03.07.2010 · Partner in gleichgeschlechtlichen Lebensgemeinschaften haben in Amerika eine Steuer zu tragen, die für verheiratete heterosexuelle Personen nicht anfällt. Der Internetkonzern Google übernimmt diese nun für seine Mitarbeiter.
Von Roland Lindner und Joachim JahnDer für seine großzügigen Leistungen an Mitarbeiter bekannte amerikanische Internetkonzern Google hat ein ungewöhnliches neues Programm angekündigt, das einen Steuernachteil für schwule und lesbische Beschäftigte wettmachen soll. Google setzt damit seine Tradition fort, für die Gleichstellung von Homosexuellen einzutreten. Der neue Vorstoß könnte nach Meinung von Beobachtern Signalwirkung haben und auch andere Unternehmen dazu bringen, die Steuer zu übernehmen.
Partner in gleichgeschlechtlichen Lebensgemeinschaften haben in Amerika eine Steuer zu tragen, die für verheiratete heterosexuelle Personen nicht anfällt. Die Steuer wird wirksam, wenn ein Unternehmen dem Partner eines Mitarbeiters in einer gleichgeschlechtlichen Lebensgemeinschaft Krankenversicherungsleistungen gewährt. Diese Leistungen gelten nach einem Bundesgesetz bei nicht verheirateten Lebenspartnern als steuerpflichtiges Einkommen. Verheiratete müssen diese Steuer nicht tragen. Da eine Homosexuellenehe in den Vereinigten Staaten auf Bundesebene nicht anerkannt ist, können schwule und lesbische Mitarbeiter die Steuer nicht durch eine Heirat abwenden. Eine Homosexuellenehe ist derzeit nur auf Ebene einer Handvoll von Bundesstaaten erlaubt.
Auch Cisco Systems, Stiftung von Gates und die Hotelkette Kimpton zahlen die Extra-Steuer
Nach einer Studie der auf Fragen sexueller Orientierung spezialisierten Organisation Williams Institute aus dem Jahr 2007 zahlen Beschäftigte, die Versicherungsleistungen für ihre gleichgeschlechtlichen Lebenspartner bekommen, im Schnitt 1069 Dollar mehr im Jahr an Steuern. Diesen Betrag will Google nun vollständig übernehmen. Es ist unklar, wie viele der 20 600 Mitarbeiter die Neuregelung betrifft. Google hat eine interne Gruppe von schwulen und lesbischen Beschäftigten, die sich „Gayglers“ nennen. Der Gruppe gehören 700 Mitarbeiter an.
Der Internetkonzern ist bei weitem nicht das einzige Unternehmen, das gleichgeschlechtlichen Partnern von Mitarbeitern eine Krankenversicherung gewährt. Nach Angaben der auf Gesundheitspolitik spezialisierten Organisation Kaiser Family Foundation tun dies 36 Prozent aller großen amerikanischen Unternehmen. Nur wenige übernehmen aber den durch die Leistungen entstehenden Steuernachteil, auch wenn der Vorstoß von Google nicht ohne Beispiel ist. Nach einem Bericht der „New York Times“ zahlt der wie Google im kalifornischen Silicon Valley ansässige Technologiekonzern Cisco Systems die Extra-Steuer ebenfalls, ebenso die Stiftung von Microsoft-Gründer Bill Gates und seiner Frau Melinda sowie die Hotelkette Kimpton. Der Vorstoß einer so prominenten Adresse wie Google könnte nach Auffassung von Beobachtern nun auch andere Unternehmen zu diesem Schritt bewegen, gerade in der Technologiebranche, wo oft besonders hart um qualifizierte Mitarbeiter gekämpft wird.
Google war schon oft an vorderster Front, wenn es um Homosexuellenrechte geht
Google ist bekannt dafür, seine Beschäftigten mit allerlei Leistungen zu verwöhnen. Das Unternehmen versorgt die Mitarbeiter in seiner Zentrale in Mountain View und auch an anderen Standorten in Gourmet-Kantinen mit Gratisessen; es gibt kostenlose Massagen und Fitnessstudios. Daneben war Google schon oft an vorderster Front, wenn es um Homosexuellenrechte geht. So sprach sich Google im Jahr 2008 ungewöhnlich offen gegen die „Proposition 8“ aus, die per Volksentscheid die zuvor in Kalifornien genehmigte Homosexuellenehe wieder verbieten wollte. Google war neben dem Elektronikkonzern Apple eines der beiden großen kalifornischen Technologieunternehmen, das Partei gegen die „Proposition 8“ ergriff und Geld spendete. Google-Mitgründer Sergey Brin sagte damals, die „Proposition 8“ habe einen diskriminierenden Effekt auf viele Google-Mitarbeiter. Trotz der Initiativen setzten sich die Gegner der Homosexuellenehe am Ende knapp durch.
In Deutschland werden gleichgeschlechtliche Lebenspartner wie Ledige besteuert, also mit dem normalen Einkommensteuertarif. Daran ändert auch die Möglichkeit nichts, eine solche Partnerschaft amtlich eintragen zu lassen. Diese wurde im Jahr 2001 von der rot-grünen Bundesregierung geschaffen, konnte jedoch mangels Mehrheit im Bundesrat nicht das Steuerrecht mit einbeziehen. Im November vergangenen Jahres kam allerdings der Wissenschaftliche Dienst des Bundestages zu dem Schluss, das Ehegattensplitting für Verheiratete müsse auf Homosexuelle mit eingetragener Partnerschaft ausgeweitet werden. Die Parlamentsjuristen stützten sich dabei auf ein neues Urteil des Bundesverfassungsgerichts. Dieses hatte die Hinterbliebenenrente im öffentlichen Dienst auf diesen Personenkreis ausgedehnt, weil Verheiratete heutzutage nicht mehr mit dem Argument bessergestellt werden dürften, dass es in Ehen Kinder gebe.
Joachim Jahn Jahrgang 1959, Redakteur der Wirtschaft in Berlin, zuständig für „Recht und Steuern“.
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