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HERAUSGEGEBEN VON WERNER D'INKA, BERTHOLD KOHLER, GÜNTHER NONNENMACHER, FRANK SCHIRRMACHER, HOLGER STELTZNER

Eon-Chef Johannes Teyssen „Atomsteuer ist rechtswidrig“

17.08.2010 ·  Die Kernkraftwerksbetreiber sind in heller Aufregung - seit die Regierung eine Brennelementesteuer plant. Dass Eon dann Kraftwerke stilllegen wird, sei keine Stilllegungsdrohung, sondern schlichtes betriebswirtschaftliches Kalkül, sagt ihr Chef Teyssen im Gespräch mit der F.A.Z.

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Die Bundesregierung will demnächst ein neues Energiekonzept für die Zukunft vorlegen. In der Öffentlichkeit entsteht gerade der Eindruck, dass es dabei nur um die Kernenergie geht.

Es geht um den Übergang von einer heute überwiegend konventionellen hin zu einer deutlich stärker regenerativen Energieerzeugung - eine weitreichende und anspruchsvolle Vision, die wir teilen und an deren Umsetzung wir mitwirken wollen. Da geht es natürlich um mehr als nur einen, wenngleich wichtigen Energieträger.

Können Sie hier schon ein klares Konzept erkennen?

Bundeskanzlerin Merkel hat als Bild für das neue Energiekonzept die Brücke zwischen alter und neuer Energiewelt benannt. Mich überzeugt dieses Bild. Brücken gehören zu den anspruchsvollsten Ingenieurleistungen, benötigen feste und tragfähige Pfeiler diesseits und jenseits eines Tals. Zudem basieren sie auf klugen und realistischen Berechnungen über ihre Tragfähigkeit und ruhen niemals auf bloßen Visionen oder Hoffnungen.

Was muss die Bundesregierung konkret für die neue Energiewelt vorgeben?

Für die angestrebte neue Energiewelt müssen noch viele Fundamente und Sicherungen entstehen, bevor man sich in hohem Maße auf erneuerbare Energieträger verlassen kann. Wir brauchen viel bessere Stromspeichertechnologien, die es heute noch nicht ausreichend gibt. Wir brauchen andere, größere und intelligentere Transportnetze, die Kontinente überbrücken - siehe das Sahara-Stromprojekt Desertec. Auf der anderen Seite gilt es, leistungsfähigere Verteilnetze zu bauen, so dass Kunden von Energie auch effiziente Produzenten von Energie werden können. Schließlich müssen die Kosten der Energieproduktion aus neuen Quellen massiv gesenkt werden, damit der Standort Deutschland auch morgen noch für die deutsche Industrie und unseren Mittelstand wettbewerbsfähig in der Welt bleibt. Dies ist kein Programm für morgen oder die nächsten zehn Jahre.

Und was bedeutet das für die umstrittene Kernenergie und Kohle?

Auch der diesseitige Brückenpfeiler muss stabil und ausreichend hoch sein, damit er die gewaltige neue Brücke tragen kann. Da der Bau der anderen Seite realistisch erhebliche Zeit in Anspruch nimmt, müssen wir insbesondere die klimafreundliche Kernenergie noch viel länger einsetzen, als dies um die Jahrtausendwende erwartet wurde. Mindestens 15 Jahre Laufzeit müssen aufgestockt werden, damit die Brücke wirklich trägt. Auch moderne Kohlekraftwerke werden auf Zeit noch Beiträge erbringen müssen. Wenn sie - wie bei uns in Datteln - zudem noch in das öffentliche Verkehrssystem der Bahn und in den regionalen Fernwärmeverbund klug integriert werden, dann sind sie Teil der Brücke.

Der Streit über eine Kernenergiesteuer und eine Beteiligung des Staates an den Vorteilen einer Laufzeitverlängerung verschärft sich. Überziehen die Kernenergiebetreiber?

