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Klage gegen Stilllegung RWE droht mit Wiederanfahren von Biblis

 ·  Nach der Klage gegen die vorläufige Abschaltung von Biblis A, droht RWE nun damit, das Atomkraftwerk wieder hochzufahren. Solange dies nicht verboten werde, gehe man davon aus, dass eine Gefährdung nach dem Atomgesetz nicht bestehe.

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Der Energiekonzern RWE hat mit dem Wiederanfahren seines hessischen Kernkraftwerks Biblis A gedroht, wenn die zuständige Behörde keinen so genannten Sofortvollzug erteilt. Dies berichtet die Nachrichtenagentur DPA-AFX unter Berufung auf Unternehmenskreise. Ein Sofortvollzug verböte RWE das Hochfahren des Kraftwerks. Sollte eine solche Weisung nicht erfolgen, müsse RWE davon ausgehen, dass die Behörde eine Gefährdung nach dem Atomgesetz nicht als gegeben ansehe, erklärte ein Sprecher des Energiekonzerns.

Die Bundesregierung hatte die Stilllegung der sieben ältesten AKW mit Verweis auf Paragraf 19, Absatz 3 des Atomgesetzes angeordnet. Danach kann die Stilllegung eines Kernkraftwerks verlangt werden, wenn Gefahren für Leben, Gesundheit oder Sachgüter bestehen. Bundesumweltminister Norbert Röttgen hatte die Anwendung des Paragrafen mit einer vorsorgende Maßnahme nach dem Atomunglück in Japan begründet. Mehrere Juristen halten diese Auslegung für sehr gewagt und sehen die Abschaltung juristisch auf wackligen Füßen. Sollte RWE Recht bekommen, stünde das derzeitige Atom-Moratorium gänzlich infrage. Das hessische Umweltministerium hat bereits angekündigt, einen Sofortvollzug erteilen zu wollen, wenn RWE den Meiler wieder anfährt. Bislang ist dies aber noch nicht geschehen.

RWE hatte am Freitagmorgen beim Verwaltungsgericht in Kassel eine Klage gegen die Anordnung zur einstweiligen Abschaltung des Kernkraftbetriebs eingereicht. „Die deutschen Kernkraftwerke erfüllen die geltenden Sicherheitsanforderungen. Für eine Betriebseinstellung fehlt daher die rechtliche Maßgabe“, hieß es in einer Erklärung des Konzerns. RWE stelle mit der Klage die Wahrung der Interessen seiner Aktionäre sicher. Mit jedem Tag des Stillstands von Biblis A entgehen dem Kraftwerksbetreiber nach Einschätzung von Fachleuten rund eine Million Euro an Gewinn.

Der Rechtsstreit über die überraschende Wende der Bundesregierung in der Atom-Politik kann sich noch lange hinziehen. Mit einem Urteil sei „nicht innerhalb der nächsten Wochen zu rechnen“, sagte am Freitag ein Sprecher des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs in Kassel. Eine schriftliche Begründung der Klage liege noch nicht vor, so der Gerichtssprecher. Liege diese vor, werde das Umweltministerium in Wiesbaden Möglichkeit zu einer Entgegnung erhalten.

Wettbewerber verzichten bislang auf eine Klage

RWE steht mit seinem Vorgehen allein. Der Wettbewerber Eon verzichtet auf eine Klage gegen eine vorübergehende Abschaltung seiner Kernkraftwerke Isar 1 und Unterweser. Der Eon-Vorstand habe nach intensiven Beratungen entschieden, keine Klage gegen die Anordnung der Landesbehörden von Bayern und Niedersachsen zu erheben, hatte der Energieriese am Donnerstag erklärt. Gänzlich vom Tisch ist eine rechtliche Auseinandersetzung mit der Bundesregierung freilich nicht. Eon habe bislang keine Entscheidung getroffen, ob der Konzern gegen die von der Bundesregierung beschlossene Brennelementesteuer klage, sagte ein Sprecher. Eine Entscheidung stehe derzeit auch nicht an, betonte er. Auf eine Klage gegen das Moratorium verzichtet ebenfalls der Versorger Vattenfall - dessen Meiler sind ohnehin nicht am Netz.

Die Bundesregierung äußerte sich zu der Klage von RWE demonstrativ gelassen. „Die Bundesregierung hat das zur Kenntnis genommen“, sagte der Regierungssprecher Steffen Seibert. RWE habe als Unternehmen das Recht, so zu handeln, wenn es meine, dass die Rechtsgrundlage auch mit Blick auf die eigenen Aktionäre überprüft werden müsse.

