13.10.2004 · Im Streit um das VW-Gesetz hat die EU-Kommission eine Klage vor dem Europäischen Gerichtshof beschlossen. Das Gesetz, das dem Land Niedersachsen besondere Rechte bei VW sichert, behindere den freien Kapitalverkehr. Land und Bund reagieren betont gelassen.
Im Streit mit Deutschland um das VW-Gesetz hat die EU-Kommission eine Klage vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) beschlossen. Die EU-Behörde sieht in dem 44 Jahre alten Gesetz zur Verhinderung feindlicher Übernahmen in Wolfsburg eine Behinderung des freien Kapitalverkehrs in der Union.
Die Europäische Kommission habe beschlossen, Deutschland wegen des sogenannten „VW-Gesetzes“ vor dem EuGH zu verklagen, sagte am Mittwoch der Sprecher von EU-Binnenmarktkommissar Frits Bolkestein. Bis zu einem Urteil können rund zwei Jahre vergehen.
Bei einer Niederlage in Luxemburg droht Deutschland eine hohe Geldstrafe. Die Bundesregierung reagierte mit Bedauern auf die Entscheidung in Brüssel und zeigte sich zuversichtlich, daß Deutschland aus dem jahrelangen Streit schließlich als Sieger hervorgehen werde. Bundesjustizministerin Brigitte Zypries erklärte in Berlin: „Nach unserer Auffassung bestehen keine Zweifel an der Vereinbarkeit der einzelnen von der Kommission kritisierten Regelungen des VW-Gesetzes mit europäischem Recht.“ Insbesondere liege kein Verstoß gegen die Kapitalverkehrsfreiheit im Binnenmarkt vor. „Wir sind optimistisch, die Argumente der Kommission im Verfahren vor dem Gerichtshof entkräften zu können.“
Bolkesteins Sprecher Jonathan Todd kritisierte, das Gesetz hindere jeden Investor daran, die Kontrolle über Volkswagen zu erlangen oder auch nur strategische Entscheidungen des Konzerns maßgeblich zu beeinflussen.
Wulff: Unnötig wie ein Kropf
Auch Ministerpräsident Christian Wulff (CDU) rechnet nach eigenen Angaben nicht mit einem Erfolg der Klage. „Dieses Vorgehen ist unnötig wie ein Kropf, weil das VW-Gesetz mit dem EU-Recht vereinbar ist“, erklärte er am Mittwoch. Entgegen der Darstellung der Kommission behindere die Regelung nicht ausländische Beteiligungen an VW.
Im Mittelpunkt der Brüsseler Kritik steht Paragraph 2 des VW-Gesetzes, wonach kein VW-Aktionär mehr als 20 Prozent der Stimmrechte ausüben kann, auch wenn er mehr Anteile besitzt. Auf diese Weise sei es möglich, Entscheidungen zu potentiellen Übernahmen oder auch eine Verlagerung des Firmensitzes zu blockieren, kritisiert die Behörde. Auf Widerstand stößt außerdem, daß laut dem Gesetz Bund und Land je zwei Sitze im Aufsichtsrat haben.
Das Bundesland als Hauptaktionär
Niedersachsen ist Hauptaktionär bei VW mit rund 18 Prozent der Stammaktien. Weitere Großaktionäre sind die amerikanische Investmentgesellschaft Brandes mit 10,65 Prozent. Außerdem hält der Versicherungskonzern AXA über 5 Prozent.
Die FDP sah sich durch die Klage in ihrer Haltung bestätigt, daß das Gesetz nicht mehr zu einem gemeinsamen europäischen Kapitalmarkt passe. Das Vorgehen Brüssels sei eine Ohrfeige für die Bundesregierung.
Händler sehen Chance für Kauf-Interessenten
„Wenn das VW-Gesetz gekippt wird, löst das natürlich Übernahme-Spekulationen aus", sagte ein Händler. „VW könnte verstärkt in das Blickfeld potentieller Kauf-Interessenten rücken. Das bringt natürlich Phantasie in die Volkswagen-Aktie", ergänzte er.
Volkswagen wollte die Brüsseler Entscheidung nicht kommentieren. Firmensprecher Thomas Mickeleit sagte: „Wir äußern uns dazu nicht. Wir sind nicht Partei dieses Verfahrens. An dieser Sachlage hat sich durch die Entscheidung der Kommission nichts geändert.“ VW-Gesamtbetriebsratschef Klaus Volkert hat die Klage als „völlig unverständlich“ bezeichnet. Die Entscheidung der EU-Kommission führe dazu, daß Arbeitnehmer Europa nur noch als Bedrohung ihrer Arbeitsplätze empfinden würden, kritisierte Volkert am Mittwoch in Wolfsburg.
Die Beamten Bolkesteins prüfen die Rechtmäßigkeit des Gesetzes bereits seit 1999.
| Name | Kurs | Prozent |
|---|---|---|
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| F.A.Z. EURO INDEX | 80,80 | +0,40% |
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| Nasdaq 100 | 2.569,49 | +0,87% |
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| Nikkei225 | 9.052,07 | +0,59% |
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| Rohöl Brent Crude | 118,05 $ | +0,22% |
| Gold | 1.711,50 $ | −0,90% |
| Bund Future | 138,13 € | −0,14% |