30.06.2008 · Das Internet-Auktionshaus hat schon in der Vergangenheit immer wieder Ärger mit Gerichten bekommen, weil der Verkauf von Plagiaten nicht wirksam unterbunden wurde. In Frankreich haben Richter nun das Unternehmen zu fast 40 Millionen Euro Schadenersatz für den Luxusgüterkonzern LVMH verurteilt.
Ebay wird wegen des Verkaufs von Plagiaten erneut heftig zur Kasse gebeten: Ein französisches Gericht verurteilte das Internetauktionshaus am Montag dazu, dem Luxusgüterkonzern LVMH 38,6 Millionen Euro Schadenersatz zu zahlen, da über die Ebay-Seiten gefälschte Produkte von LVMH-Marken versteigert wurden. LVMH hatte Ebay vorgeworfen, nicht genügend gegen den Verkauf gefälschter Waren zu unternehmen. Der Konzern hatte ursprünglich eine Schadenersatzsumme von etwa 50 Millionen Euro gefordert.
Ebay stellte in Aussicht, das Urteil anzufechten und verteidigte seine Geschäftspraktiken. „Wenn auf unserem Marktplatz gefälschte Produkte auftauchen, sorgen wir für eine schnelle Entfernung dieser Angebote,“ sagte Ebay-Deutschland-Sprecher Nerses Chopurian. Das Internetauktionshaus warf LVMH zudem vor, der Kampf gegen Produktfälschungen sei lediglich Fassade. In Wahrheit gehe es um den Versuch, Handelspraktiken zu schützen, die den freien Wettbewerb verhinderten, sagte Chopurian weiter. Dies gehe auf Kosten der Verbraucher und der rechtschaffenen Verkäufer.
Mit dem Urteil vom Montag sind mehrere Fälle verschiedener LVMH-Marken wie etwa Dior, Guerlain, Givenchy und Kenzo entschieden. Vor einem Monat war Ebay bereits in einem ähnlichen Fall dem Handtaschenhersteller Hermes unterlegen und zu einer Schadenersatzzahlung von 20.000 Euro verurteilt worden. Zudem will auch der Hersteller L'Oreal gegen Ebay vorgehen.
In Deutschland hat der Bundesgerichtshof bereits im Frühjahr 2007 entschieden, dass Ebay den Verkauf von klar erkennbaren Fälschungen auf seiner Online-Plattform verhindern muss. Angebote mit Plagiaten müssten unverzüglich gesperrt werden, wenn das Unternehmen von einem Markeninhaber auf eine entsprechende Rechtsverletzung hingewiesen wird (Siehe Ebay muss Verkauf von Fälschungen verhindern).
Derartige Urteile könnten schwerwiegende Auswirkungen auf den Internethandel haben. Vor allem in Frankreich werden sie genau verfolgt, da dort zahlreiche Luxusgüterhersteller angesiedelt sind. Die Hersteller werfen Ebay vor, Händlern, die wissentlich Fälschungen verkaufen, eine Plattform zu bieten. Ebay dagegen sagt, es versuche derartige Fälle unter anderem durch Suchprogramme einzudämmen, will aber nur begrenzt Verantwortung für die unabhängigen Händler übernehmen. Im vergangenen Jahr wurden über Ebay weltweit Waren im Wert von 60 Milliarden Dollar umgesetzt.
Sollen Kinderlose einen „Solidarzuschlag" zahlen?
| Name | Kurs | Prozent |
|---|---|---|
| DAX | 6.848,03 | +1,42% |
| FAZ-INDEX | 1.526,72 | +1,43% |
| TecDAX | 778,36 | +0,73% |
| MDAX | 10.441,40 | +1,41% |
| SDAX | 5.048,27 | +1,17% |
| REX | 422,26 | −0,26% |
| Eurostoxx 50 | 2.520,31 | +1,24% |
| F.A.Z. EURO INDEX | 81,56 | +1,37% |
| Dow Jones | 12.949,90 | +0,35% |
| Nasdaq 100 | 2.584,24 | −0,31% |
| S&P500 | 1.361,23 | +0,23% |
| Nikkei225 | 9.384,17 | +1,58% |
| EUR/USD | 1,3138 | +0,07% |
| Rohöl Brent Crude | 119,95 $ | −0,08% |
| Gold | 1.723,00 $ | +0,58% |
| Bund Future | 138,50 € | −0,16% |