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Europäische Kommission 800 Millionen Euro Buße für Luftfrachtkartell

 ·  Elf Luftfrachtunternehmen müssen hohe Geldbußen zahlen. Das hat die Europäische Kommission am Dienstag entschieden. Konzerne wie Air France/KLM und British Airways sollen sich an einem Preiskartell beteiligt haben und nun 800 Millionen Euro zahlen.

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Elf Luftfrachtunternehmen aus vier Kontinenten müssen wegen der Beteiligung an einem Preiskartell hohe Geldbußen in Höhe von insgesamt 799,4 Euro zahlen. Das hat die Europäische Kommission am Dienstag in Brüssel entschieden. Hauptbetroffene sind Air France/KLM (310,1 Millionen Euro) und British Airways (104,0 Millionen Euro). Es folgen die luxemburgische Cargolux (79,9 Millionen), Singapore Airlines (74,8 Millionen), SAS (70,2 Millionen), Cathay Pacific (57,1 Millionen), Japan Airlines (35,7 Millionen), Martinair (29,5 Millionen), Air Canada (21,0 Millionen), Qantas (8,9 Millionen) und Lan Chile (8,2 Millionen Euro).

Die Lufthansa-Tochter Lufthansa Cargo, die ebenfalls an dem Kartell beteiligt war, muss nichts bezahlen. Sie erhielt einen hundertprozentigen Nachlass, weil sie als Kronzeugin der EU-Behörde die Details der von 1999 bis 2006 dauernden Absprachen offenbarte. Die anderen Kartellbeteiligten (außer Singapore Airlines) erhielten wegen guter Kooperation einen Nachlass von zwischen je 15 und 25 Prozent. Kartellvorwürfe gegen elf weitere, nicht genannte Fluglinien ließ die EU-Behörde aus Mangel an Beweisen fallen. EU-Wettbewerbskommissar Joaquín Almunia nannte es beklagenswert, dass so viele große Fluggesellschaften ihre Preise „zum Nachteil der Unternehmen und Verbraucher“ abgesprochen hätten.

Hohe Geldbußen drohen auch mehreren großen Speditionsunternehmen

Nach Kommissionsangaben beschränkte sich das Kartell zunächst auf die Absprache, dass alle Beteiligten einen identischen Aufschlag wegen höherer Benzinpreise erheben. Im weiteren Verlauf kassierten die Beteiligten zudem einen gemeinsamen Zuschlag zur Gewährleistung der Sicherheit der transportierten Fracht und vereinbarten, ihren Kunden, den Spediteuren, eine Umsatzbeteiligung zu verweigern. Die Fluggesellschaften hätten so verhindert, dass die Zuschläge dem Wettbewerb ausgesetzt und damit verringert wurden, monierte die EU-Behörde.

Neben den erwähnten Bußgeldnachlässen im Rahmen der Kronzeugenregelung gewährte die Kommission aus verschiedenen Gründen etliche weitere Abschläge von der ursprünglich berechneten Buße. Alle Gesellschaften erhielten eine Verringerung um 15 Prozent, weil die Behörde in Rechnung stellte, dass der betroffene Markt anfällig für Absprachen sei. Vier Unternehmen erhielten zudem einen Nachlass von 10 Prozent, weil sie nur „begrenzt“ am Kartell teilnahmen. In zwei Fällen wurde die Buße verringert, weil sie sonst den gesetzlich vorgeschriebenen Höchstbetrag - 10 Prozent des Jahresumsatzes 2009 - überschritten hätte. Fünf Gesellschaften hätten einen Nachlass mit der Begründung beantragt, sie seien nicht in der Lage, die Buße zu bezahlen. Nach dem Urteil der Kommission waren aber in keinem Fall die Bedingungen erfüllt, die eine Verringerung gerechtfertigt hätten.

Hohe Geldbußen drohen in einem getrennten Verfahren auch mehreren großen Speditionsunternehmen, darunter der Bahn-Tochtergesellschaft DB Schenker sowie den Schweizer Konzernen Kühne + Nagel sowie Panalpina. In diesem Fall geht die Kommission dem Verdacht nach, dass die Unternehmen unter anderem im Asiengeschäft ihre Konditionen abgesprochen haben. Die Deutsche Post DHL hatte die Untersuchung als „Kronzeuge“ ins Rollen gebracht und wird deshalb voraussichtlich straffrei ausgehen. Unter der Voraussetzung einer fortgesetzten Zusammenarbeit hätten die Brüsseler Wettbewerbshüter dem Konzern im Februar zugesichert, auf Strafzahlungen zu verzichten, sagte ein DHL-Sprecher.

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