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Folge der Lehman-Pleite KfW muss gefeuertem Vorstand fast eine Million zahlen

01.07.2009 ·  Die staatseigene KfW-Bankengruppe muss einem entlassenen Vorstand nachträglich knapp eine Million Euro zahlen. Der Manager war wegen der fehlerhaften Überweisung an die Pleitebank Lehman Brothers gefeuert worden und hatte auf Fortzahlung seines Gehalts geklagt.

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Das Landgericht Frankfurt am Main hat einem gefeuerten Vorstand der staatseigenen KfW noch ausstehende Gehaltsansprüche von fast einer Million Euro zugesprochen. Die KfW kündigte umgehend an, sie werde gegen die Forderung weiter vor Gericht vorgehen. Ein Banksprecher nannte das Urteil am Mittwoch eine „erwartete Zwischenentscheidung“.

Die KfW-Vorstände Peter Fleischer und Detlef Leinberger waren Mitte September 2008 fristlos entlassen worden. Sie wurden dafür verantwortlich gemacht, dass die KfW nur Stunden nach dem Zusammenbruch der amerikanischen Investmentbank Lehman Brothers noch mehr als 320 Millionen Euro an die Pleitebank überwiesen hatte. Dafür hatten ihr Kritiker den Titel „Deutschlands dümmste Bank“ versehen.

Monatlich 27.438,14 Euro Gehalt

Nach Angaben des Gerichtssprechers stehen Fleischer dem Urteil zufolge rückwirkend 332.966,98 Euro plus Zinsen zu. Außerdem müsse die KfW ihm von Mai 2009 bis September 2010 monatlich 27.438,14 Euro Gehalt zahlen. Dazu komme noch ein Bonuszahlung von 140.930 Euro, die im Mai 2010 fällig sei.

Das Gericht bejahte zwar für Fleischer und zuvor auch schon für Leinberger bestehende Ansprüche aus den Arbeitsverträgen. Allerdings habe das Gericht lediglich im sogenannten Urkundenverfahren ein Vorbehaltsurteil gefällt, erläuterte der KfW-Sprecher. Ein Sprecher des Landgerichts sagte, der KfW sei es bei dieser Verfahrensform ausdrücklich freigestellt, ihre Rechte in einem sogenannten Nachverfahren geltend zu machen. In dem Urkundenverfahren würden Ansprüche lediglich aufgrund von Dokumenten geprüft, erläuterte der Gerichtssprecher. Im Nachverfahren dagegen könne die KfW „das volle Programm“ mit Beweisaufnahme, Zeugenvernehmung und anderen Mitteln der Zivilprozessordnung durchziehen.

Hätte er nur zum Telefonhörer gegriffen

Die KfW hatte ihren entlassenen Führungskräften Untätigkeit und mangelhafte Risikosteuerungsinstrumente vorgeworfen. Die Betroffenen - der in den vorzeitigen Ruhestand versetzte Abteilungsleiter Rainer Hartje etwa war zum Zeitpunkt der Überweisung im Urlaub - sehen sich indes als „politisches Bauernopfer“. Vorstand Fleischer hatte über seinen Anwalt schwere Vorwürfe unter anderem gegen den Vorstandsvorsitzenden Ulrich Schröder erhoben.

In der Klageschrift der Frankfurter Rechtsanwaltskanzlei Apitzsch, die Fleischer vertritt, heißt es: „Die Insolvenz von Lehman Brothers war am Morgen des 15. September 2008 in der KfW in der zuständigen Abteilung so rechtzeitig bekannt, dass die Überweisung hätte verhindert werden können.“ Die zuständigen Mitarbeiter hätten um 7.41 Uhr „positiv Kenntnis“ von der Insolvenz genommen, hätten aber nichts unternommen und die im Risikomanagement installierten Regeln nicht befolgt.

Da war es schon zu spät

Anders als Fleischer, der erst im Laufe des Vormittags von der Insolvenz erfahren habe, sei Vorstandschef Schröder spätestens um 8 Uhr informiert gewesen. „Hätte er daraufhin zum Telefonhörer gegriffen und sich vergewissert, ob das für das Risikocontrolling zuständige Vorstandsmitglied im Bilde war, wäre die Überweisung vermutlich verhindert worden.“

Schröder, der den Vorstandsvorsitz der KfW erst Anfang September übernommen hatte, war nach eigenen Angaben an dem dramatischen September-Montag kurz nach 8 Uhr im Büro und beunruhigt wegen der Meldungen über Lehman. Um 9 Uhr habe er die zuständige Abteilung erreicht. Doch da war es zu spät. Um 8.37 Uhr hatte die Förderbank 320 Millionen Euro über die Bundesbank an Lehman überwiesen. Der Fall löste ein politisches Erdbeben aus.

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Von Heike Göbel

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29.05.2012 17:45 Uhr
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