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Erdgas Pfiffiger Protest gegen gierige Gaslieferanten

15.01.2005 ·  Immer mehr Verbraucher weigern sich, höhere Gasrechnungen zu bezahlen. Sie kommen durch damit. Denn die Versorger scheuen sich, vor Gericht zu gehen.

Von Thomas Schmitt
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Günter Wolf ist eigentlich aus dem Alter raus, in dem man auf die Barrikaden geht. Doch als dem Rentner Ende November die Energieversorgung Mittelrhein (EVM) eine satte Gaspreiserhöhung aufdrückte, reichte es ihm. Sechs Euro mehr sollte er im Monat für sein Gas bezahlen. Was einer Preiserhöhung von 13,63 Prozent entsprach, rechnete sich der Diplom-Ingenieur aus Bad Neuenahr aus. "Das ist zuviel des Guten", sagt er. "Wenn man sich nicht wehrt, passiert nichts."
Wolf ist beileibe nicht der einzige. Immer mehr Gaskunden mucken auf und erhalten spontan großen Zulauf. In der Ruhrgebietsstadt Gevelsberg war ein Fernsehbericht über den Protestler Walter Ballermann im Dezember der Anfang einer Bürgerinitiative, berichtet Maik Kranz. Mittlerweile machen mehrere hundert Kunden Front gegen ihren Versorger. In Bad Honnef ärgerte sich Jan Iversen über seine Gaspreiserhöhung. Er fand Mitstreiter und organisiert nun in dem Rheinstädtchen den Widerstand: am 31. Januar um 20 Uhr in einer Gaststätte. Mehrere tausend Bürger protestieren bereits in Paderborn, indem sie die Gaspreiserhöhungen nicht bezahlen, schätzt Roswitha Köllner, ein Mitglied der dortigen Bürgerinitiative.

www.gaspreise-runter-owl.de

Am 21. Januar will sich der Versorger Eon Westfalen Weser dort den Bürgern stellen. Dafür hat Roswitha Köllner einen Raum für 450 Leute gebucht. Zuvor haben die Paderborner auch schon vor dem Rathaus gegen "Eon Abzocke" demonstriert, und eine eigene Internetseite "www.gaspreise-runter-owl.de" haben sie wie einige andere Gruppen auch.
Insgesamt widersetzten sich bereits deutlich mehr als 100000 Bürger aktiv den Gaspreiserhöhungen, schätzt Aribert Peters, der Vorsitzende des Bundes der Energieverbraucher. Denn allein im Dezember sei das dafür nötige Musterschreiben 60000mal von der Internetseite "www.energienetz.de" abgerufen worden. Viele sind das noch nicht - angesichts von 17 Millionen Gasbeziehern. Doch es werden anscheinend täglich mehr.

Widerspruch und Dialog mit dem Versorger

Jeder einzelne Protest läuft dabei nach dem gleichen Muster ab: Der Kunde widerspricht der Gaspreiserhöhung, zahlt im Prinzip soviel wie bisher und beginnt einen Dialog mit seinem Versorger.
So schrieb Günter Wolf in Anlehnung an das juristisch abgesicherte Musterschreiben im Dezember an seine EVM: "Wie ich der Presse entnommen habe, ist es gegebenenfalls unbillig, selbst drastische Ölpreisverteuerungen zu entsprechenden Erdgas-Preiserhöhungen zu nutzen. Da auch ich dieser Meinung bin, ist es nun erforderlich, meine Interessen zu schützen. Daher bitte ich um Verständnis, wenn ich hiermit der Erhöhung widerspreche." Er forderte den Versorger auf, seine Kalkulationsgrundlagen offenzulegen, damit er die Gaspreiserhöhung nachvollziehen kann. Bis dahin zahle er nur den bisherigen Preis plus eines Aufschlags von zwei Prozent - als kleines Zugeständnis.
Noch vor Weihnachten kam die Antwort aus Koblenz. Darin verweist EVM darauf, daß die Gaspreise an die Erdölpreise gekoppelt seien, ist aber ansonsten der Ansicht, daß "wir als regionales Versorgungsunternehmen einer weiteren Nachweispflicht nicht unterliegen". Obwohl EVM das Vorgehen von Günter Wolf für "rechtlich nicht zulässig" hält, akzeptierten sie die Änderung des Abschlages durch Wolf dennoch. Der eigentliche Kampf ums Geld könnte nun bei der Jahresabrechnung entstehen, denn da will das Unternehmen auf Nachzahlungen bestehen.

