Nach den Debatten etwa um die Rekordvergütung für den VW-Vorstandsvorsitzenden Martin Winterkorn sollen Aufsichtsräte künftig Höchstgrenzen für die Vergütung von Managern festsetzen. Eine entsprechende Änderung des Kodex für gute Unternehmensführung hat die Regierungskommission Corporate Governance am Dienstag vorgeschlagen. „Wir wollen die Verantwortung der Aufsichtsräte deutlich stärken“, sagte der Kommissionsvorsitzende Klaus-Peter Müller der Frankfurter Allgemeinen Zeitung.
Die geplante Regelung umfasst sämtliche Vergütungsbestandteile einschließlich der Altersvorsorge und variabler Elemente; damit geht sie weit über die bisherige Begrenzungsmöglichkeit (Cap) bei unvorhergesehenen Entwicklungen hinaus. Neu ist auch die Vorgabe, dass die Konzernkontrolleure „das Verhältnis der Vorstandsvergütung zur Vergütung des oberen Führungskreises und der relevanten Gesamtbelegschaft“ berücksichtigen sollen - „insbesondere in der zeitlichen Entwicklung“, heißt es.
“Die Unternehmen sollen aber weiterhin selbst Struktur und Höhe der Vergütung bestimmen können“, sagte das Kommissionsmitglied Manfred Gentz, früher unter anderem Aufsichtsratschef der Deutschen Börse. Eine Arbeitsgruppe unter seiner Führung hat die Vorschläge maßgeblich ausgearbeitet. Die Aufsichtsräte machten sich bislang häufig nicht vorher klar, dass erfolgsbezogene Vergütungsbestandteile unter bestimmten Umständen „durch die Decke schießen“ könnten. Einen konkreten Höchstfaktor für das Verhältnis von Manager- und Belegschaftsgehältern will die Kodex-Kommission jedoch nicht festlegen. Das Durchschnittsgehalt der Mitarbeiter sei beispielsweise deutlich niedriger, wenn sich ein Teil des Konzerns in einem Entwicklungsland befinde, erläuterte Gentz.
Erhöht werden soll zudem die Transparenz der schon jetzt vorgeschriebenen Informationen über die Gesamtvergütung der einzelnen Vorstandsmitglieder. „Bisher sind diese Angaben kaum vergleichbar“, beklagte Müller. Mit Mustertabellen wollen die Kodex-Verfasser deshalb Standards festlegen. Die erforderlichen Zahlen seien bereits jetzt in den Unternehmen vorhanden, sagte er; dennoch wolle man eine Übergangsfrist bis zum Jahr 2014 einräumen. Auch Musterrechnungen mit Maximalbeträgen müssen veröffentlicht werden. Mit Vorschlägen etwa zur individualisierten Offenlegung hat sich die Kommission allerdings schon in der Vergangenheit als Wegbereiter für den Gesetzgeber erwiesen.
Geplant ist außerdem ein Abspecken der Managerfibel: Sechs der freiwilligen „Empfehlungen“ und eine der „Anregungen“ (diese sind so unverbindlich, dass eine Abweichung nicht einmal bekanntgemacht werden muss) werden gestrichen, ebenso einige bloße Wiedergaben der Gesetzeslage. „Schon jetzt ist der Kodex deutlich schlanker als in Nachbarländern“, unterstreicht Müller. Dem Vorschlag des Deutschen Juristentags, sämtliche Erläuterungen des Aktiengesetzes zu streichen, will er dagegen nicht folgen: „Unser Auftrag ist es auch, internationalen Investoren ein Kompendium zu bieten.“
Wie erstmals im vergangenen Jahr will die Regierungskommission ihre Reformvorschläge auch diesmal wieder öffentlich zur Diskussion stellen, bevor sie sie gegebenenfalls verabschiedet. Sie sind im Internet nachlesbar. Bis zum 15. März können alle Interessierten Kommentare abgeben. Im Mai sollen dann die Entscheidungen fallen.
"17 Millionen €: das verdiente M. Winterkorn 2011 bei VW"
Falsch ! Er bekam + nahm sie
Gerhard Schmidt (gsdsb)
- 08.02.2013, 16:17 Uhr
Man sollte diese Gehälter durchaus mal auf 500k€/a begrenzen
Klaus Letis (odysseus_8)
- 06.02.2013, 19:03 Uhr
Doppelter Unfug
Klaus Gehlen (Klaus-G)
- 06.02.2013, 12:16 Uhr
Wer bekommt das Geld das ein Vorstand dann weniger bekommt!
Torsten Gingemeyer (T.Gingemeyer)
- 06.02.2013, 10:29 Uhr
Und was war bei den Gehaltsexzessen von Schrempp, Ackermann, Wiedeking
und Co.?
Heinz Kunz (omgakawtf)
- 06.02.2013, 10:12 Uhr
