In 20 deutschen Städten wird Google Street View bald starten (siehe Google startet Street View in 20 deutschen Städten). Politiker und Datenschützer haben den Dienst und das Verfahren bislang kritisiert. Die wichtigsten Fragen und Antworten dazu:
Was ist Google Street View?
Google zeigt in Street View detaillierte Bilder von Straßenzügen und Häusern im Internet. Die Bilder sind kostenlos für jedermann einsehbar. Das Angebot ist bereits für 23 Staaten verfügbar, darunter die USA sowie die meisten westeuropäischen Länder. Auf den Bildern sind auch Menschen und Fahrzeuge zu sehen.
Was macht Google für den Datenschutz?
Um die Persönlichkeitsrechte Betroffener zu schützen, werden Gesichter von Menschen auf den Street-View-Aufnahmen nur schematisch dargestellt. Gleiches gilt für Autokennzeichen. Allerdings zeigen Beispiele aus Ländern, für die es Street View schon gibt, dass viele Menschen trotz Verschleierungstechnik noch über Statur, Frisur und Kleidung recht gut zu identifizieren sind.
Wer hat ein Widerspruchsrecht?
Gegen die Veröffentlichung von Aufnahmen der eigenen Person, des eigenen Autos oder der eigenen Wohnung kann grundsätzlich jeder per E-Mail an streetview-deutschland@google.com oder auf dem Postweg an Google Germany GmbH, Betr. Street View, ABC-Straße 19, 20354 Hamburg Widerspruch einlegen. Von der Internetseite des Bundesverbraucherschutzministeriums können Musterschreiben heruntergeladen oder online ausgefüllt werden (siehe www.bmelv.de).
Was ist beim Widerspruch zu beachten?
Besitzer oder Mieter von Wohnhäusern können ab kommender Woche innerhalb von vier Wochen Widerspruch gegen die Veröffentlichung von Bildern dieser Gebäude einlegen. Google hat zugesagt, alle fristgemäßen Widersprüche vor der Freischaltung der Bilder zu bearbeiten und die Gebäude durch eine Verschleierungstechnik unkenntlich zu machen. Schon eingelegte Widersprüche sollen automatisch mit berücksichtigt werden (siehe Google Street View weiter unter Beobachtung).
Wie ist das Verfahren?
Nach einem Widerspruch erhält der Betroffene zunächst eine Eingangsbestätigung sowie häufig die Aufforderung, sein Wohnhaus genauer zu identifizieren. Ein Grund ist, dass Hausnummern auf den Google-Bildern oft nicht erkennbar sind - was Datenschützer auch sinnvoll finden. Daher erfolgt die Identifizierung entweder über von Google über ein Formular abgefragte nähere Angaben oder über Satellitenbilder. Gefragt wird etwa nach der Farbe des Hauses oder Besonderheiten wie Balkonen oder markanten Nachbargebäuden. Für die Nutzung von Satellitenbildern will Google Anfang kommender Woche ein Internet-Werkzeug zur Verfügung stellen, mit dem das eigene Wohnhaus online gekennzeichnet werden kann (siehe www.google.de/streetview).
Was passiert nach Ablauf der Vier-Wochen-Frist?
Auch nachträgliche Widersprüche sollen innerhalb von zwei Monaten berücksichtigt und die Aufnahmen unkenntlich gemacht werden. Dafür steht im Street-View-Dienst eine Meldefunktion zur Verfügung. Nachteil ist, dass beanstandete Bilder dann vorläufig im Internet zu sehen sind. Für Widersprüche der Bewohner von Orten, für die Street View erst später verfügbar ist, gilt die Vier-Wochen-Frist nicht. Akzeptiert werden sollen auch Sammelwidersprüche von Kommunen mit den Unterschriften von Bürgern. Datenschützer kritisieren die Vier-Wochen-Frist und deren kurzfristige Bekanntgabe durch Google als zu knapp bemessen.
Was sind Argumente für Street View?
Google Street View räumt Internet-Nutzern nach Einschätzung der Befürworter neue Möglichkeiten ein. Wo sonst kann man vom heimischen Sofa aus zum Beispiel die Lage einer neuen Wohnung prüfen oder das Hotel für den nächsten Urlaub ansehen, heißt es in Internetforen. Liegt das Objekt an einer vielbefahrenen Straße? Gibt es ein Cafe in der Nähe? Wo kann man am besten parken? Mit Street View liegt die Antwort so betrachtet nur ein paar Mausklicks entfernt. Und wer gerade kein Geld für eine Reise in weit entlegene Städte übrig habe, könne sich trotzdem bei einem virtuellen Bummel einen ersten Eindruck von der Traumstadt machen.
Die Anhänger des Dienstes halten die Privatsphäre für ausreichend geschützt, da Gesichter und Nummernschilder unkenntlich gemacht werden. Ihr Argument: In Deutschland darf sich jedermann im öffentlichen Raum frei bewegen und Fotos machen - warum sollte also das nicht auch im Internet erlaubt sein? Wer sich ein Haus unbedingt ansehen will, braucht dazu nicht Street View - man könne sich ja auch einfach ins Auto setzen. Informationsfreiheit und Vorteile wiegen aus dieser Sicht schwerer als die Bedenken wegen des Datenschutzes.
Und wie lauten die Gründe gegen Street View?
Nach Ansicht der Kritiker laden die auf Street View enthaltenen Informationen zum Missbrauch ein. Einbrecher könnten im Schutz des Internets völlig anonym die Lage von Häusern und erreichbare Fenster erkunden, ohne sich vor Ort begeben zu müssen. Sicherheitsfirmen hätten demnach die gleiche Möglichkeit, könnten die Bewohner anschließend besuchen und ihnen eine Fenstervergitterung andrehen. Zudem gehe es die entfernte Tante in Hamburg nichts an, ob dem Haus der Familie in München die Farbe abblättere oder nicht, sagen die Gegner. Wer sich in Zukunft auf einen Job bewirbt, muss zudem fürchten, dass der zukünftige Chef mal kurz nachschaut, ob der oder die Bewerberin in geordneten Verhältnissen lebt, warnen Datenschützer. Auch Banken könnten dies tun - etwa bei einem Kreditantrag.
Die Kritiker verlangen zudem eine Umkehrung der Vorgehensweise: Google will Fotos erst verwischen, wenn Bewohner Widerspruch einlegen. Angesichts der vielen Bedenken müsste Google aber eigentlich vor der Veröffentlichung eine Genehmigung der Bewohner einholen. Google macht zwar Gesichter und Nummernschilder unkenntlich. Wer aber Street View schon einmal beispielsweise für London benutzt hat, weiß, dass Personen auch an ihrer Kleidung einfach erkennbar sind. Genauso sind Autos für Eingeweihte identifizierbar. Deshalb sei der Dienst eine grobe Verletzung der Privatsphäre.
Sturm im Wasserglas!
Stefan Schaller (hnosteve)
- 11.08.2010, 16:39 Uhr
Diese Unverfrorenheit macht (fast) sprachlos...
Hans Eimer (JackPale)
- 11.08.2010, 17:25 Uhr
Deutscher Verfolgungswahn
Gerhard Dünnhaupt (dunnhaupt)
- 11.08.2010, 21:54 Uhr
Weltmacht über die Daten
Gerhard Rinker (GerdR)
- 11.08.2010, 23:42 Uhr
Hat Google diese Land bereits übernommen...
Hans Eimer (JackPale)
- 11.08.2010, 23:54 Uhr
