Im Streit mit dem fristlos entlassenen Manager Klaus-Joachim Gebauer hat Volkswagen erstmals schwere konkrete Vorwürfe erhoben. Der Chef der VW-Rechtsabteilung Michael Ganninger sagte, die fristlose Kündigung gegen Gebauer sei ausgesprochen worden, weil sich der Manager an zehn Firmen beteiligt habe, die in acht Ländern aktiv seien. Gebauer bestreitet die Vorwürfe. Der Gütetermin vor dem Arbeitsgericht Braunschweig scheiterte.
Ganninger nannte als Beispiel Angola, wo Gebauer sich an einem VW-Importeur beteiligt habe, „um mitzuverdienen“. Zudem habe er sich in Prag indirekt an einer Gesellschaft beteiligt, „um private Kasse zu machen“. Ganninger betonte, es lägen mehrere Rechnungen vor, die das belegten. Der VW-Anwalt führte weiter aus, Gebauer habe sich an einem Dienstleister in Tschechien beteiligt und dafür einen fünfstelligen Betrag kassiert. „Für gewöhnlich nennt man das Schmiergeld-Zahlung“, sagte er weiter. Ganninger fügte hinzu: „Dies alles ist nicht spontan geschehen, sondern läuft nach einem großen Plan.“
Gebauer streitet ab
Gebauers Anwalt, der FDP-Politiker Wolfgang Kubicki, bezeichnete die von VW erhobenen Vorwürfe als schwerwiegende Eingriffe in das Persönlichkeitsrecht Gebauers, für die man Schadenersatz geltend machen werde. Gebauer verlange zudem eine fristgemäße Kündigung, die ihm eine Weiterzahlung seines Jahresgehalts von rund 90.000 Euro sichern würde.
Daneben fordere er eine Abfindung für seine 32 Arbeitsjahre im Konzern. Den von VW dem Arbeitsrichter überreichten Schriftsatz mit den Kündigungsgründen werde Kubicki in Ruhe prüfen und alle Vorwürfe widerlegen. Zugleich kritisierte Kubicki, daß ihm die Gründe für die am 17. Juni ausgesprochene fristlose Kündigung Gebauers erst beim Gütetermin mitgeteilt worden seien. Kubicki betonte, daß sich die Klage auch gegen eine fristgemäße Kündigung Gebauers richte.
Öffentliche Verhandlung am 17. November
Der frühere VW-Manager selbst äußerte sich zu den Kündigungsgründen nicht. Er betonte lediglich, er werde von Kubicki gut vertreten. Vor dem Termin war über mögliche Enthüllungen Gebauers im Gerichtssaal spekuliert worden. Der „Focus“ hatte berichtet, Gebauer wolle auspacken und angeblich begünstigte Betriebsräte „outen“. Arbeitsrichter Ralf Zimmermann terminierte die reguläre Verhandlung über Gebauers Kündigungsschutzklage auf den 17. November.
Wenn schon nicht persönlich, so hatte Gebauer in der „Bild“-Zeitung Vorwürfe von Volkswagen als „völlig lächerlich“ zurückgewiesen. „Ich habe mich nie zu Lasten des Konzerns bereichert. VW will mich zum Bauernopfer dafür machen, daß ich jahrelang auf Anweisung des Vorstands die Gunst der Betriebsräte kaufen mußte.“
Abfindung wäre „schwer vermittelbar“
Der Göttinger Zivilrechtler Prof. Alexander Bruns meint, VW könne sich wegen des „enormen öffentlichen Drucks“ keine einvernehmliche Lösung, gar die Zahlung einer Abfindung, leisten. „Das wäre schwer vermittelbar, wenn man dem Mann jetzt noch eine Abfindung zahlt.“ Ein VW-Sprecher sagt, die „Schwere der Beschuldigungen“ stünde einer Einigung mit Gebauer entgegen. Eine mündliche Verhandlung vor dem Arbeitsgericht wird für Herbst erwartet.
Die VW-Affäre wird verschiedene Gerichte voraussichtlich noch Jahre beschäftigen: So droht den Hauptfiguren der Affäre, Gebauer und dem ehemaligen Skoda-Personalchef Helmuth Schuster, ein Strafverfahren wegen des Vorwurfs, sie hätten mit Hilfe eines Firmengeflechts VW-Geld auf Privatkonten geschleust. Die Staatsanwaltschaft Braunschweig ermittelt wegen Betrugs und Untreue.
VW hat zudem einen Strafantrag wegen möglicher Begünstigungen von Betriebsräten gestellt. Der Konzern hat auch angekündigt, Ersatz für eventuell entstandene Schäden einzufordern. Immerhin: Arbeitsrechtliche Streitigkeiten zwischen VW und Schuster sind nicht bekannt. Der Ex-Skoda-Mann ist nach Unternehmensangaben zurückgetreten.
„Kein vergleichbarer Fall bekannt“
Die rechtliche Aufarbeitung etwaiger Begünstigungen von Betriebsräten gilt als juristisches Neuland. „Mir ist kein vergleichbarer Fall bekannt“, sagt der hannoversche Arbeitsrechts-Professor Roland Schwarze. Gebauer hat Medienberichten zufolge eingeräumt, für Betriebsräte Übernachtungen in Nobelhotels und Besuche exklusiver Nachtclubs organisiert zu haben. In diesem Zusammenhang wurde der Vorwurf laut, daß dadurch Betriebsräte auf Vorstandslinie gebracht werden sollten.
Er habe sich besonders um den zurückgetretenen Betriebsratschef Klaus Volkert gekümmert, wird Gebauer zitiert. Die Anordnung dazu habe Peter Hartz gegeben. Hartz war als Arbeitsdirektor des VW- Konzerns zurückgetreten und hatte damit „die politische Verantwortung für die Unregelmäßigkeiten“ einzelner Mitarbeiter übernommen.
Nach dem Betriebsverfassungsgesetz können nur diejenigen bestraft werden, die Betriebsräte begünstigen. Denkbar ist aber auch ein Strafverfahren gegen Betriebsräte - wegen Untreue oder Beihilfe zur Untreue. Dafür müßten sie vorsätzlich VW-Geld für private Zwecke ausgegeben haben. Die Staatsanwaltschaft werde in beide Richtungen ermitteln, sagt Sprecher Klaus Ziehe. Aber: „Wir haben bisher nur zwei Beschuldigte: Gebauer und Schuster.“
Für die möglicherweise folgenden Strafprozesse haben auch die Verhandlungen vor dem Arbeitsgericht Bedeutung. „Volkswagen muß in dem Verfahren ganz konkret darlegen, was das Unternehmen Gebauer vorwirft“, erläutert Arbeitsrechtler Schwarze. Die Ermittler der Staatsanwaltschaft werden die Verhandlung am Dienstag aber nicht beobachten. Sprecher Ziehe kündigt an: „Falls etwas zu den strafrechtlichen Vorwürfen gesagt wird, werden wir versuchen, die Akten beizuziehen.“
