13.02.2007 · Der Generalanwalt des EuGH glaubt, dass das VW-Gesetz gegen EU-Recht verstößt. Der Porsche-Konzern, sowie Aktionärsschützer würden das umstrittene Gesetz lieber heute als morgen abgeschafft sehen. Die Regierung hofft aber noch immer, es erhalten zu können.
Der Stuttgarter Porsche-Konzern hat die ablehnende Haltung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) zum VW-Gesetz begrüßt. „Das bestätigt unsere Haltung“, erklärte ein Sprecher des größten VW-Einzelaktionärs. Man gehe nun davon aus, dass sich das Gericht der Position des Generalanwalts anschließen werde.
Die Deutsche Schutzvereinigung für Wertpapierbesitz (DSW) bezeichnete die nun wahrscheinliche Abschaffung des VW-Gesetzes als „überfällig“. Das Gesetz zementiere die Macht des Landes Niedersachsen, sagte DSW-Hauptgeschäftsführer Ulrich Hocker am Dienstag in Düsseldorf. „VW muss endlich die Chance bekommen, ein normales Unternehmen zu werden, das Entscheidungen trifft, ohne dabei auf landespolitische Interessen Rücksicht nehmen zu müssen.“
Die Bundesregierung sah das ganz anders. Entgegen der Auffassung des Generalanwalts am EuGH befand sie weiterhin, das VW-Gesetz stehe nicht im Widerspruch zum europäischen Recht. „Die Bundesregierung ist unverändert der Auffassung, dass die kritisierten Regelungen des VW-Gesetzes mit dem europäischen Recht vereinbar sind“, erklärte eine Sprecherin des Justizministeriums am Dienstag.
IG Metall verteidigt VW-Gesetz
Auch die IG Metall hat das umstrittene Volkswagen-Gesetz gegen die Kritik des Generalanwaltes verteidigt. „Das VW-Gesetz hat sich bewährt, weil es zum Wohle des Unternehmens und der Beschäftigten
beigetragen hat“, sagte der Gewerkschaftsvorsitzende Jürgen Peters am Dienstag in Frankfurt. Volkswagen habe sich mit dem VW-Gesetz in den vergangenen Jahrzehnten zu einem der erfolgreichsten
Automobilhersteller der Welt entwickelt.
Es sei verwunderlich, dass der Generalanwalt das Interesse anonymer Anleger höher bewerte als das Interesse an einer nachhaltigen Beschäftigung der Arbeitnehmer, kritisierte Peters. Solche Plädoyers trügen dazu bei, die „aufkeimende Hoffnung der EU-Bürger auf ein Europäisches Sozialmodell ad absurdum zu führen“. Außerdem sei der Vorwurf, das VW-Gesetz schränke die Kapitalfreiheit ein und schrecke Investoren ab, angesichts des breit gestreuten Aktienbesitzes und des Einstiegs von Porsche wenig nachvollziehbar, sagte Peters.
Generalanwalt: Verstoß gegen EU-Recht
Am Morgen hatte der Generalanwalt Damazo Ruiz-Jarabo Colomer dem obersten EU-Gericht empfohlen, der Klage der EU-Kommission gegen das Gesetz stattzugeben. Das Volkswagen-Gesetz verstößt nach Einschätzung des Beraters gegen das EU-Recht. In den meisten Fällen folgen die Richter der Empfehlung der Generalanwälte.
Colomer teilte in einer Stellungnahme mit, das 47 Jahre alte Gesetz zur Verhinderung feindlicher Übernahmen in Wolfsburg behindere den freien Kapitalverkehr in der EU. Das endgültige Urteil wird in einigen Monaten erwartet.
Kein Kommentar von VW
Die Schlussanträge des Generalanwalts in dem Vertragsverletzungsverfahren gegen die Bundesrepublik Deutschland wegen des Gesetzes seien „ein unverbindliches Rechtsgutachten“, erklärte die Sprecherin des Justizministeriums. Der Gerichtshof folge ihnen zwar oft, aber gerade in schwierigen Fällen nicht immer. Aus dem Urteil werde die Regierung „gegebenenfalls ihre Schlüsse ziehen“.
Die Volkswagen AG selbst wollte die ablehnende Haltung des Europäischen Gerichtshofs nicht kommentieren. „Wir sind nicht Beteiligte des Verfahrens und werden dies nicht kommentieren“, sagte eine VW-Sprecherin am Dienstag.
Gesetz bremst Porsche aus
Das Gesetz gilt als wichtiger Schutz vor feindlichen Übernahmen von Europas größtem Autokonzern und stärkt den Einfluss des Landes Niedersachsen. Zugleich bremst es aber auch den VW-Hauptaktionär Porsche aus. Deshalb hatte sich der Porsche-Vorstandsvorsitzende Wendelin Wiedeking bereits Ende 2006 schriftlich bei der Bundesregierung und bei EU-Binnenmarktkommissar Charlie McCreevy über das VW-Gesetz beschwert.
Dagegen sieht der VW-Betriebsrat im Prozess um das Gesetz einen „Angriff gegen die Belegschaft von Volkswagen“. Das hatte der Betriebsratsvorsitzende Bernd Osterloh am Montag in Wolfsburg gesagt. Das Verfahren berühre massiv den gesellschaftlichen Konsens über die soziale Marktwirtschaft. Er forderte den Erhalt des Gesetzes.
Das VW-Gesetz billigt jedem Aktionär unabhängig vom tatsächlichen Aktienanteil ein Höchststimmrecht von 20 Prozent zu. Damit wurde in der Vergangenheit vor allem ein Sonderrecht für das Land Niedersachsen zementiert. Das Land Niedersachen hält 20,5 Prozent der Stammaktien. Mittlerweile ist Porsche mit 27,4 Prozent größter Einzelaktionär bei Volkswagen. Würde das VW-Gesetz abgeschafft, könnte Porsche seine Stimmrecht dann vollumfänglich nutzen.
Das Volkswagen-Gesetz
Das VW-Gesetz trat am 21. Juli 1960 in Kraft, als die Volkswagenwerk GmbH privatisiert und in eine Aktiengesellschaft umgewandelt wurde. 60 Prozent des Gesellschaftskapitals wurden verkauft, 40 Prozent blieben zunächst bei Bund und Land.
Der öffentlichen Hand sollten dennoch Mitspracherechte gesichert werden. Das VW-Gesetz räumt daher dem Land Niedersachsen überproportionalen Einfluss ein.
Das Land ist seit dem Einstieg von Porsche bei VW im Herbst 2005 zweitgrößter Anteilseigner. Porsche hält 27,4 Prozent.
Manchmal kann die EU schon ein Segen sein
Horst H. Authmann (Caesar03)
- 13.02.2007, 12:25 Uhr
Ausverkauf der deutschen Arbeitsplätze !
Harry Buhr (harry191)
- 13.02.2007, 12:26 Uhr
Deutsche Industriepolitk
Rüdiger Kimpel (rkimpel)
- 13.02.2007, 19:15 Uhr
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