07.07.2004 · Die EU-Kommission plant, praktisch alle börsennotierten Unternehmen von 2005 an den neugefaßten internationalen Rechnungslegungsgrundsätzen IAS/IFRS (International Accounting Standards, in Zukunft International Financial Reporting Standards) zu unterwerfen.
Die EU-Kommission plant, praktisch alle börsennotierten Unternehmen von 2005 an den neugefaßten internationalen Rechnungslegungsgrundsätzen IAS/IFRS (International Accounting Standards, in Zukunft International Financial Reporting Standards) zu unterwerfen. Sie hat den größten Teil der Regeln, die der International Accounting Standards Board (IASB) entwickelt hat, bereits unterstützt. Was die Bilanzierung von Banken, dabei insbesondere von deren Absicherungsgeschäften, anbelangt, herrscht allerdings noch ein vielschichtiger Streit, dessen Ausgang als völlig offen gilt. Sollte keine Lösung gefunden werden, droht sich der Start des gesamten Regelwerks zu verzögern. Diskutiert wird deshalb, die Regeln ohne den umstrittenen Standard IAS 39 in Kraft zu setzen oder aber bestimmte Passagen von IAS 39 auszuklammern. Das wirft allerdings juristische Fragen auf, würde zudem für die Übergangszeit auf einen großen Wirrwarr hinauslaufen. Die ganze Debatte steht unter hohem Zeitdruck, da die Unternehmen Zeit für die Umsetzung der komplexen Regeln benötigen.
Zu der verworrenen Lage trägt bei, daß IAS 39 aus verschiedenen Richtungen kritisiert wird, mithin auch die Lösungsvorschläge in ganz unterschiedliche Richtungen gehen. Der Banken-Dachverband Féderation Bancaire Européenne (FBE) hat sich unlängst gegen die Übernahme des Standards IAS 39 - allein ein Text von rund 500 Seiten - durch die EU ausgesprochen. Am kommenden Freitag will der EU-Regulierungsausschuß für Rechnungslegung (ACR) über das weitere Vorgehen beraten.
Zu den wichtigen Zielen des Standardsetzers gehört es, die Aktiva und Passiva eines Unternehmens mehr als bisher mit Markt- oder Zeitwerten, dem "Fair Value", zu bewerten und nicht zu historischen Anschaffungskosten. Das soll dem verstärkten Interesse der Anleger an einer zeitnahen Bewertung der Unternehmen Rechnung tragen und zudem der zunehmenden Kapitalmarktorientierung der Unternehmen Vorschub leisten. Weiter strebt der IASB an, die neuen Regeln nahe an den amerikanischen Bilanzierungsvorschriften US-GAAP zu halten, um einer Akzeptanz der eigenen Regeln in Amerika und damit einer echten Internationalisierung der IAS-/IFRS-Standards den Boden zu bereiten. Die EU wiederum betrachtet die Einführung einheitlicher Rechnungslegungsprinzipien als einen wichtigen Beitrag zur Integration der europäischen Finanzmärkte.
Die verstärkte Zeitwertorientierung der geplanten IAS-/IFRS-Regeln wird von den Kreditinstituten im Prinzip begrüßt, in einigen wichtigen Details aber abgelehnt. Die Kritik macht sich dabei insbesondere an der bilanziellen Erfassung von Derivaten fest, also von Finanzinstrumenten, die Kreditinstitute in großem Stil zur Absicherung von Zinsänderungs- und anderen Risiken nutzen. Dabei geht es darum, daß die neugefaßten Regeln die Vielzahl der Finanzinstrumente mit unterschiedlichen Bewertungsansätzen erfassen. Diese "Asymmetrien" bewirken, daß in der Gewinn-und-Verlust-Rechnung (GuV) die Erträge im Periodenvergleich und in der Bilanz der Posten Eigenkapital stark schwanken werden.
Diese erhöhte Volatilität wichtiger Kennziffern wie Jahresüberschuß oder Eigenkapitalrendite werde die Anleger letztlich verwirren, monieren die Kritiker. Zwar sei es möglich, diese bilanziell verursachten Verzerrungen zu bereinigen, beziehungsweise die Anleger so weit fortzubilden, daß sie die bilanziellen Verzerrungen "gedanklich ausklammern". Doch stehe zu befürchten, daß die Vergleichbarkeit von Bankergebnissen aufgrund unterschiedlicher Bereinigungsmethoden Schaden nehme und damit das eigentliche Ziel, mehr Transparenz zu schaffen, untergraben werde. Zudem sei zu befürchten, daß einzelne Banken ihre Absicherungsgeschäfte in Zukunft weniger an ökonomischen Kriterien orientierten, sondern vielmehr mit Blick auf bilanzielle Effekte. Dann würde der Schwanz gewissermaßen mit dem Hund wedeln, lautet die Kritik. (bf.)
Sollen Kinderlose einen „Solidarzuschlag" zahlen?
| Name | Kurs | Prozent |
|---|---|---|
| DAX | 6.757,94 | +0,44% |
| FAZ-INDEX | 1.508,12 | +0,49% |
| TecDAX | 780,92 | +0,91% |
| MDAX | 10.353,00 | +0,97% |
| SDAX | 5.020,82 | −0,06% |
| REX | 421,24 | −0,10% |
| Eurostoxx 50 | 2.493,96 | +0,23% |
| F.A.Z. EURO INDEX | 80,55 | +0,36% |
| Dow Jones | 12.781,00 | −0,76% |
| Nasdaq 100 | 2.556,01 | −0,75% |
| S&P500 | 1.343,23 | −0,54% |
| Nikkei225 | 9.256,92 | −0,04% |
| EUR/USD | 1,3016 | −0,34% |
| Rohöl Brent Crude | 118,73 $ | −0,26% |
| Gold | 1.733,00 $ | +0,64% |
| Bund Future | 139,05 € | +0,38% |