Die Verstaatlichung der Immobilienbank Hypo Real Estate (HRE) stößt auf keine fusionskontrollrechtlichen Bedenken der Europäischen Kommission. Die EU-Behörde hat die Übernahme durch den Sonderfonds Finanzmarktstabilisierung (Soffin) am Freitag freigegeben. Die Kommission verzichtet auf Auflagen.
Der Fall Hypo Real Estate ist laut Angaben der Wettbewerbshüter das erste Mal in der aktuellen Finanzkrise, dass die Verstaatlichung einer Bank bei der Kommission angemeldet worden ist. Auch andere EU-Staaten haben Banken verstaatlicht. Die Wettbewerbshüter nahmen besonders Überschneidungen zwischen der HRE und der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) unter die Lupe, da auch diese staatlich kontrolliert wird.
Mit der Freigabe der Übernahme sind allerdings nur jene Wettbewerbsbedenken der EU-Behörde ausgeräumt, die sich auf die Fusionskontrolle beziehen. Nach dem Urteil der Kommission ist sichergestellt, dass die verstaatlichte HRE nicht zusammen mit anderen staatlich kontrollierten Banken, etwa der Kreditanstalt für Wiederaufbau, den Wettbewerb beschränken wird.
Fortgesetzt wird dagegen die - wettbewerbsrechtlich brisantere - beihilferechtliche Prüfung der staatlichen Hilfen für die HRE. Die EU-Behörde hatte hierzu in der vergangenen Woche eine „eingehende Prüfung“ eingeleitet.
Die HRE war im Zuge der Finanzkrise in eine existenzielle Notlage geraten. Bereits im Oktober hatte die EU-Kommission eine Rettungshilfe für die HRE in Form einer staatlichen Garantie von 35 Milliarden Euro genehmigt. Die EU-Kommission ist die oberste Wettbewerbsaufsicht der EU.
Der Soffin wurde im Oktober vergangenen Jahres zur Stabilisierung des Finanzsystems in Deutschland eingerichtet. Mit dem Rettungsfonds können Anteile an einzelnen Finanzinstituten erworben werden. Der Fonds wird durch das Finanzministerium kontrolliert
