28.01.2005 · Nach der Überprüfung der erhöhten Gaspreise will das Bundeskartellamt nun noch einen Schritt weiter gehen: In der Anbindung an die Ölpreise sieht Kartellamts-Präsident Böge einigen Grund zur Beanstandung.
Die Koppelung der Gaspreise an den Erdölpreis stößt auf wachsende Vorbehalte des Bundeskartellamtes. Sobald die Mißbrauchsverfahren abgeschlossen sind, die das Amt wegen des Verdachts überhöhter Preise gegen fünf Gasversorger im Dezember eingeleitet hatte, wollen die Wettbewerbshüter die Preiskoppelung grundsätzlich unter die Lupe nehmen.
„Die Privatkunden fühlen sich zu Recht als Gefangene von Verträgen und Konditionen, die sie nicht nachvollziehen können“, sagte Kartellamtspräsident Ulf Böge im Gespräch mit der Frankfurter Allgemeinen Zeitung.
Preiskoppelung überhaupt zulässig?
Bereits bei der Eröffnung der Mißbrauchsverfahren hatte Böge Zweifel an der Gaspreisbindung anklingen lassen, mit der viele Versorger in den vergangenen Monaten ihre massiven Preiserhöhungen von bis zu vierzehn Prozent einheitlich begründet hatten. Mit der kartellrechtlichen Prüfung der Preiskoppelung ginge das Amt einen Schritt weiter. Nicht nur mißbräuchliche Resultate, sondern die Anbindung an die Ölpreise als solche würde beanstandet.
Obwohl es in den meisten privaten Gasabnahmeverträgen überhaupt keine ausdrücklichen Gleitklauseln gebe, würden viele Haushalte mit Preissteigerungen konfrontiert, welche die Unternehmen „nach eigener Einschätzung aus der Preiskoppelung ableiten“, sagte Böge. Für ihn ist es aber nicht damit getan, daß die Gasversorger diese Zusammenhänge in den Kundenverträgen offenlegen. Vielmehr stelle sich die Frage, ob eine generelle Preiskoppelung überhaupt zulässig sei. „Wenn das die ganze Branche macht, hat das einen Preisaufschaukelungseffekt, der schwerlich hingenommen werden kann.“
Wechselseitige Abhängigkeit
Auch die auf Großhandelsebene zwischen den deutschen Gasversorgern und ihren Lieferanten bestehende Bindung an die Erdölpreise wird vom Kartellamt kritisch gesehen. Die Gasversorger begründen die Preisbindung damit, daß sie sich und die Verbraucher damit vor der Willkür der wenigen großen Erdgasproduzenten schützen. Böge hält diese Argumentation für nicht mehr „zeitgemäß“.
Die Abhängigkeit sei inzwischen wechselseitig. Auch die Lieferländer seien auf stabile Handelsbeziehungen angewiesen und könnten kein Interesse daran haben, ihre Deviseneinnahmen durch eine überzogene Preispolitik zu gefährden. Schon der Umstand, daß in Deutschland inzwischen die Hälfte der Haushalte mit Erdgas heize, zeige, daß es sich um einen „eigenständigen Markt“ handele. Ob die Preiskoppelung auf Großhandelsebene ebenfalls kartellrechtliche Bedenken aufwirft, ließ Böge allerdings offen.
Exklusivverträge knacken
Auf dem Gasmarkt versucht das Amt bereits, die langfristigen Exklusivverträge der Versorgungsunternehmen mit den Stadtwerken zu knacken. In Zukunft sollen Verträge, die über achtzig Prozent des Bedarfs eines Verteilunternehmens abdecken, nach dem Willen der Wettbewerbshüter auf höchstens zwei Jahre befristet werden. Bei Laufzeiten von vier Jahren an sollen die Bezugsverträge höchstens noch 50 Prozent abdecken dürfen.
Drei Viertel aller Verträge verstoßen nach den Worten Böges bisher gegen diese Grundsätze und müßten geändert werden. Die Öffnung der Verträge bezeichnete er als eine Grundvoraussetzung dafür, daß der Wettbewerb in Gang kommt. „Wenn die Regulierungsbehörde einen diskriminierungsfreien Netzzugang garantiert, nutzt dies wenig, solange keine liquiden Mengen verfügbar sind.“ Ein Grundsatzpapier mit den Eckpunkten für die künftige Vertragsgestaltung will das Kartellamt in den kommenden Tagen vorlegen.
Kein Preiswettbewerb auf Strommarkt
Auf dem Strommarkt überprüft das Kartellamt die Erhöhung der Durchleitungsentgelte von RWE, EnBW und Vattenfall auf der Höchstspannungsebene. Böge hofft hier auf eine einvernehmliche Lösung, die ohne förmliches kartellrechtliches Verfahren auskommt. Die Gespräche konzentrierten sich im Augenblick auf die Frage, in welchem Maße Kosten für die Einspeisung von Windstrom höhere Preise rechtfertigen können.
Daß der Wettbewerb auf dem Strommarkt insgesamt nicht zufriedenstellend funktioniert, führt Böge nicht zuletzt auf die Fusion von Eon und Ruhrgas zurück. Der Zusammenschluß war 2002 gegen den Willen des Kartellamtes vom Wirtschaftsministerium genehmigt worden. Seitdem sei der Preiswettbewerb praktisch zum Erliegen gekommen.
„Kampfansage an die Stadtwerke“
„Früher sahen wir eine aktive, um nicht zu sagen aggressive Preisstrategie zum Beispiel bei EnBW mit Yello. Heute stellen wir fest, daß Preiserhöhungsspielräume entstanden sind“, sagte Böge. Die Energiemarktregulierung sei letztlich auch eine Reaktion auf diese zunehmende Marktkonzentration. „Aber der Regulierer wird nur die Netze kontrollieren. Aufgabe des Kartellamtes bleibt es, zu verhindern, daß noch mehr Marktmacht entsteht.“ Als „versuchte Rolle rückwärts“ bezeichnete Böge die Forderung von RWE-Chef Harry Roels nach mehr Freiraum für Kooperationen und Fusionen in der Energiewirtschaft. Roels hatte dies damit begründet, daß die Netze nunmehr reguliert würden und eine verstärkte vertikale Integration zwischen großen Versorgern und den rund 1600 Stadtwerken Effizienzgewinne verspreche.
Böge teilt durchaus die Analyse, daß die Marktstrukturen effizienter sein könnten, kommt jedoch zu ganz anderen Schlüssen. Die RWE-Forderung sei angesichts der Finanzkraft des Konzerns eine „Kampfansage an die Stadtwerke“. Böge sieht die Lösung eher in einer engeren Kooperation oder im Zusammengehen kleiner und mittlerer Stadtwerke, um ihre Position auf dem Markt zu stärken. „Das könnte einen Gegenpol zu den großen Versorgern aufbauen“, sagte er. Das Wettbewerbsrecht biete dafür durchaus Raum. Allerdings stehen viele Kommunen einer engeren Zusammenarbeit ihrer Energieversorger nach wie vor ablehnend gegenüber. Die Kommunalpolitiker fürchten eine Beschneidung des eigenen Einflusses.
| Name | Kurs | Prozent |
|---|---|---|
| FAZ-INDEX | 1.375,10 | −1,37% |
| Dow Jones | 12.462,50 | −0,94% |
| EUR/USD | 1,2413 | −0,61% |
| Rohöl Brent Crude | 104,12 $ | −2,55% |
| Gold | 1.579,50 $ | 0,00% |
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