17.05.2006 · Das Ermittlungsverfahren gegen den Vorstandssprecher der Commerzbank wegen des Verdachts der Geldwäsche ist eingestellt worden. Der Behörde liege kein hinreichender Nachweis für eine vorsätzlich begangene Straftat vor.
Die Staatsanwaltschaft hat das Ermittlungsverfahren gegen Commerzbank-Chef Klaus-Peter Müller wegen des Verdachts der Geldwäsche eingestellt. Die Ermittlungen hätten keinen hinreichenden Nachweis für eine vorsätzliche beziehungsweise leichtfertig begangene Geldwäsche ergeben, teilte das Landgericht am Mittwoch in Frankfurt mit. Die Ermittlungen gegen weitere mögliche Beteiligte dauerten an.
Die Staatsanwaltschaft hatte gegen Müller wegen des Verdachts ermittelt, daß bei der Privatisierung russischer Telekommunikationsfirmen in den 1990er Jahren kriminelle Gelder mit Hilfe von Scheinfirmen gewaschen worden seien. Seit Anfang August 2005 zählte der Vorstandssprecher, der damals das Osteuropageschäft der Commerzbank verantwortete, zu den inzwischen zehn Personen, die im Visier der Justizbehörden stehen. Müller hatte stets erklärt, sich keines fehlerhaften Verhaltens bewußt zu sein.
Bereits im September hatte die Finanzaufsicht Müller entlastet. Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (Bafin) hatte laut Medienberichten in ihrer Sonderprüfung zwar Mängel bei der Kontrolle zweifelhafter Geldtransfers festgestellt, aber keinen Anlaß für personelle oder finanzielle Sanktionen gesehen.
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