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Hypo Real Estate Die Woche der Wahrheit

05.05.2009 ·  Es ist die Woche der Entscheidung. Jetzt warten die Angestellten gespannt auf eine einzige Zahl: Wie viel Prozent der Aktionäre haben die Übernahmeofferte des Bundes angenommen? Offiziell ist die Frist dafür in der vergangenen Nacht abgelaufen. Das Ergebnis wird aber womöglich erst am Donnerstag präsentiert.

Von Henning Peitsmeier und Joachim Jahn
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Es ist die Woche der Entscheidung. In der Zentrale der Hypo Real Estate (HRE) im vornehmen Münchener Stadtteil Lehel warten die Angestellten gespannt auf eine einzige Zahl: Wie viel Prozent der Aktionäre werden die Übernahmeofferte des Bundes angenommen, werden also ihre HRE-Aktien zum Preis von 1,39 Euro das Stück verkauft haben? Offiziell ist die Frist dafür in der Nacht zu diesem Dienstag abgelaufen. Doch mit der Bekanntgabe wird der Bankenrettungsfonds Soffin womöglich noch bis Donnerstag Aktionäre, Politiker und nicht zuletzt die 1800 Bankmitarbeiter auf die Folter spannen.

Es geht um die 50-Prozent-Hürde: Wird sie überwunden, hat der Bund bei der Krisenbank freie Bahn, kann nach Belieben schalten und walten. Dann wird der Staat in einer milliardenschweren Kapitalerhöhung 90 Prozent der HRE-Aktien übernehmen, und niemand kann ihn daran hindern. Diese 90-Prozent-Mehrheit würde reichen, um die restlichen Aktionäre aus dem Unternehmen drängen zu können („Squeeze-out“). Für den Fall, dass dies nicht gelingt, darf der Staat die übrigen Aktionäre, darunter den widerspenstigen Investor J.C. Flowers, enteignen. Schon jetzt wird der Münchener Immobilienfinanzierer nur dank eines Rettungspakets über 102 Milliarden Euro, das Bund und Banken im vergangenen Jahr beschlossen haben, über Wasser gehalten.

Bund hält bisher 22,62 Prozent der Anteile

Gehen weniger als die Hälfte der HRE-Aktionäre auf das Angebot ein, wird es in einer außerordentlichen Hauptversammlung am 2. Juni noch spannend. Dann entscheidet die Präsenz, ob der Staat die Kapitalerhöhung unter Ausschluss der übrigen Aktionäre durchziehen kann. Der Bund hat seinen HRE-Anteil am letzten Tag des Übernahmeangebots deutlich erhöht. Bis Montag um 17.30 Uhr sei das Angebot für 32,28 Prozent der Aktien angenommen worden, gab der Banken-Rettungsfonds Soffin am Dienstag auf seiner Homepage bekannt. Zusammen mit dem Anteil, den der Bund bereits vorher hielt, kam er auf knapp 41 Prozent. Weil die Frist allerdings erst um Mitternacht endete, kann die endgültige Zahl noch höher ausfallen könnte.

In der Woche der Entscheidung werden andere Zahlen beinahe zur Nebensache. HRE-Chef Axel Wieandt legt am heutigen Dienstag die Quartalszahlen vor (HRE macht 382 Millionen Euro Quartalsverlust). Und in der Branche kursierten zum Wochenauftakt wenig überraschende Spekulationen, wonach abermals ein Verlust von stolzen 500 Millionen Euro angefallen sei. „Jedes einzelne Quartal dürfte für die HRE mit einem Verlust enden“, heißt es im Umfeld der Bank. „Alles andere wäre ein Wunder.“ Tatsächlich hat Wieandt die Aktionäre auf eine lange Zeit des Wartens eingestimmt. „Mindestens für die nächsten beiden Jahre ist mit einer Verlustsituation zu rechnen“, kündigte Wieandt zur Bilanzvorlage vor sechs Wochen an (Der Staat steigt bei Hypo Real Estate ein). Der junge Vorstandsvorsitzende muss die HRE radikal umbauen, muss aus dem schwer angeschlagenen Hypothekenfinanzierer mit seiner auf 400 Milliarden Euro aufgeblähten Bilanzsumme eine kleine, aber stabile Pfandbriefbank machen. Und das kann dauern, bevor es in den Ergebnissen sichtbar wird.