Nach der Atomkatastrophe in Japan hatte die Bundesregierung eine Sicherheitsüberprüfung aller deutschen Atomkraftwerke angeordnet. Für drei Monate wurden dazu die sieben ältesten Meiler vom Netz genommen - darunter auch Biblis.

Sicherheitskommission leitet Ende aller alten Reaktoren ein

Das endgültige Aus für die ältesten Kernkraftwerke in Deutschland wird derweil immer wahrscheinlicher. Die Reaktorsicherheitskommission, die die deutschen Atommeiler nach der Katastrophe in den japanischen Anlagen von Fukushima überprüfen soll, will im Rahmen ihres Stresstests Flugzeugabstürze simulieren sowie die Folgen von Terroranschlägen und Erdbeben prüfen.

Wie der Vorsitzende der Reaktorsicherheitskommission, Rudolf Wieland, berichtete, sollen die 80 bis 100 Fachleute in den nächsten sechs Wochen alle gängigen Flugzeugtypen in Betracht ziehen. Da die ältesten Kernkraftwerke nicht ausdrücklich gegen Flugzeugabstürze gesichert wurden und eine Nachrüstung sich wirtschaftlich nicht rechnen wird, dürfte ihre Überprüfung auf eine dauerhafte Abschaltung hinauslaufen.

Die Kommission will zudem extreme Naturereignisse wie höhere Wasserstände, einen Staudammbruch, Erdbeben, Trockenheit, niedrigere oder höhere Temperaturen, aber auch „terroristische Einwirkungen“ prüfen. Bisher habe man nur einen Ausfall der Stromversorgung von zwei Stunden unterstellt; nun werde man sich anschauen, was geschehe, wenn diese mehr als 72 Stunden nicht gewährleistet sei. Nicht zuletzt sollen die Notfallmaßnahmen für Fälle von Brennelementeschäden und nach Versagen des Reaktordruckbehälters überprüft werden.

Bundesumweltminister Norbert Röttgen (CDU) legte sich - im Gegensatz zu zuletzt FDP-Generalsekretär Christian Lindner - nicht fest, ob die alten Meiler abgeschaltet bleiben werden. Er sprach von „differenzierten Ergebnissen“, die zu erwarten seien. Die sicherheitstechnische Einschätzung werde zusammen mit der Empfehlung der neuen Ethikkommission die Grundlage für die anschließende politische Bewertung sein. Die Frage der Sicherheit der Kernkraftwerke stelle sich nach den Ereignissen in Japan neu, sagte er. Die bisherigen Annahmen müssten hinterfragt werden, etwa: „Was ist, wenn große Erdbeben auftreten, haben wir dann noch Reserven?“ Die Reaktorsicherheitskommission sei beauftragt worden, selbst zu beraten, welche Fragestellungen aus den Ereignissen in Japan folgten. Mitte Juni sei mit ersten politischen Entscheidungen zu rechnen. Röttgen warnte vor voreiligen Schlussfolgerungen. Gleichwohl ließ er durchblicken, dass er ein endgültiges Abschalten der ältesten Kernkraftwerke für machbar hält.

Die Opposition kritisierte das Vorgehen. „Die Sicherheitskommission hat lediglich eine schwammige Auflistung von Themen vorgelegt, denen man sich widmen will“, sagte Sylvia Kotting-Uhl von den Grünen. „Für einen Stresstest ist dies völlig ungenügend.“ Der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland warnte Röttgen, die Sicherheitsrisiken auf technische Detailfragen zu reduzieren.

Wie der Sofortvollzug wirkt

Im Atomrecht hat die von RWE am Freitag eingereichte Klage gegen die Stilllegungsverfügung von Biblis A eigentlich aufschiebende Wirkung. Das heißt, dass der Kläger die Anlage theoretisch sofort wieder hochfahren könnte. Das hessische Umweltministerium hat für den Fall, dass das passieren sollte, aber angekündigt, den verwaltungsrechtlichen Sofortvollzug anzuordnen. Dieser würde wiederum dazu führen, dass ein neuerliches Hochfahren des Kraftwerks zunächst nicht erlaubt wäre. Die Oppositionsparteien hatten kritisiert, dass dieser Sofortvollzug nicht bereits mit der Stilllegung verhängt wurde.

Gegen den Sofortvollzug wiederum könnte RWE beim hessischen Verwaltungsgerichtshof (VGH) in Kassel ein Eilverfahren anstrengen. Dieses hätte dann das Ziel, die aufschiebende Wirkung der Klage wiederherzustellen.

Quelle: jja./ami./mas./F.A.Z./Reuters/DPA-AFX/FAZ.NET
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