12.04.2005 · Der geplante Börsengang des Essener Energie- und Chemiekonzerns RAG wird mehr und mehr kritisch gesehen. Unter den Aktionären kommen Zweifel am symbolischen Verkaufspreis und am Zeitplan auf.
Zu dem geplanten Börsengang des Essener Energie- und Chemiekonzerns RAG mehren sich kritische Stimmen. Im Mittelpunkt steht die Frage, wie die drei größten RAG-Anteilseigner die Rückgabe ihrer Aktien zu einem symbolischen Preis gegenüber den eigenen Aktionären rechtfertigen können.
Zudem ist fraglich, ob der vom RAG-Vorstandsvorsitzenden Werner Müller avisierte Zeitpunkt eingehalten werden kann. Die Anfang März bekanntgewordenen Börsenpläne sehen vor, daß sich die privaten Aktionäre, voran Eon, RWE und Thyssen-Krupp, aus der RAG zurückziehen.
Schadenersatzklagen angedroht
Ein Bankenkonsortium soll die Aktien über die Börse verkaufen. Der Staat soll den Plazierungserlös - die Rede ist von mindestens 4 Milliarden Euro - erhalten und im Gegenzug die gesamte finanzielle Verantwortung für den deutschen Steinkohlenbergbau übernehmen. Sprecher der vier betroffenen Konzerne lehnten eine Stellungnahme zum aktuellen Stand dieses Konzeptes ab.
Als große Publikumsgesellschaften müssen die RAG-Anteilseigner ihren Aktionären erklären, welchen Nutzen sie davon haben, wenn sie ihre RAG-Pakete zu jeweils einem Euro abgeben. So hat eine Hannoveraner Anwaltskanzlei Eon, RWE und Thyssen-Krupp Schadenersatzklagen angedroht, falls die RAG-Aktien verschenkt würden.
Unterschiedliche Altlasten
Der RWE-Vorstand hat den Anwälten geantwortet, wenn eine Entscheidung anstehe, werde man im Sinne der RWE-Aktionäre verfahren. Ein denkbarer Vorteil für die RAG-Aktionäre könnte die Übertragung ihrer Bergbau-Altlasten sein. Dabei handelt es sich um die Verpflichtungen bei Bergwerken, die bei Gründung der RAG-Vorgängergesellschaft Ruhrkohle AG in den sechziger Jahren schon stillgelegt waren. Mit entsprechenden Rückstellungen versehen, sollen auch diese Altrisiken dem Staat übertragen werden.
Diese Altlasten sind recht unterschiedlich. Am stärksten ist Eon in der Pflicht. Entsprechend hoch sind mit mehr als 170 Millionen Euro die Rückstellungen. Bei RWE soll die Vorsorge bei weniger als 40 Millionen Euro liegen, zumal dieses Essener Unternehmen das RAG-Paket weitgehend abgeschrieben hat. Dagegen müssen Thyssen-Krupp noch rund 380 Millionen Euro und Eon etwa 170 Millionen Euro Buchwert abschreiben, wenn sie ihre Pakete verschenken.
Einen Wert von mehr als 3 Milliarden Euro
Mittlerweile reift offensichtlich die Erkenntnis, daß die Bergbaualtlasten keinen überzeugenden Tauschwert für die eigenen Aktionäre bieten. Immerhin können Aktionäre unabhängig von den tatsächlichen Buchwerten mit ganz anderen Werten operieren. Abgesehen von den erhofften 4 bis 5 Milliarden Euro Plazierungserlös soll die RAG gemessen am Eigenkapital einen Wert von mehr als 3 Milliarden Euro haben.
Die RAG argumentiert zwar selbst, daß dieser Wert für ihre eigenen Aktionäre nur virtuell sei. Wegen der hohen Subventionen, die der Konzern für die Steinkohlenförderung erhält, haben die RAG-Anteilseigner keinen Zugriff auf dieses Vermögen.
Ohne Schaden am Kapitalmarkt
Im Fall der Liquidierung der RAG müßte das gesamte im Konzern steckende Vermögen für die Abdeckung der Bergbaurisiken verwendet werden. Nur ist aus den Konzernen Eon, RWE oder Thyssen Krupp auch Skepsis zu vernehmen, daß dies den eigenen Aktionären, zumal ausländischen, ohne Schaden am Kapitalmarkt verständlich gemacht werden kann.
Außerdem gibt es in diesen Unternehmen Stimmen, die das gesamte Konzept für so komplex halten, daß ein Börsengang innerhalb eines guten Jahres schwerlich vorzubereiten sei.
| Name | Kurs | Prozent |
|---|---|---|
| FAZ-INDEX | 1.375,10 | −1,37% |
| Dow Jones | 12.462,50 | −0,94% |
| EUR/USD | 1,2413 | −0,61% |
| Rohöl Brent Crude | 104,12 $ | −2,55% |
| Gold | 1.579,50 $ | 0,00% |
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