23.10.2007 · Das Urteil ist unmissverständlich: Das VW-Gesetz verstößt gegen EU-Recht. Nach langem Streit muss sich die Bundesregierung beugen. Die Arbeitnehmer protestieren schonmal, die Arbeitgeber freuen sich und das Land Niedersachsen beteuert, an Volkswagen festzuhalten.
Nach jahrelangem Streit über das VW-Gesetz beugt sich die Bundesregierung der EU-Kommission. Das
Bundesjustizministerium kündigte nach dem Urteil des Europäischen Gerichtshofes eine schnelle Änderung des Gesetzes an, das Europas größten Autobauer bisher vor Übernahmen schützt. Ein Sprecher des Ministeriums sagte am Dienstag in Berlin, die vom obersten EU-Gericht beanstandeten Punkte des Gesetzes dürften ab sofort nicht mehr angewendet werden.
„Wir werden unverzüglich ein Gesetzgebungsverfahren einleiten, um die Änderungen durchzuführen“, sagte der Sprecher von Ministerin Brigitte Zypries. Es sei bedauerlich, dass der EuGH den guten Argumenten der Bundesregierung nicht gefolgt ist, sagte der Sprecher. Offen blieb zunächst, ob dies zur völligen Abschaffung des Gesetzes führen wird.
Auch das Land Niedersachsen als zweitgrößter VW-Eigner nach Porsche gab sich geschlagen. Vor allem die Landesregierung in Hannover hatte stets auf das Gesetz gepocht, das ihr besondere Mitsprache einräumte. Niedersachsen sah darin einen besonderen Schutz der heimischen VW-Standorte. „Die Landesregierung akzeptiert die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes“, erklärte Ministerpräsident Christian Wulff (CDU) nun. Er hatte sich persönlich in Brüssel für das Gesetz eingesetzt. Niedersachsen halte aber an seiner Beteiligung an Volkswagen fest.
Kritik von Betriebsrat und Gewerkschaften
Kritik an der Entscheidung kam von den Gewerkschaften und vom VW-Betriebsrat. Betriebsratschef Bernd Osterloh forderte das Land Niedersachsen auf, sich bei Kanzlerin Angela Merkel für Änderungen statt einer Abschaffung stark zu machen. Insbesondere sollen nach dem Willen von Osterloh zwei Aufsichtsratsmandate für das Land garantiert werden, sowie ein Veto-Recht der Arbeitnehmer im Aufsichtsrat gegen Werksverlegungen.
„Der Gerichtshof hat lediglich einzelne Bestimmungen des Gesetzes moniert. Der Konzernbetriebsrat fordert die Bundesregierung und die Mitglieder des Deutschen Bundestages auf, das Gesetz europarechtskonform anzupassen“, betonte Osterloh in Wolfsburg.
Zufriedenheit herrschte dagegen bei der Industrie: BDI-Präsident Jürgen Thumann sagte, das Urteil entspreche dem Trend zu offenen Märkten, für den der Verband seit vielen Jahren eintrete.
Stimmrechte bislang auf 20 Prozent begrenzt
Der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg hatte zuvor das Volkswagen-Gesetz für ungültig erklärt. Er gab damit einer Klage der EU-Kommission gegen die Bundesrepublik statt. Das Gesetz stammt aus Jahr 1960 und sichert dem Land Niedersachsen eine starke Stellung bei VW: Denn bisher waren die Stimmrechte durch dieses Gesetz für jeden Aktionär auf 20 Prozent begrenzt - unabhängig von der Höhe des Aktienbesitzes.
„Die Bundesrepublik Deutschland hat durch die Beibehaltung der Bestimmungen des VW-Gesetzes über die Begrenzung des Stimmrechtes auf 20 Prozent, über die Festlegung der Sperrminorität auf 20 Prozent und über das Recht des Bundes und des Landes Niedersachsen, je zwei Vertreter in den Aufsichtsrat zu entsenden, gegen ihre Verpflichtungen verstoßen“, heißt es in der Erklärung der Richter. Alle fraglichen Bestimmungen könnten eine abschreckende Wirkung auf Investoren bei VW haben.
Porsche in den Startlöchern
Für den größten europäischen Autobauer Volkswagen dürfte das Urteil von großer Tragweite sein. Hauptaktionär Porsche, der bisher 31 Prozent der stimmberechtigten VW-Anteile hält, steht schon in den Startlöchern, um die Macht bei dem Wolfsburger Autoproduzenten zu übernehmen.
Porsche hat sich schon einen milliardenschweren Kredit zur Aufstockung seines Anteils an Volkswagen
gesichert. „Wir haben eine Kreditlinie über zehn Milliarden Euro“, sagte ein Porsche-Sprecher am Dienstag in Stuttgart. Über das weitere Vorgehen bei Europas größtem Autobauer wollte sich Porsche als größter Aktionär nicht äußern. Das sei Sache des Aufsichtsrats, sagte der Sprecher. Einen Beschluss über die Aufstockung liege derzeit nicht vor.
Nach Angaben einer mit der Situation vertrauten Person will Porsche in diesem Jahr seinen Anteil an VW jedoch voraussichtlich nicht mehr erhöhen. Eine Aufstockung noch 2007 sei unwahrscheinlich, sagte die Person am Dienstag.
Bravo, EUGH, als nächstes die GEZ bitte
Marvin Parsons (mapar)
- 23.10.2007, 12:20 Uhr
heue VW und wer dann, was dann?
Jürgen Busch (jotabene)
- 23.10.2007, 13:24 Uhr
EU Gericht kippt VW Gesetz
Martin Gerets (MadG)
- 23.10.2007, 18:14 Uhr
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