Preiskalkulation bleibt das Geheimnis

Ähnliche Erfahrungen machen auch andere Bürger, die der Gaspreiserhöhung genauso raffiniert wie Wolf widersprechen. In keinem Fall ist bisher ein Versorger vor Gericht gegangen und hat die Erhöhung gegenüber dem Kunden eingeklagt. Das halten die Aktivisten auch für wenig wahrscheinlich. Denn dann müßte das jeweilige Unternehmen seine Kalkulation offenlegen, um nachzuweisen, daß die Erhöhung der Gaspreise gerechtfertigt war. Selbst wenn dies geschähe und die Argumentation des Versorgers schlüssig wäre, bliebe das Prozeßkostenrisiko für den Kunden gering, weil er im Zweifel noch schnell die Erhöhung akzeptieren könnte.
Auch anderweitig sind den Unternehmen die Hände gebunden. So dürfen sie den Kunden nur dann drohen, den Gashahn zuzudrehen, wenn sie damit eine berechtigte Forderung durchsetzen wollen. Durch den Einwand der Unbilligkeit nach §315 BGB geht es jedoch nicht mehr um eine berechtigte, sondern eine umstrittene Forderung. Drohte der Versorger dennoch mit Abschaltung, machte er sich womöglich sogar strafbar. Auch Günter Wolf wies daher in seinem ersten Schreiben vorsorglich auf ein Urteil des Bundesgerichtshofes vom 30. April 2003 hin (Aktenzeichen VIII ZR 279/02).

Trickreiche Versorger

Gleichwohl dürfen sich die Protestler nicht auf die Fairness der Unternehmen verlassen. Die arbeiten genauso trickreich wie die Bürger selbst. So hat der Bund der Energieverbraucher Eon in Hamburg bereits abgemahnt, weil sie in Pressemitteilungen falsche Behauptungen aufstellten. Künftig dürfe Eon nicht mehr behaupten: "Das Bundeskartellamt hat in der Entscheidung vom 17. Dezember die Gaspreiserhöhung von Eon Hanse zum 1. Oktober 2004 für angemessen bestätigt."
In anderen Schreiben fordert Eon unwillige Kunden auf, selbst vor Gericht zu gehen und Eon Weser Westfalen nachzuweisen, daß die Gaspreiserhöhung ungerechtfertigt war. Zuerst müsse der Kunde aber den vollen Betrag zahlen. Geschickt versucht das Unternehmen so zunächst an das Geld zu kommen und dann das Prozeßrisiko von sich weg hin zum Kunden zu verlagern. Wer sich darauf einläßt, hat so gut wie verloren. Sein Geld sieht er kaum wieder.

Schachspiel mit dem Versorger

Was da zwischen Kunde und Versorger passiert, ist wie ein Schachspiel. Jeder Zug muß wohlüberlegt sein. "Es ist nicht damit getan, ein Musterschreiben loszuschicken", warnt Hans Weinreuter, Energieexperte von der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz. Wichtig ist, sich in die Materie hineinzudenken und jeweils die nächsten Schritte mit den Verbraucherzentralen oder Experten beim Bund der Energieverbraucher abzustimmen.
So ging auch Günter Wolf aus Bad Neuenahr vor. Sein Versorger wurde dabei immer freundlicher. "Uns ist ein offenes, faires Verhältnis zu unseren Kunden wichtig", schrieb EVM im Januar. "Wir sind sicher, daß unsere Erhöhung angemessen ist und jeder Prüfung standhalten wird." Schöne Worte, doch seine Kalkulation deckte das Unternehmen nicht auf. "Ganz sicher werden die nicht klagen", meint Wolf. Aber sicher auch nicht einfach auf ihr Geld verzichten.

Quelle: Frankfurter Allgemeine Sonntagszeitung, 16.01.2005, Nr. 2 / Seite 43
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