02.03.2009 · Im Einzelhandel ist die Krise noch nicht angekommen. Trotzdem schafft die Baumarktkette Praktiker die Voraussetzung für Kurzarbeit. Nichts anderes als der Versuch, sich auf Kosten der Mitarbeiter und mit Hilfe der Sozialkasse zu finanzieren, findet die Konkurrenz.
Von Bernd FreytagDie von dem Baumarktbetreiber Praktiker erwogene Kurzarbeit hat zu großem Unmut bei der Konkurrenz geführt. „Wenn man sich vergegenwärtigt, dass die Krise im Einzelhandel noch gar nicht angekommen ist, dann ist das nichts anderes als der Versuch, sich auf Kosten der Mitarbeiter und mit Hilfe der Sozialkasse zu finanzieren“, sagte der Hornbach-Vorstandschef und Großaktionär Albrecht Hornbach der F.A.Z. Praktiker habe es sich mit den missglückten Rabattaktionen selbst zuzuschreiben, dass an manchen Wochen deutlich weniger Kunden in den Baumärkten seien. Der Umsatzrückgang zeige, dass die Probleme des Konkurrenten hausgemacht seien. „Der Branche geht’s im Prinzip gut, das Konsumklima ist nicht schlecht.“
Weshalb der Konkurrent ausgerechnet jetzt, wo jeder Mitarbeiter für die Vorbereitung des Frühjahrsgeschäfts gebraucht werde, zu diesem Mittel greife, sei nicht nachzuvollziehen. Während Praktiker im Jahr 2008 einen deutlichen Umsatzrückgang gemeldet hatte, habe die Branche das Vorjahresniveau knapp halten und Hornbach sogar wachsen können. „Man muss die Verantwortung für seine ungewöhnliche Geschäftspolitik schon selbst tragen.“
Präzedenzfall eines Handelsunternehmens
Tatsächlich gilt der Kurzarbeitvorstoß von Praktiker als Präzedenzfall eines Handelsunternehmens. Nie zuvor hat ein Einzelhändler in Deutschland von dieser Maßnahme Gebrauch gemacht. Praktiker hatte am 23. Februar erklärt, der Konzern habe angesichts des sich weiter eintrübenden konjunkturellen Umfelds vorsorglich die Voraussetzung für die Einführung von Kurzarbeit in einzelnen Märkten geschaffen (siehe dazu auch: Kurzarbeit bei VW und Praktiker).
Unter der Dachmarke Praktiker betreibt das Unternehmen in Deutschland 260 Märkte mit insgesamt 14.000 Mitarbeitern. Die Schwestermarke Max Bahr ist von den Kurzarbeit-Plänen nicht betroffen. Es gehe um „punktuelle Kurzarbeit in einigen Filialen“. Ob, wann und in welchem Ausmaß der Konzern davon Gebrauch machen wird, steht noch nicht fest.
HDE ringt noch um klare Haltung
Der Hauptverband des Deutschen Einzelhandels (HDE) ringt noch um eine klare Haltung zu dem Praktiker-Vorstoß. Zum einen müsse es jedem Unternehmen erlaubt sein, auf solche Arbeitsmarktinstrumente zurückzugreifen, sagt HDE-Geschäftsführer Hubertus Pellengahr mit Verweis darauf, dass der Einzelhandel bislang nicht von den staatlichen Konjunkturpaketen profitiert habe. Zum anderen könne es in der Tat nicht das Ziel sein, dass der Wettbewerb mit Hilfe von Kurzarbeit verzerrt würde.
Die Gewährung von Kurzarbeitergeld ist nach Angaben der Bundesagentur für Arbeit an klare Vorgaben gebunden. Dazu zählen: Es muss ein erheblicher vorübergehender und unvermeidbarer Arbeitsausfall vorliegen. Und zwar aus wirtschaftlichen Gründen, infolge von betrieblichen Strukturveränderungen oder als Ergebnis eines „unabwendbaren Ereignisses“.
Bernd Freytag Jahrgang 1967, Wirtschaftskorrespondent Rhein-Neckar-Saar mit Sitz in Ludwigshafen.
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