07.05.2010 · Dem früheren HRE-Chef Axel Wieandt winkt eine üppige Altersvorsorge. Er hat ab seinem 60. Lebensjahr ein Anrecht auf eine jährliche Rente von 237.450 Euro. Seine Pensionsansprüche sind aus Sicht von Juristen wohl nicht anzufechten, obgleich der Staat die Bank vor der Pleite bewahrt hat.
Von Henning PeitsmeierAm Donnerstagmorgen hat vor dem Münchener Landgericht der Prozess zwischen der verstaatlichten Immobilienbank Hypo Real Estate (HRE) und ihrer ehemaligen Führungsspitze begonnen. Der frühere HRE-Chef Georg Funke und zwei weitere Vorstandskollegen klagen gegen ihre fristlose Kündigung. Die Empörung darüber ist in der Bevölkerung erheblich, weil die HRE unter der Regie dieser Herren an den Rand des Ruins geriet und mit Milliarden Steuergeldern gerettet werden musste.
Bislang wenig beachtet wurde indes ein bemerkenswert hoher Rentenanspruch, der Funkes Nachfolger Axel Wieandt zusteht, obwohl der im März dieses Jahres ebenfalls vorzeitig aus dem Amt ausschied. Der erst 46 Jahre alte Wieandt, Sohn des Bankmanagers Paul Wieandt, hat ein Anrecht auf eine jährliche Rente von 237.450 Euro. Er erhält sie ab dem 60. Lebensjahr.
Ein Sprecher der HRE wollte sich dazu nicht näher äußern und verwies auf den Geschäftsbericht der Bank. Darin ist vermerkt, dass Wieandt ein Ruhegeld zusteht, das 30 Prozent seiner nicht reduzierten Vorstandsbezüge entspricht.
Bevor der Bund die HRE verstaatlicht hatte, waren Wieandt vertraglich sogar 70 Prozent seiner Bezüge zugesagt. Doch mit dem Einstieg des Bundes verzichtete Wieandt auf einen Teil seiner Pensionsansprüche - angeblich macht der Rentenbarwert dieses Verzichts 3,8 Millionen Euro aus. Das was Wieandt nun immer noch kassiert, ist jedoch ebenfalls noch eine beträchtliche Summe.
Den neuen Vertrag hatte übrigens der 72 Jahre alte Aufsichtsratsvorsitzende Michael Endres mit Wieandt im Frühjahr 2009 ausgehandelt, kurz bevor er selbst sein Aufsichtsratsmandat niederlegte. Endres war wie Wieandt früher Vorstandsmitglied der Deutschen Bank.
25 Millionen Euro variable Vergütung
Wieandts Pensionsansprüche sind aus Sicht von Juristen wohl nicht anzufechten, auch wenn sie dem Vorstand nach nicht einmal 18 Monaten Tätigkeit gewährt werden. Die HRE hat Wieandts Anspruch prüfen lassen, er sei „unverfallbar“. Wieandt war im März, einen Tag vor der Bilanzpressekonferenz, überraschend als Vorstandsvorsitzender zurückgetreten. Zuvor soll es Streit mit dem Bundesfinanzministerium und dem Bankenrettungsfonds Soffin über Bonuszahlungen für HRE-Manager gegeben haben.
Wieandt hatte dem Aufsichtsrat ein Bezahlmodell vorgelegt, das für 2009 ein Budget von 25 Millionen Euro variabler Vergütung für alle Mitarbeiter vorsah. Das Modell hatte den Aufsichtsrat schon „passiert“, allerdings zögerte sich die Entscheidung der Eigentümer, dem Soffin und in letzter Instanz Finanzminister Wolfgang Schäuble, über zwei Monate hinaus. Wieandt wollte nicht länger abwarten - und trat zurück.
Besser recherchieren oder Fakten nicht bewusst unter den Tisch fallen lassen....
Jens Schlonsak (jens62)
- 06.05.2010, 22:59 Uhr
Leistungsgesellschaft
Christian Schmidt (Chris2612)
- 06.05.2010, 23:08 Uhr
Ein BGE, dass Selbsttragend Steuerfinanziert wäre
Erik Staack (E_Staack)
- 06.05.2010, 23:33 Uhr
Wieandt - ACHTUNG McKinsey Mann
Ogdan Ücgür (Ogdan)
- 06.05.2010, 23:36 Uhr
.... Ich bin kein freund von Bestandsgrößen Besteuerung,
Erik Staack (E_Staack)
- 06.05.2010, 23:57 Uhr
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