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Frankreich Google muss Schadensersatz zahlen

18.12.2009 ·  Der Internetkonzern ist in Frankreich zu 300.000 Euro Schadenersatz verurteilt worden, weil er Bücher ohne Verlagserlaubnis digitalisiert hat. Google habe damit das Urheberrecht verletzt. Außerdem muss der Konzern 10.000 Euro täglich zahlen, bis die Buch-Auszüge aus der Datenbank verschwunden sind.

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Im Streit über die Online-Bibliothek des Internetgiganten Google haben französische Herausgeber einen Etappensieg erzielt. Der US-Konzern verletze durch die Digitalisierung von Büchern Urheberrechte, entschied am Freitag ein Pariser Gericht. Google müsse 300.000 Euro Schadensersatz zahlen. Zudem dürfe das Unternehmen keine urheberrechtlich geschützten Inhalte von französischen Herausgebern mehr ins Netz stellen.

Google kündigte umgehend Berufung an. „Wir glauben, dass der Zugang, den wir unseren Online-Kunden zu sehr kurzen Extrakten von Werken geben, sich in Einklang mit dem Urheberrecht befindet“, sagte der Anwalt des Unternehmens, Benjamin du Chauffaut. Den französischen Nutzern würden durch die Gerichtsentscheidung wichtige Teile des literarischen Erbes vorenthalten.

Die Verlagsgruppe La Martiniere, der französische Verlegerverband und die Autorengruppe SGDL hatten Klage wegen Ausbeutung dieses Erbes gegen den weltgrößten Suchmaschinenbetreiber eingereicht und eine Strafe in Höhe von 15 Millionen Euro gefordert. Sie werfen Google vor, Bücher zu digitalisieren und die Schriftsteller und ursprünglichen Herausgeber nicht adäquat dafür zu entlohnen.

Seit Jahren digitalisiert Google Bücher, die im Handel nicht mehr verfügbar sind. Bisher sollen bereits zehn Millionen Werke ins Internet gestellt worden sein.

In den Vereinigten Staaten haben sich Google und der amerikanische Verleger- und Autorenverband nach langen Diskussionen auf einen Kompromiss geeinigt. Demnach will der Konzern nur noch Bücher online anbieten, die in den Vereinigten Staaten, Australien, Kanada und Großbritannien verlegt wurden.

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Von Heike Göbel

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