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Kommentar Die klassische Lebensversicherung stirbt

20.02.2004 ·  Die deutschen Lebensversicherer stehen vor einem grundlegenden Wandel. Ein Produkt, das ihnen jahrzehntelang Wachstum und Erträge beschert hat, gerät ins Abseits.

Von Erich Erlenbach
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Die deutschen Lebensversicherer stehen vor einem grundlegenden Wandel. Ein Produkt, das ihnen jahrzehntelang Wachstum und Erträge beschert hat, gerät ins Abseits. Vielleicht wird eines nicht mehr allzufernen Tages die kapitalbildende Lebensversicherung mit garantierter Leistung gar nicht mehr zum üblichen Angebot gehören. Denn es fällt den Versicherern immer schwerer, die ihrer Kundschaft gegebenen Versprechen auch einzulösen. Was liegt da näher, als darauf zu verzichten, sich solche neuen Verpflichtungen aufzuladen?

Einige Umstände setzen das in Deutschland so beliebte und in seiner Konzeption sogar einzigartige Produkt unter Druck: ein unausgewogenes Bilanzrecht, die Entwicklung am Kapitalmarkt, die noch ungeregelten Fragen der Besteuerung sowie sich abzeichnende neue international ausgearbeitete Rahmenbedingungen für die Rechnungslegung, die Kapitalausstattung und die Aufsicht. Vor allem das Zusammenspiel dieser Faktoren hat in den Vorstandsetagen der Lebensversicherer Sorgenfalten hervorgebracht.

Zwei Seiten einer Bilanz

Bei einem Lebensversicherer stehen die wichtigsten Posten der Bilanz auf deren Passivseite. In ihnen spiegeln sich die eingegangenen Verpflichtungen, voran die ausgesprochenen Garantien, die dauerhaft erfüllbar sein sollen. Ermöglicht wird dies durch das auf der Aktivseite der Bilanz erfaßte Vermögen. Dieses Vermögen unterliegt jedoch Wertschwankungen, wenn sich Marktpreise ändern. Zugleich kann sich dann aber auch der Umfang der Verpflichtungen ändern. Wenn jedoch bilanziell nur Wertschwankungen der Aktivseite berücksichtigt werden dürfen, jene der Verpflichtungen aber nicht, wie das jetzt der Fall ist, wird offensichtlich: Nur Eigenmittel können dann als Puffer wirken - und müssen dann entsprechend reichlich vorhanden sein. Die sogenannten Streßtests der Aufsicht haben gezeigt, daß in manchen Fällen eine Lücke klafft.

Solche Lücken signalisieren zwar keine akute Gefährdung des Versicherers, aber doch Handlungsbedarf. Ein Weg, der auch in anderen Unternehmen gerne eingeschlagen wird - die Innenfinanzierung aus einbehaltenen Gewinnen -, ist für einen Lebensversicherer schwer. Er muß mindestens 90 Prozent seiner erzielten Nettokapitalerträge als Überschußbeteiligung an seine Kunden weitergeben und sie zudem angemessen auch an allfälligen Kosten- und Risikoüberschüssen beteiligen. Angesichts dieses engen Korsetts ist es verständlich, daß in der Branche die Forderung laut geworden ist, die Pflicht zur Beteiligung der Versicherten an den Nettokapitalerträgen auf mindestens 80 Prozent zu senken. Die Aufsicht könnte auch das Maß der Angemessenheit bei der Beteiligung der Kunden an Kostenersparnissen und Risikogewinnen überdenken.

Schwierig genug

Wenn die Versicherer womöglich auch eine Entlastung bei der Überschußgewährung erreichen können, auf anderen Feldern bleibt es für sie schwierig genug. Seit vielen Jahren fallen die Kapitalzinsen. Die aktuelle Rendite von Bundesanleihen mit zehn Jahren Laufzeit übersteigt die Marke von vier Prozent nur wenig und bleibt sogar für eine Anlagedauer von dreißig Jahren noch unter fünf Prozent. Dabei haben die Lebensversicherer ihren Kunden eine Verzinsung der Sparanteile von im Durchschnitt etwa dreieinhalb Prozent garantiert.

Auch wenn die Marge zwischen dem durchschnittlichen Garantie- und dem aktuellen Kapitalzins noch auskömmlich erscheint, darf nicht vergessen werden: Es gibt Kapitalanlagen wie Aktien, die je nach Börsenentwicklung Kursverluste aufweisen können und daher (früher oder später) Abschreibungen erforderlich machen, die die gesamten Kapitalerträge mindern. Zudem könnten eines Tages die Kapitalzinsen auch wieder steigen. Das erlaubte dann zwar Neuanlagen zu höheren laufenden Erträgen, zugleich jedoch müßten auf den Bestand börsennotierter festverzinslicher Wertpapiere Kursverluste hingenommen und ebenfalls abgeschrieben werden. Die Ertragsaussichten der Lebensversicherer sind also nicht allzu rosig, und die Kundschaft merkt das daran, daß die ihnen über die Garantieverzinsung hinaus gutgeschriebenen Überschußanteile deutlich geschrumpft und in Einzelfällen sogar völlig entfallen sind.

Auf der Suche nach Spielraum

Die Versicherer versuchen, sich einen höheren Dispositionsspielraum zu verschaffen, indem sie den Anteil der Erträge, die sie erst im Leistungsfall auskehren (Schlußgewinnanteil), zu Lasten der jährlichen Überschußzuteilung erhöhen. Außerdem wird in der Branche versucht, die laufende Überschußbeteiligung nach der Höhe des jeweiligen Garantiezinses zu differenzieren. Praktiker, Wissenschaftler und die Aufsichtsbehörde beurteilen diese Absichten aber noch kontrovers.

Besonders einschneidend werden Änderungen in der Rechnungslegung sein. Sie werden kommen, auch wenn deutsche Fachleute die von angelsächsischen Vorstellungen geprägte künftig vorgesehene Marktwertbewertung von Versicherungsverträgen für ein Ding der Unmöglichkeit halten. Zwar wird dadurch auch die Passivseite der Bilanz in ihren Werten beweglich. Aber die Ausschläge von Jahr zu Jahr werden größer, wodurch nicht nur der Kapitalbedarf steigt.

Bilanzregeln bereiten das Sterbebett

Es wird auch schwieriger, bilanziell für ein Geschäftsjahr einen Ertrag auszuweisen, der für die Erfüllung der Garantien ausreichend hoch ist. Die neuen internationalen Bilanzregeln bereiten der deutschen kapitalbildenden Lebensversicherung mit einem Jahr für Jahr garantierten Mindestertrag das Sterbebett. Ob die Kundschaft statt dessen auf die fondsgebundene Lebensversicherung umschwenkt, bei der sie das Anlagerisiko trägt, bleibt abzuwarten. Ein Angebot wie jenes der sogenannten Riester-Rente könnte daher bald schon als Lichtblick gelten. Denn hier müssen immerhin zu Beginn der Auszahlphase mindestens die eingezahlten Beiträge zur Verfügung stehen.

Quelle: Frankfurter Allgemeine Zeitung, 20.02.2004, Nr. 43 / Seite 13
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