Dem deutschen Pressevertriebssystem schlägt heftiger Gegenwind entgegen: Der Hamburger Bauer-Verlag („Bravo“, „Intouch“, „TV14“) klagt vor dem Landgericht Köln gegen den Bundesverband der Pressegroßhändler und scheint in dem grundsätzlichen Rechtsstreit jetzt vorn zu liegen (siehe Kartellklage: Bauer streitet mit dem Pressegroßhandel). Der Hinweisbeschluss, der das vorläufige Beratungsergebnis des Gerichts wiedergibt und der Frankfurter Allgemeinen Zeitung vorliegt, legt nahe, dass Bauer statt mit dem Verband direkt mit jedem der 70 Grossisten darüber verhandeln darf, zu welchen Konditionen diese Zeitungen und Zeitschriften an den Einzelhandel liefern. Seit Jahrzehnten ist es dagegen Usus in der Branche, dass der Verband für seine Mitglieder die Handelsspannen mit den Verlagen aushandelt, die für alle gleichermaßen gelten (siehe Neuer Grosso-Vertrag: Verlage sparen Millionen im Pressevertrieb).
Der Grosso-Verband fürchtet, das Vertriebssystem insgesamt und damit die Pressevielfalt in Deutschland seien gefährdet, wenn sich ein Bestandteil des Systems ändert. Denn die Großhändler gelten als neutrale Dienstleister der Verlage: Sie haben dafür Sorge zu tragen, alle Abnehmer gleich zu behandeln und jede Publikation an die Kioske auszuliefern. In ihrem Gebiet haben sie in der Regel das Alleinauslieferungsrecht - aber auch die Pflicht dazu. Der Wettbewerb soll so direkt am Zeitschriftenregal stattfinden.
Dazu haben sich auch die Verlegerverbände und der Grosso-Verband in der „Gemeinsamen Erklärung“ bekannt. Bauer sei daran aber nicht gebunden, stellt das Landgericht nun ausdrücklich fest. Die bisherige Praxis beruhe auf Freiwilligkeit. Die Marktsituation lasse eine besondere Behandlung nicht „hinreichend deutlich erkennen“, heißt es weiter. Ob eine Wettbewerbseinschränkung vorliegt, hängt für das Gericht davon ab, ob die Grossisten künftig miteinander konkurrieren. Diese halten sich auch aus eigenem Interesse bislang an die Gebietsabsprachen. Bauer hat angekündigt, mit seiner Tochtergesellschaft selbst den Wettbewerb suchen zu wollen, schreibt das Gericht und bittet um eine Bestätigung des Verlages.
Der Bauer Vertriebs KG und dem Grosso-Verband bleibt nun bis Mitte August Zeit, um Stellungnahmen zu dem Hinweisbeschluss einzureichen. Anschließend wird das Gericht voraussichtlich den Termin für eine zweite mündliche Verhandlung benennen. Das Urteil in der ersten Instanz wird somit noch einige Monate auf sich warten lassen.
