13.10.2011 · Streit um die Tagesschau-App: Der Richter fordert klagende Verlage und ARD auf, miteinander einen Kompromiss zu finden. Beide Parteien wollen den Dialog suchen.
Von Jan HauserDas Landgericht Köln hat das Verfahren um die Tagesschau-App der ARD am Donnerstag vertagt. In der ersten Verhandlung hat der Richter die gegen die Anwendung für Smartphone und Tablet-PC klagenden Verlage und den öffentlich-rechtlichen Fernsehsender zu Gesprächen aufgefordert. „Halten Sie es für völlig ausgeschlossen, wenn man mal redet?“, fragte der Vorsitzende Richter der Wettbewerbskammer Dieter Kehl. Ein Kompromiss könne sein, Inhalte, die sich nicht direkt auf die Sendung beziehen, in der Tagesschau-App zu reduzieren und die sendungsbezogenen Inhalte zu vertiefen.
Mit der Klage wollen acht Zeitungsverlage klären, wie viel die öffentlich-rechtlichen Sender im Internet zusätzlich zu ihrem Fernsehprogramm herstellen und anbieten dürfen. Der Rundfunkstaatsvertrag verbietet ihnen „nichtsendungsbezogene presseähnlichen Angebote“ im Internet. Die Klage richtet sich gegen die „textdominante Berichterstattung“ in der Tagesschau-App, die „ohne jeglichen Sendungsbezug“ daherkomme. „Hörfunk- und fernsehähnliche Inhalte“ sind von der Kritik nicht berührt.
In der Klage wird die Ausgabe der Tagesschau und der Tagesschau-App vom 15. Juni 2011 verglichen. Das Gericht kann nicht über die Rechtmäßigkeit der gesamten Anwendung entscheiden, sondern sich immer nur auf Einzelbeiträge beziehen. Darauf wies der Richter hin. Er könne demnach über einzelne publizierte Beiträge in der App urteilen, ob diese mit Rundfunkstaatsvertrag vereinbar sind. Zu den Klägern gehören neben dem Verlag der Frankfurter Allgemeinen Zeitung die Axel Springer AG, die WAZ-Gruppe, M. DuMont Schauberg, Lensing-Wolff, die Medienholding Nord Verlag, der Verlag der „Süddeutschen Zeitung“ und derjenige der „Rheinischen Post“.
Beide Parteien zeigen sich nach der Verhandlung zum Dialog bereit. Die ARD-Vorsitzende und WDR-Intendantin Monika Piel hält den Gesprächsvorschlag für sehr vernünftig. „Von uns aus sollten wir jetzt möglichst schnell mit den Verlegern Möglichkeiten für Kooperationen oder Kompromisse ausloten“, sagte sie. Aus ihrer Sicht habe das Gericht die Tagesschau-App grundsätzlich nicht in Frage gestellt. Sie sei sicher, dass ein Treffen mit den Verlagen zeitnah stattfinden werde. NDR-Intendant Lutz Marmor äußerte sich ähnlich. „Klar ist allerdings“, sagte er, „dass die Tagesschau-App neben Bildern und gesprochenen Beiträgen auch künftig nicht auf Texte wird verzichten können.“
„Im Dialog können möglicherweise Verhaltensregeln verabredet werden, mit denen sowohl den öffentlich-rechtlichen Anstalten als auch den Verlagen in der Praxis mehr gedient ist als mit einem viele Jahre andauernden Rechtsstreit“, sagte Helmut Heinen, Präsident des Verbands der Zeitungsverleger BDZV, der die Klage unterstützt. Unabhängig davon sei eine grundsätzliche rechtliche Bewertung des Begriffs „Presseähnlichkeit“ sehr interessant. „Der Richter hat verschiedene Hinweise gegeben, die die Verlage prüfen werden“, sagte eine Sprecherin des Verbandes der Frankfurter Allgemeinen Zeitung. „Wir richten uns auf einen langen Verhandlungsweg ein.“
Die Tagesschau-App ist eine Anwendung der ARD, die diese extra für Smartphones und Tablet-Computer angepasst hat. Mehr als 2,4 Millionen Mal sollen Nutzer nach öffentlich-rechtlichen Angaben die Anwendung heruntergeladen haben. Die erste Verhandlung über die Klage endete nach einer Stunde. Nach Angaben des Gerichts wird der nächste Verhandlungstermin wahrscheinlich nicht in diesem Jahr liegen.
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Franz Jo. Danne (jodan)
- 14.10.2011, 07:33 Uhr
Irgendwohin...
Kai Duttle (MonkeeTrader)
- 13.10.2011, 18:20 Uhr
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