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Gesundheitsreform Private Krankenversicherer drohen mit Klage gegen Fondsmodell

14.06.2006 ·  Die privaten Krankenversicherer wehren sich vehement gegen Pläne der großen Koalition, ihre acht Millionen Mitglieder in den geplante Gesundheitsfonds einzubeziehen. Privatversicherte würden doppelt belastet und dadurch „unverhältnismäßig benachteiligt“.

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Die Private Krankenversicherung will vor Gericht ziehen, falls die große Koalition sie in einen Gesundheitsfonds eingliedert. Auch gegen andere „Sanktionen gegen die PKV“, wie sie in der Debatte über die Gesundheitsreform erwogen würden, werde man gerichtlich vorgehen, sagte PKV-Verbandschef Reinhold Schulte am Mittwoch in Berlin.

Es werde darüber gesprochen, die Privatversicherer in das Fondsmodell einzubeziehen, sagte Schulte. „Aber in Konsequenz geht es um die Abschaffung der PKV und um den Einstieg in die Bürgerversicherung.“ Damit wäre die Einbeziehung „verfassungsrechtlich höchst bedenklich“. Die faktische Zerstörung des Geschäftsmodells der Privatversicherer wäre ein unzulässiger Eingriff in die Berufsfreiheit und in die Rechte der Versicherten, meinte Schulte.

Privatversicherte würden doppelt belastet und dadurch „unverhältnismäßig benachteiligt“, sagte der Vorstandschef von Europas größtem Krankenversicherer DKV, Günter Dibbern, dem Berliner „Tagesspiegel“. Sie müßten nicht nur steigende Kosten für ihr eigenes Alter in ihrer Privatversicherung tragen, sondern auch „die steigenden Krankheitskosten der älteren gesetzlich Krankenversicherten mitfinanzieren“. Diese Doppelbelastung sei niemandem zuzumuten.

Zwar begrüßte Verbandsvertreter Schulte die Bestandsgarantie der Union für die PKV als vollwertige Krankenversicherung. Diese helfe aber nicht, wenn den Privaten die Möglichkeit genommen werde, Neukunden zu werben. Dann würde die Versicherung für die jetzigen Kunden teurer. Denn auch bei der PKV würden - wenn auch in geringem Umfang - Beiträge Jüngerer zur Finanzierung der Kosten Älterer herangezogen.

Im Einzelfall sehr teuer für Privatversicherte

Verbandsdirektor Volker Leienbach rechnete vor, daß die Einbeziehung in den Gesundheitsfonds Privatversicherte im Einzelfall sehr teuer kommen könnte. Nach bisher bekannten Vorstellungen der Koalition sollen nach Einkommen bemessene Beiträge in den Fonds fließen; unabhängig davon sollen aber Einheitsbeträge von etwa 170 Euro je Versichertem bei den Kassen ankommen.

So würde etwa für einen Gutverdiener mit 4.000 Euro brutto 500 Euro in den Fonds eingezahlt; doch bekämen die Versicherer nur 170 Euro. Die Privatversicherung würde aber wie bisher 350 Euro im Monat kosten. So müßte der Betroffene nicht nur von vorneherein 500 statt 350 Euro zahlen, nämlich an den Fonds. Die Auszahlung an seinen Versicherer würde nicht reichen, und er müßte die Differenz auch noch drauflegen.

Dieses Rechenbeispiel unterstellt allerdings, daß PKV-Mitglieder in einem Fonds genau wie GKV-Mitglieder behandelt würden. Das ist aber nicht entschieden; überhaupt sind noch alle wichtigen Punkte bei dem Fondsmodell ungeklärt. Darüber wird gerade in Berlin verhandelt.

Die Private Krankenversicherung steht derzeit nur Selbstständigen, Beamten und Gutverdienern mit Einkommen über 3.937,50 Euro als Vollversicherung offen. Sie kalkuliert ihre Beiträge nicht nach dem Einkommen, sondern nach dem Alter und Krankheitsrisiko des Versicherten. Im Gegensatz zu der gesetzlichen Krankenversicherung kassiert sie auch von Jungen einen Aufschlag, der für das Alter zurückgelegt wird, um steigende Kosten abzufedern.

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