10.11.2010 · Wieder einmal gibt es Widerstand aus der Union gegen ein Gesetz zur Erprobung neuer Techniken zur Abscheidung und Lagerung von Kohlendioxid (CCS). Die Bundesregierung sucht nach Auswegen.
Von Andreas Mihm, BerlinNach Widerspruch aus Schleswig-Holstein hat die Bundesregierung den Entwurf eines Gesetzes zur Erkundung von Speichern für Kohlendioxid (CO2) am Mittwoch von der Tagesordnung genommen. In Kreisen der Regierung wurde der Widerstand des schleswig-holsteinischen Ministerpräsidenten Peter Harry Carstensen (CDU) mit Verärgerung registriert. Kritik kam von Bundestagsabgeordneten aus Ostdeutschland, die große Hoffnungen in neue Techniken zur Abscheidung und Lagerung von Kohlendioxid (CCS) setzen.
Die schon sehr weit gediehene Kabinettsvorlage für ein CCS-Gesetz sei durch die Intervention einstweilen blockiert worden, hieß es am Dienstag. Einen fertigen Gesetzentwurf hatte die große Koalition schon vor der Wahl im Sommer 2009 nach Einsprüchen der CSU zurückgezogen. Jetzt kommt wieder Widerspruch aus der Union. Carstensen verlangt, die Länder sollten die Möglichkeit erhalten, Gebiete für die Erprobung und Demonstration sowie die Speicherung zum Zwecke der Forschung auf Teilen ihres Hoheitsgebietes oder gänzlich auszuschließen. Das EU-Recht räume den Mitgliedstaaten diese Möglichkeit ein. Die Bundesregierung will dem nicht nachkommen.
Stattdessen will Schwarz-Gelb den Ländern über den Umweg des Raumordnungsrechts weitreichende Möglichkeiten einräumen, die Erforschung und den Bau solcher Lager zu verhindern. Während Niedersachsen einverstanden gewesen sei, reicht das Carstensen nicht aus. Seine Regierung bestehe darauf, dass den Ländern die Möglichkeit verbleibt, selbst über die unterirdische Speicherung von Kohlendioxid auf ihrem Gebiet zu entscheiden.
„Wir brauchen CCS als Klimaschutztechnologie“
Carstensen hat Merkel schon einmal – erfolgreich – unter Druck gesetzt. Dem umstrittenen Wachstumsbeschleunigungsgesetz hatte er im Dezember erst zugestimmt, als der Bund seinem Land finanziell entgegengekommen war.
Umweltminister Norbert Röttgen (CDU) sagte, man sei mit den Ländern im Gespräch, um einen mehrheitsfähigen Konsens zu erreichen. „Es gibt Bundesländer und Unternehmen, die ein großes gemeinsames Interesse haben, CCS-Demonstrationsprojekte durchzuführen.“ In Einzelfällen müsse man einen „regionalen Konsens“ vorantreiben. Der Stromkonzern Vattenfall plant den Bau einer CCS-Erprobungsanlage im brandenburgischen Jänschwalde und stößt bei der rot-roten Regierung nicht auf Ablehnung. Ohne CCS-Gesetz fehlen die notwendigen planungs- und bergbaurechtlichen Vorschriften für die Erkundung von Lagerstätten und den Betrieb von Modellprojekten. Ohne das Gesetz können Interessenten wie der Energiekonzern Vattenfall auch nicht die von der EU angebotenen Millionenzuschüsse für den Bau von Modellvorhaben bekommen.
Die Parlamentarische Staatssekretärin im Umweltministerium, die aus Brandenburg stammende Abgeordnete Katherina Reiche (CDU), sagte: „Wir brauchen CCS als Klimaschutztechnologie nicht nur für die Kohle, sondern auch für die Industrie.“ Tatsächlich setzen stark energieabhängige Unternehmen etwa der Stahl-, Zement- oder Chemiebrache auf diese Technik, ebenso die Anlagenbauer, die sich auf dem weltweit wachsenden Markt der Kohleverstromung ein gutes Exportgeschäft erhoffen.
Damit drohe das CCS-Gesetz funktionslos zu werden
Der Sprecher der ostdeutschen CDU-Parlamentarier, der Sachse Arnold Vaatz, zeigte zwar Verständnis für den unter Druck seiner Wähler stehenden Carstensen. Er nannte dessen Position aber auch „egoistisch“, sie lasse es an Solidarität mit anderen Ländern fehlen. „Opportunismus ist der falsche Weg.“ In Ostdeutschland spielt Braunkohle eine große Rolle. Zehntausende Stellen hängen daran. In Brandenburg (SPD/Linke), Sachsen (CDU/FDP) und Sachsen-Anhalt (CDU/SPD) hofft man künftig beim Betrieb von Kohlekraftwerken Kohlendioxid abscheiden und lagern zu können.
Der vom Wirtschafts- und Umweltministerium ausgehandelte Kompromiss, der Carstensen nicht ausreicht, geht der Energiebranche schon viel zu weit. Damit drohe das CCS-Gesetz funktionslos zu werden, beklagte sich die Vorsitzende des Bundesverbands der Deutschen Energie- und Wasserwirtschaft, Hildegard Müller. Die Ausschlussmöglichkeit für die Lagerung werde nicht an hinreichend bestimmte sachliche Gründe geknüpft, sondern berge die Gefahr, dass es zu einem rein politisch motivierten Ausschluss kommt. „So eine Klausel hat es noch nicht gegeben und steht im Widerspruch zu den sonst geltenden planungsrechtlichen Grundsätzen, nach denen richtigerweise zum Beispiel auch Windenergieanlagen nicht vollständig untersagt werden dürfen.“
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