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Kartellamtsentscheidung Lebensmittel könnten teurer werden

25.04.2007 ·  Bei Aldi, Lidl und Co könnten Lebenmittel in Zukunft teurer werden. Das Bundeskabinett beschloss eine Änderung des Wettbewerbsrechts. Lebensmittel billiger zu verkaufen als zum Einstandspreis soll damit grundsätzlich untersagt werden.

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Lebenmittel könnten wegen neuer Regeln für Supermärkte und Discounter teurer werden. Das Bundeskabinett beschloss am Mittwoch eine Änderung des Wettbewerbsrechts. Damit soll künftig grundsätzlich verboten sein, Lebensmittel billiger zu verkaufen, als sie vorher im Großhandel eingekauft wurden.

Die Bundesregierung räumte ein, dass dadurch die Preise für Lebensmittel steigen könnten. Mit der neuen Regelung sollen kleinere Läden geschützt werden, die gegen Billig-Preise von großen Anbietern keine Chance haben. Außerdem soll damit auch verhindert werden, dass sich Gammelfleisch-Skandale wiederholen.

Landeskartellämter sollen Testkäufe machen

Wegen nur noch weniger konkurrierender Unternehmen im Lebensmittelhandel sei es zu einem „ruinösen Preisewettbewerb“ gekommen, erklärte Verbraucherschutzminister Horst Seehofer (CSU) in Berlin. Vor allem kleinere und mittlere Unternehmen im ländlichen Raum litten unter den Dumping-Preisen großer Unternehmen. „Wenn diese aus dem Markt gedrängt werden, wird der Wettbewerb auf die Dauer auf dem Rücken der Landbevölkerung ausgetragen“, fügte Seehofer hinzu. Außerdem sollten Skandale wie die um das so genannte Gammelfleisch verhindert werden. Er wolle „einer Gleichgültigkeit gegenüber der Qualität von Lebensmittel gegensteuern“.

Künftig sollen dem Gesetz zufolge die Landeskartellämter mit Testkäufen kontrollieren, ob Ware unter Einkaufspreis verkauft wird. Wenn der Verdacht besteht, dass es sich um ein überregionales Vorgehen handelt, kann das Bundeskartellamt einschreiten. Das Bundeswirtschaftsministerium räumte ein, das Verbot könne tendenziell zu einer Erhöhung der Einzelhandelspreise führen. Allerdings könne durch das neue Gesetz langfristig verhindert werden, dass marktbeherrschende Unternehmen Preise erhöhen und so das Leben für die Verbraucher teurer werde.

HDE kritisiert Regelung als unnötig

Der Hauptverband der Deutschen Einzelhandels (HDE) kritisierte die neue Regelung als unnötig. Die besteheden Regeln, die einen dauerhaften Verkauf unter Einstandspreis bereits verhinderten, seien ausreichend, erklärte HDE-Hauptgeschäftsführer Holger Wenzel.

Der HDE begrüßte aber, dass künftig leicht verderbliche Ware, unverkäufliche Saisonartikel oder beschädigte Ware unter Einkaufspreis verkauft werden dürfen. Auch sei zu begrüßen, dass die ausnahmsweise unter Einstandpreis verkauften Waren nicht wie ursprünglich geplant ausgezeichnet werden müssen. Das erspare den Firmen Bürokratie, erklärte der HDE.

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Von Holger Steltzner

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