Satz für die Versicherer nur eine Höchstgrenze. Er soll verhindern, daß die Assekuranz den Kunden unrealistische Versprechungen macht und zu große Risiken eingeht. Die Gesellschaften könnten die Höchstgarantie also freiwillig unterschreiten. Das ist in Deutschland aber noch nie geschehen, weil die Versicherer einen Nachteil im Wettbewerb um neue Kunden fürchten.

Ältere Verträge nicht berührt

Für Verbraucher bedeutet dies, daß sie nur noch bis Ende 2006 kapitalbildende Lebens- und Rentenversicherungen mit einer garantierten Verzinsung von 2,75 Prozent abschließen können. Ältere Verträge sind von der neuen Vorgabe nicht berührt. Für sie gilt bis zum Vertragsende die einst vereinbarte Garantie: Je nach Vertragsbeginn sind das 2,75 Prozent, 3 Prozent, 3,25 Prozent, 3,5 Prozent oder sogar 4 Prozent.

In dem Umfeld niedriger Kapitalmarktrenditen kann der Unterschied die Verbraucher durchaus Geld kosten. Solange es den Versicherern gut ging, haben sie den Kunden weit mehr gutgeschrieben, als garantiert war. In diesen Jahren waren die Garantien nicht mehr als eine theoretische Untergrenze. Doch nach dem Abschmelzen der Aktienkurse zwischen März 2000 und März 2003 und vor allem wegen der derzeit historisch niedrigen Anleiherenditen ist die Luft dünner geworden.

Der Durchschnitt beträgt rund 4,3 Prozent

Ein Großteil der Versicherten erhält immer noch eine Verzinsung des Deckungskapitals, die oberhalb von 4 Prozent liegt. Der Durchschnitt beträgt rund 4,3 Prozent. Einige Gesellschaften erwirtschaften aber nur noch so geringe Erträge, daß sie ihre Verzinsung differenzieren müssen. Die Vertragsgenerationen mit einer Garantie von 4 Prozent erhalten bei diesen Unternehmen eine Gesamtverzinsung aus Garantie und Überschuß von 4 Prozent. Die restlichen Verträge mit niedrigeren Garantien erhalten 3,5 Prozent oder noch weniger.

Für die Versicherer wird die Senkung des Garantiezins erst nach vielen Jahren eine spürbare Entlastung bringen. Denn der reduzierte Satz gilt nur für neue Verträge, für die in den ersten Jahren der Laufzeit ohnehin kein nennenswertes Kapital angespart wird. Für die Masse des Deckungskapitals sind die höheren Garantien der Vergangenheit gültig - im Durchschnitt etwa 3,5 Prozent. Es wird mehrere Jahrzehnte dauern, bis die gesenkte Garantie den Durchschnitt auf 3 Prozent drückt.

Ermessensspielraum

Das ist wichtig, weil die Lebensversicherer das Geld der Kunden zum überwiegenden Teil in Anleihen investieren. Noch besitzen sie ältere Titel, die höher verzinst sind. Doch diese Anleihen laufen nach und nach aus. Bei der Neuanlage können die Versicherer nur noch mit etwa 3 Prozent Rendite kalkulieren. Bliebe es über einen langen Zeitraum dabei, wäre die finanzielle Stabilität mancher Anbieter gefährdet. Deshalb hatte ein Teil der Branche auch eine Senkung auf 2 Prozent gefordert. Die Aktuare orientieren sich bei ihrer Empfehlung am langjährigen Durchschnitt und einer Prognose der Anleiherenditen. Dabei haben sie einen Ermessensspielraum.

Doch offenbar überwog bei der Entscheidung die Furcht vor den negativen Auswirkungen im Vertrieb. "Nach der Halbierung des Steuervorteils verliert ein weiteres Verkaufsargument an Wert", sagt Hendrik Jahn von der Unternehmensberatung Accenture. Bisher konnten die Versicherer damit werben, daß der Kunde mindestens soviel zurückbekommt, wie er an Prämien eingezahlt hat. Mit der Absenkung kommt man in den Bereich, in dem der garantierte Zins nicht mehr ausreicht, um die Summe der Beiträge über die Laufzeit zu erhalten. Denn der garantierte Zins bezieht sich nur auf den Sparanteil der Prämie, also den Teil der nach dem Abzug der Kosten für Verwaltung, Abschlußprovision und Todesfallschutz übrig bleibt. "Eine Absenkung der Garantie setzt daher gerade Unternehmen mit einer hohen Kostenbasis unter Druck", sagt Jahn.

Quelle: ruh.; F.A.Z., 25.10.2005, Nr. 248 / Seite 13
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