18.02.2009 · Die großen Wirtschaftsverbände halten überhaupt nichts von den Gesetzesplänen der Regierung, mit denen die Enteignung von Banken als letzte Möglichkeit festgeschrieben wird. Aktionärsschützer drohen gar mit einer Verfassungsklage.
Die großen Wirtschaftsverbände halten überhaupt nichts von den Gesetzesplänen der Regierung, mit denen die Enteignung von Banken als letzte Möglichkeit festgeschrieben wird. „Die mögliche Enteignung von Aktionären im Gesetz zu verankern, dazu sagen wir klar Nein“, ließ BDI-Präsident Hans-Peter Keitel am Mittwoch auf Anfrage von seinem Verband erklären. Der Hauptgeschäftsführer des Deutschen Industrie- und Handelskammertages (DIHK), Martin Wansleben, sagte gegenüber der Nachrichtenagentur Reuters: „Die Verstaatlichung ist ein Tabubruch. Die Bundesregierung ist in einem Dilemma.“
Der Hauptgeschäftsführer der Arbeitgeberverbände, Reinhard Göhner, zeigte sich „entsetzt“. „Jegliche Form von Verstaatlichung oder Enteignung sind völlig fehl am Platz“, sagte er dem Sender N-TV. „Was wir jetzt am dringendsten brauchen, ist Vertrauen“, unterstrich BDI-Präsident Keitel. „Mit einer Enteignung gehen die ordnungspolitischen Grundsätze über Bord“. Er warnte: „Das zerstört das Vertrauen von in- und ausländischen Investoren in den Standort Deutschland nachhaltig.“ Wansleben forderte mit Blick auf etwaige neue Staatsbeteiligungen: „Im Gesetzestext muss bereits die Privatisierung festgeschrieben werden“.
Grundgesetz schützt Eigentum
Aktionärsschützer drohen mit einer Verfassungsklage gegen das von der Bundesregierung auf den Weg gebrachte Banken- Enteignungsgesetz. Sollte der Staat Aktionäre der angeschlagenen Hypo Real Estate (HRE) auf Basis dieses Gesetzes enteignen, würde man dies durch eine Verfassungsbeschwerde auf seine Rechtmäßigkeit überprüfen lassen, sagte Geschäftsführer Klaus Nieding von der Deutschen Schutzvereinigung für Wertpapierbesitz (DSW) am Mittwoch in NDR Info. Im Grundgesetz sei das Eigentum geschützt. Der Bund könne auch über eine Kapitalerhöhung bei der HRE die Kontrolle gewinnen. „Das ist der normale und übliche Weg, mit dem ein Investor das Ruder in einer Gesellschaft übernimmt, in die er investiert.“
Die Bundesregierung will erstmals in der deutschen Nachkriegsgeschichte zur Rettung einer angeschlagenen Bank notfalls die Enteignung ermöglichen. Das Kabinett beschloss am Mittwoch ein entsprechendes Übernahmegesetz. Dabei wurden aber noch höhere Hürden für eine Enteignung als „ultima ratio“ aufgestellt, als sie zunächst vom Bundesfinanzministerium vorgesehen waren. Andere Maßnahmen zur Rettung der Bank und zur Übernahme staatlicher Kontrolle hätten „absoluten Vorrang“.
Ganz auf die Hypo Real Estate ausgerichtet
Das Gesetz zur Übernahme einer Bank setzt zwei Fristen. Zum einen soll das Verfahren für eine Enteignung bis Ende Juni eingeleitet sein. Eine entsprechende Verordnung auf Enteignung müsste dann bis Oktober erlassen werden. Damit soll deutlich gemacht werden, dass eine Verstaatlichung keine dauerhafte Option darstellen soll. In der jetzigen Fassung wird das Gesetz praktisch zu einem rein auf den Fall der Hypo Real Estate ausgerichteten Gesetz.
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