Dass wir uns an der laufenden Energiedebatte aktiv beteiligen, ist wohl eine Selbstverständlichkeit. Unsere Mitarbeiter betreiben die Kernkraftwerke auf weltweit höchstem Sicherheitsniveau. Und wir haben als Energieversorger eine besondere Verantwortung für die stabile und wettbewerbsfähige Versorgung von Industrie und Haushalten. Wegducken geht da nicht, auch wenn bei uns fast reflexartig rein egoistische und wirtschaftliche Interessen vermutet werden.

Warum bewerten Sie das Steuerkonzept zur Kernenergie kritisch?

Zuerst einmal gilt es festzuhalten, dass wir mit der Kritik bei weitem nicht allein stehen. Die Gewerkschaften IG BCE und Verdi wie auch der BDI für die deutsche Industrie haben ebenfalls das Steuerkonzept in Sachen Kernenergie massiv kritisiert. Die Steuer wäre europarechtswidrig und auch mit deutschem Recht unvereinbar. Sie überfordert unsere Anlagen und gefährdet sogar einzelne Standorte. Und schließlich widerspricht sie dem gewollten Energiekonzept, da fossile Energien im Vergleich zur klimafreundlichen Kernenergie präferiert werden und ausländischer Strom steuerfrei bliebe.

Wenn der Staat dennoch zugreift, wird Eon dann wie angedroht Kernkraftwerke stilllegen?

Das ist keine Stilllegungsdrohung, sondern schlichtes betriebswirtschaftliches Kalkül. Wenn die Steuer die Produktion einer Megawattstunde in Kernkraftwerken so verteuert, dass anderweitig produzierter Strom günstiger ist, werden vor allem kleinere Anlagen nicht mehr wirtschaftlich sein. Denen droht keine Stilllegung im Sinne von Schließung, aber eine Art Dornröschenschlaf.

Heißt das: keine Brennelementesteuer, aber einen Anteil an den Erträgen aus längerer Laufzeit? Da kungeln doch gerade die Kernkraftwerksbetreiber mit der Regierung?

Wieso kungeln? Bereits vor zehn Jahren haben wir uns über die Konditionen einer Laufzeitverkürzung mit dem Staat verständigt. Wieso soll dann eine Verständigung über deren moderate Umkehr verfassungsmäßig zweifelhaft sein? Ich rege Lösungen an, die nicht die Wirtschaftlichkeit des heutigen Kraftwerksbetriebs gefährden, sondern einen wesentlichen Teil künftiger Vorteile für den Staat und ein gutes Energieprogramm sicherstellen. Der Vorwurf der Erpressung ist in diesem Zusammenhang absurd, geht es doch um einen erheblichen besonderen Finanzierungsbeitrag eines Wirtschaftszweiges für das Gemeinwesen. Vergleichbare Beiträge gibt es weder im Ausland bei Laufzeitverlängerungen, noch kenne ich sie von irgendeinem anderen deutschen Wirtschaftszweig.

Geben Sie doch mal einen Hinweis auf die Dimension. Da sind verwirrende Beträge zwischen 30 Milliarden und mehr als 200 Milliarden Euro im Raum.

Die genannten Zahlen sind allesamt spekulativ.

Kann die Bundesregierung allein ohne Bundesrat alle Entscheidungen zum Energiekonzept und zur Kernenergie treffen?

Die jüngsten Gutachten anerkannter Rechtsexperten belegen, dass eine reine Laufzeitverlängerung unabhängig von der Jahreszahl allein Sache des Bundestages ist. Das Bundesverfassungsgericht hat vor wenigen Wochen einen vergleichbaren Sachverhalt beim Luftverkehr so entschieden. Die Bundesländer müssten übrigens schon beim heutigen Recht damit rechnen, dass einzelne Anlagen deutlich länger, sogar bis an die Grenze ihrer technischen Lebensdauer betrieben würden. Nach meiner Überzeugung kann deswegen die Bundesregierung auch eine Zahl von bis zu 20 weiteren Jahren in jedem Fall allein mit dem Bundestag entscheiden.

Das Gespräch führte Werner Sturbeck.

Quelle: F.A.Z.
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