Es ist gut, dass die Bundesländer und der Bund es sich mit staatlichen Bürgschaften im Zusammenhang mit der Insolvenz der Drogeriekette Schlecker nicht leichtmachen.
Auch wenn „nur“ gut 70 Millionen Euro gebraucht werden, geht es um Grundsätzliches: Eine Insolvenz kostet die Bundesagentur für Arbeit ohnehin eine Menge Geld. Weitere staatliche Hilfen dürfen deshalb nicht dazu führen, dass das Leiden für die Mitarbeiter noch verlängert oder der Markt verzerrt wird.
Nun scheint es für die Transfergesellschaft für gut 11000 Schlecker-Mitarbeiterinnen, um deren Finanzierung es derzeit geht, vernünftige Gründe zu geben.
Mit ihr wird es leichter, für den funktionsfähigen Rest von Schlecker einen Investor zu finden, da mit der Transfergesellschaft Kündigungsschutzklagen vermieden werden, die einen Verkauf erschweren würden. Zudem gäbe es für die Vermittlung der Angestellten etwas mehr Zeit. Und doch ist es sehr richtig, auch dieses Konzept zunächst genau prüfen zu lassen.
Denn möglicherweise lassen sich die oft zu sehr viel Selbständigkeit erzogenen und deshalb zu Recht strikt nach Tarif entlohnten Mitarbeiterinnen von Schlecker viel schneller vermitteln als mancher glaubt.
