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Gerichtsurteil Sammelklage gegen Daimler-Chrysler gescheitert

15.02.2007 ·  Nach Ansicht der Richter vom Oberlandesgericht Stuttgart hat der Automobilhersteller den Rücktritt von Firmenchef Schrempp im Jahr 2005 nicht zu spät bekanntgegeben. Ein Abgang Schrempps seit bereits Wochen zuvor „hinreichend wahrscheinlich“ gewesen.

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Daimler-Chrysler hat den Anlegerprozess um die angeblich verspätete Mitteilung über den Rücktritt des damaligen Vorstandschefs Jürgen Schrempp gewonnen. Der Autobauer habe die Personalentscheidung rechtzeitig bekannt gegeben, begründete das Oberlandesgericht (OLG) Stuttgart am Donnerstag seine Entscheidung in dem bundesweit einmaligen Musterprozess. Erst nach dem Beschluss des Aufsichtsrates habe das Unternehmen die Insiderinformation gemäß des Wertpapierhandelsgesetztes veröffentlichen müssen. Die Vorabgespräche über das vorzeitige Ausscheiden von Schrempp seien dagegen nicht ad-hoc-pflichtig gewesen.

Hintergrund des Zivilverfahrens war die Klage von zehn Anlegern gegen Daimler-Chrysler. Dem Stuttgarter DAX-Unternehmen hatten sie vorgeworfen, die Ad-hoc-Mitteilung über den geplanten Rücktritt von Schrempp am 28. Juli 2005 zu spät veröffentlicht zu haben. Nach Veröffentlichung der Mitteilung war die Daimler-Chrysler-Aktie rapide gestiegen. Wären sie eher informiert gewesen, hätten sie ihre Aktien nicht - wie geschehen - kurz vor der Mitteilung verkauft, hatten die Kläger argumentiert. Nun wollen sie eine Rechtsbeschwerde beim Bundesgerichtshof gegen die Entscheidung einlegen.

Eine Gegenstimme hätte genügt

Als Begründung für ihre Klage hatten die Anleger ein Treffen von Schrempp mit Aufsichtsratschef Hilmar Kopper angeführt. In dem Gespräch vor der entscheidenden Sitzung des Kontrollgremiums sollen sich die beiden Spitzenvertreter bereits darauf geeinigt haben, Dieter Zetsche als Schrempp-Nachfolger vorzuschlagen. Nach Meinung der Kläger war danach eine tatsächliche Diskussion und Entscheidungsfindung auf der Sitzung des 20-köpfigen Gremiums nicht mehr gegeben.

Das Oberlandesgericht folgte dieser Ansicht nicht, sondern der Rechtsauffassung von Daimler-Chrysler. Da neben Zetsche noch Eckhard Cordes als ernsthafter Schrempp-Nachfolger galt, habe der Aufsichtsrat die Entscheidung zwischen zwei Kandidaten gehabt. Zudem hätte der Widerspruch von nur einem Mitglied des Kontrollgremiums gereicht, dass kein Beschluss über die nicht auf der Tagesordnung stehende Nachfolgeregelung gefasst wird.

Der Prozess gilt als das bundesweit erste Verfahren nach dem neuen Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetz. Ziel des Gesetzes ist es, derartige Prozesse zu vereinfachen und zu beschleunigen. Während dieses Musterverfahrens ruhen sämtliche Prozesse an anderen Gerichten, die sich mit dem Fall befassen. Derzeit sind in der Sache beim Landgericht Stuttgart rund 60 Verfahren mit etwa 100 Klägern anhängig. Der Streitwert soll sich auf rund 6,5 Millionen Euro belaufen.

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