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Hartz-Urteil „Die Kleinen hängt man, die Großen lässt man laufen“

26.01.2007 ·  Nachdem das Urteil gegen den Ex-VW-Personalchef in Rekordzeit gefällt wurde, wird die Kritik an der Absprache zwischen Anklage und Verteidigung immer lauter. Straftaten würden so nicht länger aufgeklärt.

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Die Vereinigung Demokratischer Juristinnen und Juristen (VDJ) hat das Urteil gegen Ex-VW-Vorstand Peter Hartz
kritisiert.

Wegen des verkürzten Verfahrens sei nicht klar geworden, für was Hartz verurteilt worden sei, sagte der VDJ-Vorsitzende Dieter Hummel im Südwestrundfunk.

Er glaube, dass die Öffentlichkeit die Entscheidung im Fall Hartz nicht als gerechtes Urteil wahrnehmen werde: „Weil der Eindruck übrig bleibt: Die Kleinen hängt man, die Großen lässt man laufen.“

Video: Proteste zum Auftakt des Hartz-Prozesses

Schlechte Personalsituation

Das Urteil des Braunschweiger Landgerichts gegen Hartz entspricht einer zu Prozessbeginn geschlossenen Vereinbarung zwischen Angeklagtem, Staatsanwaltschaft und Gericht, einem so genannten Deal. Darin wurde als Höchststrafe zwei Jahre Haft zur Bewährung festgelegt.

Im Gegenzug hatte Hartz ein volles Geständnis abgelegt. „Die Absprachen bergen die Gefahr in sich, dass der strafbare Sachverhalt überhaupt nicht mehr aufgeklärt wird, sondern dass das in Kürze abgehandelt wird“, sagte VDJ-Chef Hummel weiter.

In der Praxis seien solche Urteilsabsprachen aber wohl unvermeidlich: „Richter sind mehr oder weniger auf Grund der Personalsituation gezwungen, Großverfahren auf diese Weise zu erledigen.“

„Es gab einen Schuldspruch“

Auch die stellvertretende Vorsitzende der FDP-Bundestagsfraktion, Sabine Leutheusser-Schnarrenberger kritisierte die zunehmenden Prozessabsprachen.

„Solche Deals beschädigen das Gerechtigkeitsempfinden der Bürger in unerträgelicher Art und Weise. Mancher, der die Chance zu einer Absprache vor Gericht nicht erhalten hat, wird sich vor den Kopf gestoßen fühlen“, sagte die Juristin in einem Interview mit der „Passauer Neuen Presse“.

Es können nicht angehen, dass das Straßmaß in einem solchen Verfahren im Hinterzimmer zwischen Gericht, Verteidigung und Anklage ausgekungel werde.

Demgegenüber verwies der SPD-Rechtspolitiker Joachim Stünker, darauf, dass der Hartz-Prozess im Gegensatz zum Mannesmann-Verfahren nicht mit einer Einstellung des Verfahrens geendet hat. „Es gab einen Schuldspruch, und Hartz gilt als vorbestraft“, sagte er.

Quelle: FAZ.NET mit Material von AP und AFP
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