15.01.2007 · Die Staatsanwaltschaft habe Hartz mit „verbotenen Vernehmungsmethoden“ zu einer Aussage gegen seinen Mandaten gebracht, meint der Verteidiger des ebenfalls in die Affäre verstrickten Ex-Betriebsrats.
Kurz vor dem Beginn des Prozesses gegen Ex-VW-Personalvorstand Peter Hartz hat der Verteidiger des
ebenfalls in die Affäre verstrickten Ex-Betriebsratschefs Klaus Volkert schwere Vorwürfe gegen die Staatsanwaltschaft erhoben.
„Die Staatsanwaltschaft droht Hartz mit dem Pranger, wenn er Volkert nicht belastet“, sagte der Hamburger Anwalt Johann Schwenn am Montag der dpa. Dies sei eine „verbotene Drohung“ und ein unzulässiger „Kuhhandel“. Volkerts Anwalt Johann Schwenn rief den Leiter der ermittelnden Staatsanwaltschaft Braunschweig laut „Süddeutscher Zeitung“ auf, die beiden Dezernenten des Verfahrens zu ersetzen.
Kein Prostituierten-Aufmarsch
Grund für die Vorwürfe von Volkert-Anwalt Schwenn ist ein Interview der Braunschweiger Oberstaatsanwältin Hildegard Wolff in der „Zeit“. Darin bestätigte sie, dass die Staatsanwaltschaft keine Prostituierten aufmarschieren lasse, Hartz aber „im Gegenzug“ sein Geständnis über die Sonderbonuszahlungen für Volkert „genau“ ausführen müsse.
Ansonsten „wird es wohl auf eine richtige Hauptverhandlung hinauslaufen, mit richtig vielen Zeugen“. Laut
Strafprozessordnung darf eine Aussage nicht mit verbotenen Methoden erreicht werden. Dies sind die Drohung mit einer unzulässigen Maßnahme als auch das Versprechen eines gesetzlich nicht vorgesehenen Vorteils.
„Hartz zerpflücken“
Der Prozess gegen Hartz beginnt am Mittwoch. Es ist der erste Prozess in der VW-Affäre um Korruption, Lustreisen und
expartys auf Firmenkosten. Hartz muss sich wegen Untreue in 44 Fällen und Begünstigung eines Betriebsrates in 23 Fällen vor Gericht verantworten.
Der Prozess ist auf nur zwei Verhandlungstage ohne Zeugen angesetzt, weil Hartz die Zahlung von insgesamt rund 2,6 Millionen Euro an Volkert und dessen brasilianische Freundin weitgehend gestanden hat. Im Gegenzug verzichtete die Staatsanwaltschaft darauf, auch Hartz' Bordellbesuche auf VW-Kosten anzuklagen.
Die Ermittler bereiten derzeit auch eine Anklage auch gegen vor. Schwenn vermutet der „Süddeutschen Zeitung“ zufolge, dass Hartz nach seinem Urteil Revision einlegen wird. Dann müsste er demnach nicht als Zeuge in einem bald anstehenden Volkert-Prozess aussagen. Volkerts Anwalt werde versuchen, Hartz „zu zerpflücken“, hatte
Oberstaatsanwältin Wolff gesagt.
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