06.02.2008 · Vor der Aufsichtsratssitzung der angeschlagenen West LB am Donnerstag ist die Stimmung im Eigentümerkreis vergiftet. Eine Kapitalerhöhung tragen die Sparkassen als Mehrheitseigner noch mit. Garantien für Risiken der Bank soll aber überwiegend das Land NRW leisten. In einem Brief nennt Finanzminister Linssen dafür strenge Bedingungen.
Von Hanno MußlerZwei Tage vor der Aufsichtsratssitzung sind die zerstrittenen Eigentümer der West LB am Dienstagabend zu einem außerordentlichen Treffen zusammengekommen. Zehn Tage nach der Verständigung darüber, dass alle forderungsbesicherten Wertpapiere der West LBim Volumen von 22 Milliarden Euro in eine Zweckgesellschaft ausgelagert werden, soll endlich geklärt werden, was das Land Nordrhein-Westfalen als Gegenleistung bekommt, falls es eine höhere Garantieleistung für diese Risiken abgibt, als seiner Beteiligungsquote von 38 Prozent entspricht. Bislang hat sich vor allem Rolf Gerlach, Sparkassenverbandspräsident von Westfalen-Lippe und früherer Aufsichtsratsvorsitzender der West LB, einer Übernahme der Aktienmehrheit durch das Land widersetzt.
Finanzminister Helmut Linssen hat vor der Aufsichtsratssitzung am Donnerstag den Druck auf die Sparkassen noch einmal erhöht. In einem Brief an die Bankeigentümer, der dieser Zeitung vorliegt, schreibt Linssen: „Eine disquotale Beteiligung nur eines Eigentümers, insbesondere eines Minderheitseigentümers, auch des Staates, wäre politisch, wirtschaftlich und rechtlich überhaupt nicht oder nur unter sehr engen Voraussetzungen zu rechtfertigen. Sie setzen Zukunftsfähigkeit der Bank und Maßnahmen voraus, die das Ungleichgewicht, das aus der disquotalen Beteiligung resultiert, zumindest annähernd wieder ausgleichen.“ Linssen will für das Land die Mehrheit des Aktienkapitals erlangen, um das Geschäftsmodell der West LB gestalten zu können. Die Sparkassen seien dazu, obwohl sie Mehrheitsgesellschafter sind, faktisch nicht bereit.
Die Gewährträgerhaftung gilt für alte Anleihen fort
Die Sparkassen wollen nach Informationen dieser Zeitung eine Tochtergesellschaft S-Verbund Clearing als Ort der Verbundkoordination gründen, in der WestLB und Sparkassen konsolidiert und Risiken nach gemeinsamen Standards erfasst werden, aber kein gemeinsames Risikomanagement von Sparkassen und West LB erfolgt. Die Landesregierung hingegen will offenbar die Bildung eines Konzerns aus Stadtsparkasse Düsseldorf und West LB erreichen. Jedenfalls verlangt Linssen ein anderes Geschäftsmodell für die West LB, unter anderem das Mittelstandsgeschäft als bisherige Domäne der Sparkassen aufzählend.
Angesichts der sich hinziehenden Einigung über die Risikoabschirmung hatten Berater von Linssen offenbar sogar den Gedanken durchgespielt, die West LB „einfach pleitegehen zu lassen“. Doch die Wahrscheinlichkeit dafür, dass es dazu kommt, ist gering. Dies liegt daran, dass im Fall einer Schließung die Eigentümer der West LB AG nicht nur wie üblich mit ihrer Einlage haften, sondern auch für Altschulden der Bank aus der Gewährträgerhaftung. Diese Haftungsgarantie hat die EU zwar für alle Landesbanken vom 18. Juli 2005 an abgeschafft; doch für alle Anleihen, die vor diesem Datum begeben wurden und bis Ende 2015 fällig werden, gilt die Gewährträgerhaftung fort. Die von der EU als wettbewerbswidrige Beihilfe gebrandmarkte Haftung ist von Vertretern der öffentlichen Bankengruppe in ihrer Bedeutung immer kleingeredet worden. Während der Rettung der Sachsen LB und nun auch bei der West LB zeigt sich jedoch, wie real aus Sicht des Steuerzahlers diese Haftung der Länder für die Schulden der Landesbanken sein kann.
Krise der Sachsen LB war viel größer
Als die Sachsen LB im Herbst in Not geriet, haftete das Land Sachsen noch für Anleihen von 52 Milliarden Euro aus der Gewährträgerhaftung. Um die Sachsen LB dem Käufer LBBW schmackhaft zu machen, tauschte das Land seine vagen Ausfallrisiken von 52 Milliarden Euro in sehr reale Risiken von 2,75 Milliarden Euro, für die es im Landeshaushalt 800 Millionen Euro zurückstellen muss. Auch wenn die Krise der Sachsen LB viel größer war als die der West LB heute, so stehen auch für das Düsseldorfer Institut große Summen auf dem Spiel. Nach Auskunft von Ratingagenturen sind zur Jahresmitte 2007 rund 48 Milliarden Euro an Anleihen noch nicht getilgt gewesen, die unter die Gewährträgerhaftung fallen.
Müsste die West LB geschlossen werden - was unwahrscheinlich ist - und die Träger stellten fest, dass nicht mehr genug Vermögen in der Bank vorhanden wäre, um einen Verlust zu decken, könnten die Gläubiger der Altschulden die Garantie aus der Gewährträgerhaftung bei einem der Träger ziehen. Zwar haften im Innenverhältnis, wie Juristen sagten, alle Gewährträger im Verhältnis ihrer Beteiligungsquoten. Doch können sich die Gläubiger zunächst an einen Träger wenden, der dann in Vorleistung treten muss. Im Fall West LB gilt es als wahrscheinlich, dass dies das Land Nordrhein-Westfalen wäre. Zwar könnte sich das Land den entsprechenden Anteil von den Sparkassen anschließend zurückholen. Doch wären die in Frage stehenden Summen so groß, dass die Sparkassen wohl tatsächlich überfordert wären und schon vorher die Bankenaufsicht und Haftungsfonds der Sparkassen-Gruppe eingriffen. Insofern haben die Sparkassen ein Druckmittel gegenüber dem Land, jetzt eine große Bürgschaft für Risiken bereitzustellen.
Kalkül hinter der Zweckgesellschaft ist, die Bank für einen Verkauf an eine andere Landesbank zu säubern. Für die risikobereite Bank, so die Erwartung, lässt sich bei einem Zusammengehen zum Beispiel mit der Helaba ein besserer Preis bekommen. Wäre sie eine Sanierungsbeihilfe, müsste die Landesbürgschaft für die Zweckgesellschaft von der EU genehmigt werden. Die EU könnte die Genehmigung ähnlich wie im Fall der Landesbank Berlin an einen Verkauf der West LB knüpfen.
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