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Frankfurt Ausbau des Flughafens darf fortgesetzt werden

 ·  Der Frankfurter Flughafen darf ausgebaut werden. Der Kasseler Verwaltungsgerichtshof gab am Freitag grünes Licht für das Milliardenprojekt. Allerdings machten die höchsten Verwaltungsrichter Hessens Einschränkungen. Die Zahl der Nachtflüge zwischen 23 und 5 Uhr muss neu geregelt werden.

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Der Frankfurter Flughafen darf ausgebaut werden. Der Kasseler Verwaltungsgerichtshof gab am Freitag grünes Licht für das Milliardenprojekt. Allerdings machten die höchsten Verwaltungsrichter Hessens Einschränkungen. Die Zahl der Nachtflüge zwischen 23 und 5 Uhr muss neu geregelt werden.

Der Planfeststellungsbeschluss des hessischen Wirtschaftsministeriums vom Dezember 2007, der 17 Flüge in dieser Zeit vorsah, sei nicht mit dem gesetzlich gebotenen Schutz der Nachtruhe vereinbar, sagte Senatsvorsitzender Hartmut Zysk in der Urteilsbegründung. Die Richter urteilten weiter, das Land müsse die Zahl der Flüge auch für die „Nachtrandstunden“ zwischen 22 Uhr und 23 Uhr sowie zwischen 5 Uhr und 6 Uhr konkreter einschränken.

Konkrete Vorgaben machten die Richter indes nicht. Hierzu ließ der VGH auch eine Revision zum Bundesverwaltungsgericht zu. Mehrere Parteien wollen voraussichtlich Rechtsmittel zum Bundesverwaltungsgericht in Leipzig einlegen.

Lufthansa: Urteil bringt Frankfurt ins Abseits

Der Flughafenbetreiber Fraport will für vier Milliarden Euro eine vierte Bahn und ein drittes Terminal bauen. Die neue Landebahn soll im Herbst 2011 in Betrieb genommen werden. Bislang zählt der Flughafen jährlich gut 50 Millionen Fluggäste und arbeitet am Rand seiner Kapazität. Für das Jahr 2020 werden 88 Millionen Passagiere erwartet. Befürworter erhoffen sich 40.000 neue Arbeitsplätze.

Während der Bund für Umwelt und Naturschutz (BUND) und die Stadt Offenbach das Urteil als Erfolg werten, reagierte die Lufthansa mit Unverständnis. Das Unternehmen hält die Nachtflugregelungen für zu streng. Im Vorfeld hatte die Fluglinie gefordert, die Zahl der für die Nacht erlaubten Flüge zu erhöhen.

„Wenn ein Regionalflughafen wie Kassel-Calden vier Nachtflüge bekommt und ein internationaler Großflughafen wie Frankfurt keinen, ist mit Händen greifbar, dass das nicht gerecht ist“, sagte Lufthansa-Anwalt Markus Deutsch. Ein Sprecher der Fluggesellschaft sagte, Frankfurt werde damit von den globalen Luftfrachtströmen „abgenabelt“. Speziell für Lufthansa Cargo hätte ein striktes Nachtflugverbot massive negative Auswirkungen.

Condor-Chef: „Ein Schlag ins Gesicht“

Der Bundesverband der Deutschen Fluggesellschaften (BDF) spricht gar von einem „verheerenden Signal für die Luftverkehrswirtschaft“. Der Verband befürchtet, dass das Urteil auch an anderen Flughäfen Anwendung findet. Wenn in Frankfurt nachts nicht mehr geflogen werden dürfe, dann könnten auch Nachtflüge an allen anderen deutschen Flughäfen leicht gekippt werden, sagte der Chef des Ferienfliegers Condor, Ralf Teckentrup, der zugleich auch Präsident des BDF ist: „Das ist ein Schlag ins Gesicht für die gesamte deutsche Luftfahrtindustrie.“

Er verstehe nicht, wie die deutschen Gerichte ohne gesetzliche Änderungen immer stärker Nachtflüge einschränkten. Es komme schließlich auch niemand auf die Idee, Autobahnen oder Bahntrassen nachts zu schließen. Hier sei der Gesetzgeber gefordert. Derart strikte Nachtflug-Einschränkungen gebe es weder in London, Paris, Amsterdam, Madrid oder Rom.

Roland Koch: „historische Entscheidung“

Teckentrup schloss nicht aus, dass Condor Flugzeuge verlagern müsse. Condor hat derzeit 15 Flugzeuge in Frankfurt stationiert. Pro Flugzeug beschäftige die Gesellschaft 80 Mitarbeiter. Zudem würden durch jede Maschine jeweils rund 160 weitere indirekte Arbeitsplätze am Flughafen geschaffen.

Der hessische Ministerpräsident Roland Koch nannte das Urteil „eine wirklich historische Entscheidung“. Dennoch sei er erstaunt über die Entscheidung der Richter, die Genehmigung der 17 Nachflüge für unzulässig zu erklären: „Das ist eine Abkehr von den bisherigen Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts“, sagte er. Die Feststellungen des Gerichts zum Nachtflugverbot seien eine Detailentscheidung, über die das Bundesverwaltungsgericht abschließend befinden müsse.

Rodung hat bereits im Januar begonnen

In dem Mammutverfahren kämpfen elf Musterkläger - darunter die Städte Offenbach und Rüsselsheim sowie die Umweltschutzorganisation BUND - gegen die im Bau befindliche Nordwest-Landebahn und den Bau eines dritten Terminals.

Nach jahrelangem juristischen Tauziehen hatten im Februar die Arbeiten zum Bau der neuen Startbahn und die Rodung von rund 220 Hektar Wald begonnen. Im Mai folgte dann der erste Spatenstich für den Bau der neuen Bahn (siehe Chronologie: Erbitterter Streit um Flug und Recht). Nach dem Ausbau 2011 soll der Rhein-Main-Airport 120 statt wie bisher 83 Starts und Landungen pro Stunde abwickeln können.

Bereits am 15. Januar hatte der VGH sämtliche Eilanträge gegen den Flughafenausbau zurückgewiesen. Allerdings hatten die Richter große Bedenken gegen die bisherige Regelung der Nachtflüge.

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Quelle: FAZ.NET
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