Steinbrück wenig beeindruckt von Flowers Drohung

Einer, der sich diese Zeit nehmen will, ist J.C. Flowers. Der amerikanische Investor gibt sich überzeugt, dass die HRE auf lange Sicht wieder ein „nachhaltig erfolgreiches Unternehmen“ werden kann. Gegen den Plan, eine „systemrelevante“ Bank per Enteignung zu retten, will Flowers deshalb klagen. Anlegeranwälte und Aktionärsschützer drohen ebenfalls mit diesem Schritt.

Eine Drohkulisse, die Bundesfinanzminister Peer Steinbrück (SPD) wohl nicht allzu sehr schrecken muss. „Soll er klagen“, entgegnete Steinbrück dem Amerikaner ganz kühl. Aufschiebende Wirkung haben solche Klagen nämlich normalerweise nicht. Dass das Bundesverfassungsgericht schon vorab eine einstweilige Anordnung erlässt, halten Beobachter für unwahrscheinlich. Schließlich drohen durch eine Enteignung keine Fakten geschaffen zu werden, die - falls Flowers im regulären Hauptsacheverfahren gewinnen sollte - nicht rückgängig zu machen wären. Der Bund kann ihm dann seine Anteile zurückgeben und müsste gegebenenfalls noch Schadensersatz drauflegen.

Der Investor trommelt zur Schlacht vor Gericht

Doch soweit ist es noch lange nicht. Falls das Bundeskabinett tatsächlich eine Enteignung beschließt, müsste Flowers vor das Bundesverwaltungsgericht ziehen. Bevor er nicht diesen Rechtsweg ausgeschöpft hat, der im „Rettungsübernahmegesetz“ ausdrücklich vorgesehen ist, werden die Verfassungsrichter aller Voraussicht nach eine Beschäftigung mit dem Fall ablehnen. Wenn Flowers hingegen die Höhe seiner Entschädigung für zu niedrig hält, wäre zunächst der Bundesgerichtshof die richtige Instanz. Damit dürfte sich der Rechtsstreit also über Jahre hinziehen, ohne dass dies Auswirkungen auf die angedrohte Verstaatlichung hätte.

Flowers hat sich Schützenhilfe von drei Juraprofessoren besorgt; dies gehört heutzutage zum üblichen Getrommele, mit dem juristische Attacken öffentlich flankiert werden. Zur allerersten Garde gehört das Gutachtertrio allerdings nicht. Die Rechtswissenschaftler listen zwar manch gewichtige Einwände auf - insbesondere den Hinweis, dass eine 100-Prozent-Mehrheit des Staates an dem maroden Geldinstitut nicht zwingend erscheint. Wenn eine Enteignung jedoch nicht erforderlich ist, so der eherne Grundsatz der Verhältnismäßigkeit, dann ist dieser Eingriff in das Grundrecht auf Eigentum auch nicht verfassungsgemäß. Hinzu kommt das Gleichheitsgebot: Müssten nicht die Aktionäre aller sonstigen angeschlagenen Banken genauso behandelt werden wie Christopher Flowers?

Mit Brüssel vereinbar

Andere Argumente erscheinen weniger zwingend oder auch widersprüchlich. Während einer der Wissenschaftler diverse Verstöße gegen das Europarecht reklamiert, halten die anderen beiden das Gesetz „als solches“ mit den Normen aus Brüssel ausdrücklich für vereinbar. Wenig Durchschlagskraft dürfte in Karlsruhe auch der Hinweis auf das Verbot von „Einzelfallgesetzen“ haben. Dieses ist zwar tatsächlich im Grundgesetz aufgeführt. Doch die Gutachter räumen selbst ein, dass das Bundesverfassungsgericht darauf noch nie zurückgegriffen hat, weil letztlich viele Gesetze auf einen bestimmten Einzelfall zugeschnitten sind.

Viel spricht ohnehin dafür, dass der Bund in der Hauptversammlung am 2. Juni auf die erforderlichen 90 Prozent der Anteile kommt. Dann kann er Flowers & Co. durch einen simplen „Squeeze out“ loswerden; im Bankenrettungsgesetz ist dafür die Schwelle von sonst 95 Prozent eigens abgesenkt worden. Eine Enteignung wäre dies, nüchtern betrachtet, zwar auch. Aber das Bundesverfassungsgericht hat längst entschieden, dass ein Zwangsausschluss von Restaktionären erlaubt ist, solange sie nur angemessen entschädigt werden.

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