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Hintergrund Ackermann darf bleiben

21.12.2005 ·  Der Vorstandssprecher der Deutschen Bank zeigt sich von dem harschen Urteilsspruch aus Karlsruhe unbeeindruckt. Und tatsächlich spricht einiges dafür, daß sein Vertrag verlängert wird.

Von Benedikt Fehr
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Josef Ackermann bleibt. Vorerst zumindest. Das hat der Vorstandssprecher der Deutschen Bank am Mittwoch in einer persönlichen Erklärung deutlich gemacht. Zuvor hatte ihm der Aufsichtsrat von Deutschlands größter Bank mit einer Stellungnahme den Rücken gestärkt. Man habe „unbeschränktes Vertrauen“ in Ackermann, heißt es darin.

Auch von der Bankenaufsicht droht Ackermann vorerst kein Ungemach. Deutschlands oberster Bankenaufseher Jochen Sanio stellte gleic nach dem Urteilsspruch klar, daß er Ackermann wegen des nun wieder neu aufzurollenden Mannesmann-Verfahrens nicht zum Rücktritt drängen werde. Schließlich gelte die Unschuldsvermutung.

Ackermanns Vertrag dürfte verlängert werden

Ackermann selbst ließ verbreiten, ihm sei in den vergangenen Tagen von Seiten der Mitarbeiter, Kunden und Aktionäre „großer Zuspruch“ widerfahren. Das habe ihn darin bestärkt, Sprecher des Vorstands zu bleiben. Die am Mittwoch zunächst heftig hochgekochten Spekulationen über einen baldigen Rücktritt des Spitzenmanagers sind damit fürs erste beendet - auch wenn einige Aktionärsvertreter dies nach dem Urteilsspruch gefordert hatten. Ganz im Gegenteil deuten die Hinweise des Aufsichtsrats auf Ackermanns „erfolgreiche Arbeit“ darauf hin, daß der Vertrag des Vorstandssprechers, der bis gegen Ende 2006 läuft, demnächst verlängert werden dürfte. Darüber werde wohl auf der nächsten Sitzung des Aufsichtsrats am 1. Februar entschieden, sagte ein Sprecher der Bank.

Einen Tag später will Ackermann das Jahresergebnis der Deutschen Bank öffentlich präsentieren. Der Tag verspricht zu einem Triumph für den 57 Jahre alten Manager zu werden, der das deutsche Spitzeninstitut seit Mai 2002 führt. Denn alles deutet darauf hin, daß der Konzern für 2005 einen Gewinn von knapp sechs Milliarden Euro ausweisen wird. Das entspräche einer Eigenkapitalrendite vor Steuern von 25 Prozent. Genau dieses Ziel hatte Ackermann vor Jahren vorgegeben, um den Konzern im internationalen Vergleich wieder wettbewerbsfähig zu machen und ihm eine Chance zu geben, bei der Konsolidierung der europäischen Banken eine führende Rolle zu spielen. Der harte Sanierungskurs, den Ackermann deshalb in den vergangenen Jahren verfolgte, hat ihm viel Kritik, teils sogar Anfeindungen eingebracht. Doch ist die Deutsche Bank unter seiner visionären Führung inzwischen zu einer der global führenden Investmentbanken aufgestiegen, hat zudem ihr angestammtes Deutschlandgeschäft wieder auf Erfolgskurs gebracht.

Keine Rücktrittsforderungen von Kollegen

Auf einem anderen Blatt steht freilich, daß sich der Schweizer mehrfach als ungeschickter Kommunikator mit wenig Gespür für die öffentliche Wirkung seines Tuns und Lassens erwiesen hat - und das nicht nur mit seiner Entscheidung zu den Bonus-Zahlungen für die Mannesmann-Manager und seinem umstrittenen „Victory“-Zeichen zu Prozeßbeginn. Das hat ihm mehr als einmal die Kritik, ja den Zorn seiner Branchenkollegen zugezogen. So entfachte er im Februar dieses Jahres in der breiten Öffentlichkeit einen Sturm der Entrüstung, als er gleichzeitig einen Milliardengewinn verkündete - und den Abbau von Tausenden von Arbeitsplätzen.

Und gerade erst in den vergangenen Tagen hagelte es Kritik, als die Deutsche Bank einen offenen Immobilienfonds „einfror“ und damit nach weitverbreiter Einschätzung das Vertrauen der Anleger in alle Fonds dieser Branche beschädigte. Die Bank hatte es versäumt, ihre - durchaus gewichtigen - Gründe für das Einfrieren des Fonds beizeiten darzulegen. Statt dessen folgte der Ankündigung einen Tag später ein halber Rückzieher, der rechtlich auf sehr wackligem Boden zu stehen scheint. Am Mittwoch, nur Stunden nach dem Urteilsspruch, nahm Ackermann an einer turnusmäßigen Sitzung der „Initiative Finanzplatz Deutschland“ teil. Auf dem Treffen mit Spitzenvertretern der gesamten deutschen Finanzwirtschaft dürfte das Verhalten der Deutschen Bank in dieser Affäre breiten Raum eingenommen haben. Bei der „Bristol-Runde“, einem Treffen der Finanzwirtschaft mit dem neuen Finanzminister Peer Steinbrück (SPD), die zufällig am Tag vorher stattgefunden hatte, wurde über das Thema ebenfalls debattiert. Rücktrittsforderungen aus Kreisen der Branchenkollegen wurden aber nicht laut.

