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Flugverkehr Mehr Rechte für die Passagiere

16.02.2005 ·  Die Europäische Kommission will die Rechte für Fluggäste in Europa weiter ausbauen. Bei Nichtbeförderung, Streichung von Flügen oder großen Verspätungen müssen die Veranstalter künftig höhere Entschädigungsbeträge entrichten als bisher.

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Die Europäische Kommission will die Rechte für Fluggäste in Europa weiter ausbauen. Am Mittwoch, einen Tag vor dem Inkrafttreten der neuen, ausgeweiteten Fluggastrechte, legte die EU-Behörde den EU-Regierungen und dem Europa-Parlament zwei weitere Gesetzesvorschläge vor.

Menschen mit eingeschränkter Mobilität sowie ältere Menschen sollten auf allen europäischen Flughäfen und an Bord kostenlos betreut werden, heißt es in dem ersten Verordnungsentwurf. Einmal von den EU-Gesetzgebern angenommen, müßten die Mitgliedsländer über die Einhaltung der Vorschriften wachen sowie unabhängige nationale Stellen einrichten, die den Beschwerden nachgehen müssen. Wegen einer Gehbehinderung dürfte es Menschen künftig nicht mehr verwehrt werden, einen Flug zu buchen oder in ein Flugzeug einzusteigen. "Für die Bürger ist dies ein konkretes Beispiel für den Nutzen der EU im Alltagsleben", sagte EU-Verkehrskommissar Jacques Barrot.

Höhere Entschädigungsbeträge

Mit einem weiteren Gesetzesvorschlag sollen die Reiseveranstalter verpflichtet werden, die Fluggäste rechtzeitig zu informieren, mit welcher Gesellschaft sie fliegen. Ferner soll ihnen auferlegt werden, Sicherheitsmängel des Fluggeräts schnellstmöglich an die zuständigen Behörden in den Ländern zu melden. Dieser Vorschlag sei eine Antwort auf den Flugzeugabsturz im ägyptischen Scharm al Scheich im Januar des Vorjahres, heißt es in der Europäischen Kommission. Dabei kamen 148 Personen ums Leben. Ungeachtet der Absturzursache heißt es in Brüssel, daß viele Gäste erst gar nicht in die Maschine eingestiegen wären, wenn sie gewußt hätten, daß sie mit "Flash Airlines" fliegen. Denn wegen Sicherheitsmängeln bei dieser Gesellschaft hatte die Schweizer Luftverkehrsaufsicht ein Start- und Landeverbot verhängt.

Vom Donnerstag an verfügen die Gäste auf allen Flügen und Charterflügen, die in Europa starten oder von außerhalb einen EU-Flughafen ansteuern, über umfassendere Rechte. Dies sieht eine im Vorjahr von den EU-Regierungen angenommene Verordnung vor, die am 17. Februar in Kraft tritt. Bei Nichtbeförderung, Streichung von Flügen oder großen Verspätungen müssen die Veranstalter künftig höhere Entschädigungsbeträge entrichten als bisher. Wird zum Beispiel ein Flug von weniger als 1500 Kilometer annulliert oder kann er wegen Überbuchung nicht angetreten werden, so erhält der Kunde 250 Euro.

Beschwerde von Billigfluggesellschaften

Fast sämtliche Flugunternehmen haben im Vorjahr Klagen gegen diese Verordnung vor dem Europäischen Gerichtshof eingereicht. So beschwerten sich die Billigfluggesellschaften, daß sie bei einer Streichung des Fluges Entschädigungsbeträge entrichten müssen, die in vielen Fällen erheblich höher als die Flugpreise sein dürften. Die Branche monierte gleichfalls, daß sie auch für wetterbedingte Verspätungen haften muß, auf die sie keinen Einfluß besitzt. Im Mitarbeiterstab von Verkehrskommissar Barrot herrscht Zuversicht, daß die Luxemburger EU-Richter die Klage zurückweisen werden. "Garantierte Passagierrechte gehen Hand in Hand mit der Wettbewerbsfähigkeit und dem Wettbewerb in der Flugbranche."

Für den Fall, daß sich Fluggesellschaften nicht der neuen Fluggastrechte annehmen, empfiehlt die Kommission, entweder bei der EU-Behörde in Brüssel oder bei der jeweiligen nationalen Stelle Beschwerde einzulegen. In Deutschland ist dies das Luftfahrt-Bundesamt in Braunschweig. Die Kommission rechnet mit weit mehr als tausend Beschwerden in den kommenden Monaten. Schon die bestehenden Fluggastrechte haben zu jährlich rund tausend Beschwerden geführt, heißt es in der Verkehrsabteilung der Kommission.

Quelle: F.A.Z./fri., 16.02.2005, Nr. 39 / Seite 14
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