09.04.2008 · Eine kleine deutsche Privatbank, die Weserbank in Bremerhaven, ist von der Bafin geschlossen worden. Der Grund: Überschuldung. Die Einlagen der Kunden sind aber geschützt. Der Chef des Geldhauses führt die Pleite auf die Finanzmarktkrise zurück - die Bafin sieht das jedoch anders.
Die Bremerhavener Weserbank muss ihre Pforten schließen. Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (Bafin) teilte am Mittwoch mit, ein Veräußerungs- und Zahlungsverbot erlassen zu haben. Der überschuldeten Bank wurde untersagt, Zahlungen entgegenzunehmen, die nicht zur Tilgung von Schulden bestimmt sind. Dieses Moratorium sei notwendig, um die verbliebenen Vermögenswerte zu sichern.
Die BaFin sieht die Finanzkrise nicht als zentralen Grund für die Schließung der Weserbank. „Die Krise war nicht der entscheidende Faktor“, sagte eine Sprecherin der Behörde. Auch ohne die Marktturbulenzen wäre es wohl zu einer Schließung gekommen. Der Chef der kleinen Bremerhavener Bank, Gerold Lehmann, sieht sein Institut dagegen als Opfer der Finanzkrise. In normalen Zeiten hätte die Bank niemals geschlossen werden müssen, sagte er. So hätten Anleihen im Anlagebestand dramatisch an Wert verloren, was die Refinanzierung erheblich erschwert habe. Zudem habe die Krise die Zahl der Börsengänge deutlich reduziert. „Das hat uns ebenfalls schwer getroffen“, sagte Lehmann. Es habe Gespräche mit zahlreichen potenziellen Käufern gegeben, die aber im aktuellen Marktumfeld alle gescheitert seien, sagte Lehmann.
Einlagen der Kunden geschützt
Die Bafin stellte beim Amtsgericht Bremerhaven Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens. Die Weserbank ist mit einer Bilanzsumme von 120,4 Millionen Euro (Ende 2007) eine der kleineren Banken in Deutschland. Die Bafin bezifferte die Verbindlichkeiten gegenüber Kunden auf knapp 25 Millionen Euro.
Die Einlagen der Kunden der Weserbank AG sind im Rahmen des Einlagensicherungs- und Anlegerentschädigungsgesetzes geschützt, so die Bafin. Das Institut gehört der Entschädigungseinrichtung deutscher Banken GmbH an. Der gesetzliche Entschädigungsanspruch jedes berechtigten Bankkunden ist pro Einleger begrenzt auf 90 Prozent der Einlagen und den Gegenwert von 20.000 Euro.
Darüber hinaus ist die Weserbank Mitglied des Einlagensicherungsfonds des Bundesverbandes Deutscher Banken. Dieser Einlagensicherungsfonds übernimmt nach seinem Statut den 10-prozentigen Selbstbehalt und den Teil der Einlagen, die über die gesetzliche Grenze von 20.000 Euro hinausgehen und zwar bis zur jeweiligen Sicherungsgrenze. Diese liegt pro Einleger bei 30 Prozent des haftenden Eigenkapitals der Bank, also bei 1,8 Mio Euro.
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