Aufregung um Breuers Interview

Noch am Mittwoch morgen hatte ein Zeitungsbericht freilich den Eindruck erweckt, daß ausgerechnet der Vorsitzende des Deutsche-Bank-Aufsichtsrats, Rolf Breuer, schon an Ackermanns Stuhl säge. Unter der Überschrift „Deutsche Bank plant für den Ernstfal“ zitierte die Zeitung „Financial Times Deutschland“ Breuer mit dem Satz: „Ich habe meine Denkkappe auf“, und weiter: „Ich favorisiere sehr stark einen internen Kandidaten.“ Das Blatt spekulierte anschließend mit Bezug auf „hochrangige Banker“, daß der 41 Jahre alte Rainer Neske, der im erweiterten Konzernvorstand für das Privatkundengeschäft zuständig ist, die besten Chancen auf die Ackermann-Nachfolge habe. Der Bericht wurde weithin so aufgenommen, daß ein Wechsel an der Konzernspitze bevorstehe.

Ein Sprecher der Deutschen Bank wies dies freilich bald zurück. Die Zitate seien aus dem Zusammenhang gerissen worden, die Spekulationen hinsichtlich Neske „Unsinn“, sagte er und wies darauf hin, daß in einem Bericht der englischsprachigen „Financial Times“ zum selben Thema ein wichtiges Zitat enthalten sei, daß in der deutschen Version fehle. Danach hatte Breuer gesagt, daß der Aufsichtsrat davon überzeugt sei, daß Ackermann „das Richtige getan hat“, und weiter: „Wir werden ihn ermutigen, im Amt zu bleiben, unbenommen von den persönlichen Beschwernissen, die durch eine Wiederaufnahme des Verfahrens auf ihn zukämen.“ Nach Angaben des Sprechers der Deutschen Bank hatte Breuer diese Erklärung an den Anfang des Gesprächs gestellt und damit deutlich gemacht, daß er nicht auf eine Ablösung Ackermanns dränge. Anschließend habe man über „Eventualitäten“ diskutiert, die Überlegungen zu einer etwaigen Nachfolge seien eher prinzipieller Natur gewesen.

Politiker halten sich mit Kommentaren zurück

Breuer ist mit solchen Äußerungen ein gebranntes Kind: 2002 hatte er in einem Interview die Kreditwürdigkeit des Medienunternehmers Leo Kirch in Zweifel gezogen. Kirch, dessen Imperium damals schon angeschlagen war und wenig später zusammenbrach, hatte Breuer daraufhin wegen Verletzung des Bankgeheimnisses verklagt - und damit unlängst vor Gericht in zweiter Instanz Recht bekommen.

Unbenommen von der „Ehrenerklärung“ des Aufsichtsrats haben Aktionärsvertreter am Mittwoch eine Ablösung Ackermanns gefordert. Politiker hielten sich mit Kommentaren hingegen auffallend zurück - wohl um den Chef der einzigen deutschen Bank von Weltgeltung nicht zusätzlich in Bedrängnis zu bringen. Der Geschäftsführer der Deutschen Schutzvereinigung für Wertpapierbesitz (DSW), Ulrich Hocker, sagte, der Aufsichtsrat müsse jetzt eine vernünftige Nachfolgeregelung für Ackermann organisieren. Eine Bestrafung Ackermanns sei nach dem BGH-Spruch jetzt wahrscheinlicher als ein neuer Freispruch. Die Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger (SdK) bezeichnete den Urteilsspruch als richtig. Ackermann, müsse sich nun die Frage stellen, ob er sein Amt auch dann ausüben könne, wenn der Verdacht der Untreue auf ihm laste.

Das größte Strafverfahren der deutschen Wirtschaftsgeschichte

Die Rechtsanwälte Mark Binz und Martin Sorg, die das Mannesmann-Verfahren im Februar 2002 ins Rollen gebracht hatten, haben den Urteilsspruch begrüßt. Binz äußerte die Hoffnung, daß in dem neuen Verfahren einige Punkte aufgegriffen würden, die in erster Instanz seiner Einschätzung nach bedeutsam waren, aber vernachlässigt wurden. Zudem wies er darauf hin, daß sich die ursprüngliche Strafanzeige auch auf die Kosten der von Mannesmann-Chef Esser initiirten „Abwehrschlacht“ in Höhe von geschätzt mindestens 423 Millionen Mark erstreckt habe.

Die Staatsanwaltschaft habe ein diesbezügliches Ermittlungsverfahren im Juli 2005 eingestellt. Dagegen habe man Beschwerde eingelegt, über die noch nicht entschieden. Solch eine Beschwerde von Binz und Sorg - damals gegen die Einstellung des Ermittlungsverfahre wegen Untreue in Zusammenhang mit den Abfindungen - hatte schließlich zum Mannesmann-Prozeß, dem bislang größten Strafverfahren in der deutschen Wirtschaftsgeschichte, geführt.

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